Änderungsantrag - 2012/BV/3678-54 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird ergänzt:

Einfügen eines Satzes auf Seite 24, im Punkt VI. 2 am Ende des ersten Absatzes:

 

Die Stadt wird bei ihrer Ansiedlungspolitik darauf hinwirken, dass diejenigen Unternehmen Vorrang erhalten, die sich bei der Bezahlung ihrer Arbeitskräfte am Mindestlohn orientieren, der im Vergabegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern festgelegt ist.

 

 

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Begründung:

U.E. greift die Forderung nach tariflichen Einkommen (3678-22 ÄA) zu kurz, weil diese sehr wohl unter dem o. g. festgelegten Mindestlohn fallen können. Unternehmen die Billiglöhne zahlen, sollten keinen Vorrang bei der Ansiedlung genießen.

 

 

 

 

 

Eva-Maria Kröger

Fraktionsvorsitzende

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

07.11.2012 - Bürgerschaft - überwiesen

Erweitern

22.11.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen