Stellungnahme - 2012/AF/3997-01 (SN)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Auf der Bürgerschaftssitzung am 10.10.2012 hat der Oberbürgermeister in Zusammenhang mit dem Änderungsantrag 3748-01 zum HASIKO 2012-2018  „Gewinnabführung HERO – Hafenentwicklungsgesellschaft mbH“ darauf hingewiesen, dass die Verträge zwischen der Hansestadt Rostock und der Gesellschaft nichtig sind.

Wir bitten deshalb um die Beantwortung folgender Frage:

 

Wann und durch wen erfolgte die rechtliche Beurteilung für diese Aussage des Oberbürgermeisters?

 

 

Stellungnahme:

Die Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH (HERO), der Hansestadt Rostock und dem Land Mecklenburg-Vorpommern, vom 25.03.1994 wurde durch Dritte, einem Rechtsanwaltsbüro, überprüft und als rechtswidrig festgestellt.

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

07.11.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben