Beschlussvorlage - 2012/BV/4046

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Gründung der SR-Technik GmbH als 100%iges Tochterunternehmen der Stadtentsorgung Rostock GmbH im I. Quartal 2013 mit dem als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertragsentwurf mit der Kenntnisnahme des beigefügten Unternehmenskonzeptes (Anlage 2).

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. § 73 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Entsprechend dem Bürgerschaftsbeschluss vom 02.02.2011 Nr. 2010/BV/1817 und dem Kauf- und Abtretungsvertrag über Geschäftsanteile der Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR GmbH) vom 28.10.2011 ist die SR GmbH mit juristischer Wirkung zum 01.01.2012 ein 100 %iges kommunales Unternehmen.

 

Durch den Rückkauf der o.g. Beteiligung wurde erfolgreich die Umsetzung der langfristigen Strategie zur Inhouse-Vergabe der kommunalen Reinigungs- und Entsorgungsleistungen für die Hansestadt Rostock an die Stadtentsorgung Rostock GmbH begonnen. Zur rechtssicheren Inhouse-Vergabe von öffentlichen Aufträgen und somit zur nachhaltigen Sicherung der qualitativ hochwertigen Reinigungs- und Entsorgungsleistungen für die Einwohner und Einrichtungen der Hansestadt Rostock, sowie zur Erhaltung der Wirtschaftskraft und der Arbeitsplätze der kommunalen Beteiligungen sind zwei Kriterien zu erfüllen:

 

1) Kontroll- und Beherrschungskriterium und

2) Wesentlichkeits- bzw. Dienstleistungskriterium.

 

Zu 1) Durch den Erwerb der bisher durch Alba plc &Co KG gehaltenen Anteile wurde dem Kontroll- und Beherrschungskriterium Genüge getan, da an der Gesellschaft seitdem kein privatwirtschaftlicher Anteilseigner beteiligt ist und die Gebietskörperschaft über das zu beauftragende Unternehmen eine Kontrolle wie über ihre eigene Dienststelle ausüben kann (GmbH- Rechtsform, Aufsichtsrat, Gesellschafterversammlung u. ä.).

 

Zu 2) Zur Gewährleistung des Wesentlichkeits- bzw. Dienstleistungskriteriums ist die Absenkung des gewerblichen Geschäfts bei der Stadtentsorgung Rostock unter 10 % erforderlich. Zur Erreichung des zweiten Kriteriums unter der Maßgabe der Qualitäts-, Ertrags- und Arbeitsplatzsicherung soll die Stadtentsorgung Rostock GmbH sich im Wesentlichen auf deren Kerngeschäft konzentrieren – Erbringung der Reinigungs- und Entsorgungsdienstleistungen für die Hansestadt Rostock und deren Beteiligungsunternehmen.

 

Der Werkstatt- und Handelsbereich, welcher neben den Leistungen für die SR GmbH auch gewerbliche Leistungen für die SR Service GmbH und Dritte erbringt, sowie vorhandene gewerbliche Entsorgungs- und Reinigungsaufträge sollen in ein neu zu gründendes 100 %iges Tochterunternehmen übertragen werden. Der geplante Name für das Tochterunternehmen ist SR Technik GmbH. Die vorgesehenen Hauptgeschäftsfelder der SR-Technik GmbH (siehe Gesellschaftsvertrag Unternehmensgegenstand) sind:

 

·         der Betrieb einer KFZ-Werkstatt,

·         der Handel mit Ersatzteilen und Betriebsstoffen,

·         die Vermietung von Spezialfahrzeugen und Arbeitsmaschinen,

·         die Erledigung von gewerblichen Entsorgungs-, Reinigungs- und sonstigen Dienstleistungsgeschäften.

 

Zur Sicherung schlanker Strukturen unter der Maßgabe der Umsetzung des § 69 Abs. 1 Nr. 4 KV M-V soll der Aufsichtsrat der Stadtentsorgung Rostock auch die Funktionen des SR-Technik Aufsichtsrates übernehmen.

 

Die Gesellschaft soll im 1. Quartal 2013 gegründet werden, da im Vorfeld noch die Zustimmung der Kommunalaufsicht (§ 77 KV-MV) sowie der IHK und der Handwerkskammer (§ 68 Abs. 7 KV M-V) einzuholen sind.

 

Der Beirat der Stadtentsorgung Rostock GmbH wurde in der Sitzung vom 23.10.2012 über den aktuellen Arbeitsstand informiert und hat seine zustimmende Empfehlung zur Gründung der o.g. Gesellschaft nach dem vorgestellten Arbeitsplan abgegeben.

Zeitgleich wurden auch der Betriebsrat der SR GmbH und die Belegschaft der Gesellschaft über die geplanten Umstrukturierungsmaßnahmen unterrichtet.

Der Aufsichtsrat der RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrs- Holding GmbH soll in der Sitzung vom 22.11.2012 über die Gründung der o.g. Gesellschaft entscheiden.

Damit wären alle für die Beschlüsse des Hauptausschusses und der Bürgerschaft notwendigen vorbereitenden Schritte erfüllt bzw. eingeleitet worden

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.11.2012 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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05.12.2012 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Gründung der SR Technik GmbH als 100%iges Tochter­unternehmen der Stadtentsorgung Rostock GmbH im I. Quartal 2013 mit dem als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertragsentwurf mit der Kenntnisnahme des beigefügten Unternehmenskonzeptes (Anlage 2).

 

 

Beschluss Nr. 2012/BV/4046:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Gründung der SR Technik GmbH als 100%iges Tochter­unternehmen der Stadtentsorgung Rostock GmbH im I. Quartal 2013 mit dem als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertragsentwurf mit der Kenntnisnahme des beigefügten Unternehmenskonzeptes (Anlage 2) unter der Voraussetzung, dass die Mitarbeiter/innen der SR Technik GmbH tariflich an die Tarifverträge und -entwicklungen der Stadtentsorgung Rostock GmbH gekoppelt werden sowie sozialverträgliche Überleitungsregelungen für die betroffenen Beschäftigten tarifvertraglich vereinbart werden.

 

(o. g. Anlagen liegen der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 9 bei)

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt