Informationsvorlage - 2012/IV/4078

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Beratungsfolge

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1 Vorgeschichte

 

Aufgrund des sogenannten „Asylkompromisses“ des Jahres 1992 sanken die Asylbewerberzahlen in den Jahren ab 1993 stetig. Im Zuge des „Asylkompromisses“ wurde das Asylrecht verschärft, ebenso wurde das Asylbewerberleistungsgesetz zum 01.01.1993 eingeführt, das den Bezug von Leistungen in der Bundesrepublik Deutschland unattraktiver gestalten sollte.

 

Diese Entwicklung auf dem Bundesgebiet hat unmittelbare Auswirkung auf die Hansestadt Rostock.

 

Alle Asylantragsteller werden nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel auf die Bundesländer verteilt. Diese verteilen dann auf die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte weiter.

Derzeit liegt die Aufnahmequote für die Hansestadt Rostock, festgelegt durch das Ministerium des Inneren und Sport, bei 6,17 v. H.

 

 

2 Entwicklung der Zuweisungszahlen in den Jahren 2003 bis 2012

 

2.1 Hansestadt Rostock 2003 bis 2012

 

Die Entwicklung gestaltet sich wie folgt:

 

 

 

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

bis
31.10.2012

43

75

33

64

6

28

83

151

91

101

 

 

 

 

 

Aufgrund der stetig sinkenden Anzahl an Asylantragstellern wurden in Mecklenburg-Vorpommern Gemeinschaftsunterkünfte geschlossen. Das Schließen von Unterkünften erfolgte auch in der Hansestadt Rostock. Seit September 2010 betreibt die Hansestadt Rostock noch eine Gemeinschaftsunterkunft mit 285 Plätzen, die zu 75 v. H ausgelastet werden können.

 

In den Jahren 2003 bis 2009 nahm die Hansestadt Rostock vermehrt Asylbewerber anderer Landkreise und kreisfreien Städte auf, da diese ihre Unterkünfte schlossen. Dieser Zuzug war für die wirtschaftliche Führung der Gemeinschaftsunterkunft der Hansestadt Rostock, die zu großen Teilen durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, refinanziert wird, notwendig.

 

Die letzte Gemeinschaftsunterkunft in Mecklenburg-Vorpommern schloss im Juli 2010 (ehemaliger Landkreis Müritz, Malchow). Ferner stiegen in diesem Kalenderjahr erstmalig seit 1993 die Anzahl der Asylantragsteller.

Zum damaligen Zeitpunkt wurde bundesweit jedoch davon ausgegangen, dass dies ein kurzfristiger Anstieg sei, der sich in den Folgejahren nicht fortsetzen wird.

 

Die Gemeinschaftsunterkunft der Hansestadt Rostock ist seit 07/2010 stetig zu 75 v. H. belegt.

 

 

2.2 Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern 2006 bis 2012

Die tatsächliche Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern stellte sich allerdings wie folgt dar:

 

Jahr

Anzahl der in Mecklenburg Vorpommern aufgenommenen Asylbewerber (Personenanzahl)

2006

369

2007

381

2008

425

2009

569

2010

863

2011

950

 

Gründe für diese Entwicklung liegen in der politischen Lage in Nordafrika und im „Nahen Osten“, aber auch aufgrund der visafreien Einreise aus Serbien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und dem Kosovo.

 

Diese Entwicklung führte bereits Ende 2010 dazu, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern die Landkreise und kreisfreien Städte aufforderte, sich auf den steigenden Zustrom einzu-stellen und Kapazitäten zu schaffen.

 

Insofern setzt die Stadtverwaltung auf die dezentrale Unterbringung (in eigenem Wohnraum), um freie Kapazitäten zu schaffen. Derzeit sind 112 Personen in 56 Wohnungen untergebracht.

 

Mit Stand vom 31.10.2012 können noch 90 weitere Personen in Wohnungen untergebracht werden, sobald freier Wohnraum zu Verfügung steht.

 

 

2.3 bundesweite Entwicklung 2011

Im September 2012 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten (BAMF) 6.691 Asylanträge gestellt. Im Vergleich zum Monat August 2012 ist die Zahl der Asylbewerber um 1.452 Personen (27,7 %) gestiegen.

 

Gegenüber dem Vorjahresmonat September 2011 stieg die Zahl der Personen um 2.559 Personen (61,9 %).

 

Die Herkunftsländer in der Zeit von Januar 2012 bis September 2012:

- Afghanistan              (5368 Personen)

- Serbien               (4160 Personen)

- Irak                             (3931 Personen)

 

 

3 Prognose

Das BAMF rechnet die nächsten Monate mit einem monatlichen Zugang von Asylbewerbern von rund 9.000 Personen.

 

Hauptursache für den hohen Anstieg sind Asylerstanträge aus den Ländern Serbien, Mazedonien, Bosnien, Herzegowina und Kosovo.

 

Die beiden zugangsstärksten Herkunftsländer sind Serbien und Mazedonien.

 

Insofern gehen wir davon aus, dass die Zuweisungszahlen in der Hansestadt Rostock auch weiterhin steigen werden.

 

Die Hansestadt Rostock favorisiert bei weiteren Zuweisungen von Asylsuchenden die dezentrale Unterbringung, entsprechend der ergangenen Arbeitshinweise des Innenministeriums, so dass in enger Zusammenarbeit mit der WIRO mbH die Unterbringung besonders von Familien mit Kindern in Wohnungen zukünftig ausgeweitet wird. 

 

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Beschlüsse

Erweitern

21.11.2012 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - zur Kenntnis gegeben