Beschlussvorlage - 2012/BV/4180

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft stimmt dem Abschluss des Vertrages zur Gemeinsamen Adoptions-vermittlungsstelle für das Jugendamt des Landkreises Rostock und das Amt für Jugend und Soziales der Hansestadt Rostock zu.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Ziffer 13 KV M-V

§ 165 KV M-V

 

Sachverhalt:

Das Amt für Jugend und Soziales der Hansestadt Rostock und die Jugendämter der

Landkreise Bad Doberan und Güstrow (jetzt Landkreis Rostock) betreiben seit dem

01.01.2008 auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Satz 3 Adoptionsvermittlungsgesetzes

(AdVermiG) eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle. Als Arbeitsgrundlage für die Tätigkeit dieser gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle wurde durch die beteiligten Gebietskörperschaften auf der Grundlage des § 165 Kommunalverfassung M-V eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen.

 

Mit der Bildung der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle wurde gemäß § 9 a AdVermiG

sichergestellt, dass die Adoptionsvermittlung nur durch einen der Jugendamtsbereiche

wahrgenommen wird.

 

Die Sicherung einer ausgewogeneren Kostenbeteiligung des Landkreises Rostock für den

von der Hansestadt Rostock erbrachten Service der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle sowie die Landkreisneuordnung aufgrund der Kreisgebietsreform machte eine Anpassung des Vertrages erforderlich.


Darum wurde durch die Hansestadt Rostock der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Einrichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle mit den Landkreisen Bad Doberan und Güstrow mit Wirkung zum 30.06.2011 gekündigt.

 

Es gab generell eine Übereinkunft der beteiligten Jugendämter, dass es auch weiterhin eine

gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle geben soll. Bis zu einer überarbeiteten Vertragsausfertigung verständigten sich die Beteiligten auf eine Geschäftsgrundlage.

Entsprechend Kapitel 2 „Folgen der Gebietsänderungen“, § 10 „Rechtsfolge“ Abs. 1 des Gesetzes zur Schaffung zukunftsfähiger Strukturen der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommerns (Kreisstrukturgesetz) sind die neuen Landkreise nach Maßgabe des Abs. 2 Gesamtrechtsnachfolger  der aufgelösten Landkreise. Für die Landkreise Bad Doberan und Güstrow  ist dies der neue Landkreis Rostock. Der Öffentlich-rechtliche Vertrag über die Einrichtung und Ausgestaltung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle (GAd) zwischen dem Landkreis Rostock und der Hansestadt Rostock vertreten durch den Oberbürgermeister kann somit rückwirkend zum 01.07.2011 abgeschlossen werden.

 

Die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle wird zukünftig mit 3 VbE tätig sein. Die

Aufgabe von einer zusätzlichen Stelle (1,0 VbE) wird es sein, Beratung im Vorfeld von

Adoptionsverfahren vorzunehmen, und zwar zu 0,5 VbE für die Hansestadt Rostock und zu

0,5 VbE für den Landkreis Rostock.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:               50 – Amt für Jugend und Soziales   

Produkt:               36307                                              

Bezeichnung:               Adoptionsvermittlung (§ 51 SGB VIII i.V.m. § 2 AdVermG)

     

Haus-halts-jahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Auszahlungen

2013

44242000

 

105.270 €

 

 

 

2013

64242000

 

 

 

105.270 €

 

 

Die Kosten der Adoptionsvermittlungsstelle setzen sich zusammen aus den tatsächlichen Personalkosten, einer Gemeinkostenpauschale nach KGST (Bericht 4/2011, Stand 2011/2012), den Kosten der Büroarbeitsplätze nach KGST (Bericht 4/2011, Stand 2011/2012) in Form einer Sachkostenpauschale pro Arbeitsplatz sowie den tatsächlichen Kosten für Fortbildung und Supervisionen. Es erfolgt eine jährliche Anpassung der Kosten auf der Grundlage  der tatsächlichen Personalkosten und des Bedarfes an Fortbildungen und Supervisionen.

 

Für die Hansestadt Rostock ergibt sich durch den neuen angepassten Vertrag in der Hauptsache eine günstigere Kostenaufteilung von 50 % Erstattung der Gesamtkosten (Personal- u. Sachkosten) statt vormals 25 % durch die Landkreise Güstrow und Bad Doberan, nunmehr durch den Landkreis Rostock.

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

04.06.2013 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

19.06.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen