Stellungnahme - 2012/AF/4152-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 22.11.2012 wird den Fraktionen ein Auszug aus dem juristischen Gutachten der Rechtsanwälte und Notare Weißleder und Ewer zur „Rechtswidrigkeit der Vereinbarung der Gesellschafter der HERO vom 25.03.1994“ überreicht.

 

1.      Wird die womögliche / behauptete Nichtigkeit der Vereinbarung mit dem Land vom 25.03.1994 als wichtige Angelegenheit betrachtet?

 

Die rechtliche Überprüfung der Vereinbarung mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern vom 25.03.1994 stellt für sich genommen keine wichtige Angelegenheit der Kommune dar.

 

2.      Warum wurde die Bürgerschaft erst in der Sitzung im Oktober 2012 und auch lediglich mündlich informiert?

 

Da es bis zu diesem Zeitpunkt keine wichtige Angelegenheit war, wurde es nicht durch die Verwaltung thematisiert.

Die rechtliche Prüfung des Sachverhaltes und die ablehnende Haltung des Landes M-V zur Veränderung der Vereinbarung führte dazu, dass der Vorgang jetzt zu einer wichtigen Angelegenheit geworden ist.

 

3.      Ist hierin ein Verstoß gegen die Berichtspflicht des Oberbürgermeisters gemäß § 71 Abs. 4 KV M-V zu sehen?

 

Nein.

 

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Beschlüsse

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06.03.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben