Beschlussvorlage - 2012/BV/4027

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2013 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III und Band V bis VIII) beschlossen.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (3) und § 45 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

Sachverhalt:

 

1.      Ausgangslage

Die Eckwerte für den Entwurf des Haushaltsplans 2013 mit dem Arbeitsstand 30.07.2012 und die Maßnahmelisten für die 10 Städtebaulichen Sondervermögen (SSV) wurden am 31.07.2012 auf der Dienstberatung des Oberbürgermeisters übergeben. Der Entwurf wies im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag in Höhe von ./. 14,3 Mio. EUR aus, der durch eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage vollständig reduziert werden konnte.

Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit betrug ./. 5,0 Mio. EUR. Somit war für den gesetzlichen Haushaltsaugleich unter Berücksichtigung der zu erwirtschaftenden ordentlichen Tilgung für Investitionskredite von 7,5 Mio. EUR noch eine Finanzierungslücke in Höhe von insgesamt 12,5 Mio. EUR zu schließen.

 

 

2.              Überblick über den Stand der Erarbeitung des Planentwurfes 2013 gegenüber der Eckwertevorlage

Im Ergebnis der Beratungen mit den Ämtern zur Erhöhung der Erträge und Einzahlungen sowie  der Minderung bei den Aufwendungen und Auszahlungen konnten die folgenden Ergebnisse erzielt werden:

 

2.1              Ergebnishaushalt

- in Mio. EUR -

Ergebnishaushalt

Eckwerte 2013

Stand 30.07.2012

 

PE 2013

Stand 30.10.2012

 

Abweichung

Erträge

510,5

524,9

14,4

     dav. Sonderposten

13,7

16,3

 

Aufwendungen

524,8

524,9

0,1

    dav. Abschreibungen

32,3

34,6

 

Jahresergebnis

./. 14,3

0

14,3

 

Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO-Doppik ist ein Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen aus Haushaltsvorjahren mindestens ausgeglichen ist. Bei der Ermittlung des Haushaltsausgleichs sind Fehlbeträge aus Haushaltsjahren mit einer kameralen Rechnungslegung nicht zu berücksichtigen. Im Jahr 2013 wird der Haushaltsausgleich ohne eine Entnahme aus der Kapitalrücklage erreicht.

 

 

 

 

 

 


2.2              Finanzhaushalt

- in Mio. EUR –

 

Eckwerte 2013

Stand 30.07.2012

 

PE 2013

Stand 30.10.2012

 

Abweichung

Einzahlungen Verwaltungstätigkeit

487,7

499,6

11,9

Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit

492,7

492,9

0,2

Saldo Verwaltungstätigkeit

./. 5,0

6,7

11,7

 

 

 

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

52,8

53,4

0,6

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

63,8

67,7

3,9

Saldo Investitionstätigkeit

./. 11,0

./. 14,3

3,3

 

 

 

 

Einzahlung aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen

11,0

14,3

3,3

Auszahlungen zur Tilgung von Krediten

7,5

5,5

2,0

 

 

 

 

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

13,6

0

13,6

 

 

Nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 der GemHVO ist der Finanzhaushalt ausgeglichen, wenn unter Berücksichtigung von vorzutragenden Beträgen aus Haushaltsvorjahren der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 26 der GemHVO-Doppik ausreicht, um die Auszahlung zur planmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen zu decken. Der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 14,3 Mio. EUR ist durch Kredite für Investitionen zu finanzieren.

 

Im Finanzhaushalt ergibt sich aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen) sowie der Tilgung von Krediten für Investitionen keine Finanzierungslücke, so dass keine neuen Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit aufgenommen werden müssen.

 

Die Abweichungen in Höhe von 6,7 Mio. EUR zwischen dem Jahresergebnis des Ergebnishaushaltes und dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen resultieren unter anderem aus den nicht zahlungswirksamen Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten (16,3 Mio. EUR) und den Abschreibungen (34,6 Mio. EUR).

 

Derzeit werden aufgrund der Haushaltsfehlbeträge aus den Jahren 2001 bis 2007 Kassenkredite täglich in wechselnder Höhe von 150,0 Mio. EUR bis 185,0 Mio. EUR benötigt. Somit unterliegt die mit der Haushaltssatzung festzusetzende Höhe der benötigten Kassenkredite in voraussichtlicher Höhe von 191,0 Mio. EUR weiterhin der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.

 


2.3              Übersicht über die wesentlichen Änderungen der Erträge und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen gegenüber Eckwerten (2012/IV/3736)

 

- in Mio. EUR -

 

Änderungen im EH

Änderungen im FH

 

 

Ertrag

Aufwand

Einzahlung

Auszahlung

Minderung der Einheitsmiete an den KOE

 

. /. 0,9

 

./. 0,9

Gewinnabführung WIRO

6,2

 

6,2

 

Mehrerträge Konzessionsabgabe

0,6

 

0,6

 

Benutzungsentgelte/Kostenerstattungen im Brandschutz- und Rettungsamt

./. 0,3

 

./. 0,3

 

Unterhaltungsaufwand im Branschutz- und Rettungsamt

 

./. 0,2

 

./. 0,2

Vergütung von Mehrarbeitszeit im Brandschutz- und Rettungsamt

 

 

 

2,2

Erträge aus der Auflösung von Sonderposten

2,6

 

 

 

Abschreibungen

 

2,1

 

 

Entlastung der Eltern von Kita-Beiträgen

3,2

3,2

3,2

3,2

Bundesbeteiligungen § 46 SGB II

./. 0,5

 

./. 0,5

 

Leistungen für Unterkunft und Heizung

 

./. 2,0

 

./. 2,0

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

 

./. 1,5

 

./. 1,5

Krankenhausinvestitionsbeitrag

 

./. 0,6

 

./. 0,6

Abschreibungen

 

2,3

 

 

Entschädigungszahlungen für Leitungen

0,7

 

0,7

 

Gebührensatzung Abfall/Winterdienst

./. 0,9

 

./. 0,9

 

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

1,5

 

1,5

 

FAG Mittel

0,7

 

0,7

 

Grundstücksankäufe Investitionstätigkeit

 

 

 

2,5

Städtebauliches Sondervermögen Investitionstätigkeit

 

 

 

0,3

 


Nach Übergabe der Haushaltsanmeldung wurden für das Städtebauliche Sondervermögen die Planansätze wie folgt in den Haushalt der Hansestadt Rostock eingestellt:

 

- in Mio. EUR -

 

2013

2014

2015

2016

 

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

Erträge Verwaltungstätigkeit

0,01

0,01

0,01

0,01

Aufwand Verwaltungstätigkeit

2,3

2,3

1,7

1,6

Saldo Verwaltungstätigkeit

./. 2,3

 

./. 2,3

./. 1,7

./. 1,6

 

 

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

 

Einzahlungen Verwaltungstätigkeit

0,01

0,01

0,01

0,01

Auszahlungen gesamt Verwaltungstätigkeit

7,4

6,3

5,9

7,5

   dav. Auszahlung   

   Investiv

5,3

4,1

4,2

5,9

Saldo Ein- und Auszahlungen

./. 7,4

./. 6,3

./. 5,9

./. 7,5

 

 

2.4              Im Haushaltsplan noch nicht veranschlagte Erträge/Aufwendungen und Ein- und Auszahlungen

 

Der übergebene Planentwurf beinhaltet nach wie vor nur teilweise die als Aufwand zu veranschlagenden Abschreibungen (34,6 Mio. EUR), die Werte für die Sonderposten als Gegenfinanzierung liegen ebenfalls noch nicht abschließend vor und fanden im Ergebnishaushalt noch nicht in voller Höhe Berücksichtigung.

 

Die bis zur Beschlussfassung der Bürgerschaft notwendigen Änderungen und Anpassungen zur Haushaltssatzung 2013 werden mit einem Nachtrag zur Haushaltssatzung 2013 vorgelegt. Ziel ist es weiterhin einen unterjährigen Haushaltsausgleich zu planen und keine neuen strukturellen Fehlbedarfe auszuweisen.

 

Planungsseitig noch nicht gelungen ist die Veranschlagung von Überschüssen zum Abbau von Altfehlbeträgen im Haushalt 2013. Nach gegenwärtigem Stand wird durch die Ausweisung der beantragten Beteiligung der Hansestadt Rostock am Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds des Landes (§ 22 FAG) in Höhe von 12,5 Mio. EUR im Haushaltsicherungskonzept der einzig gangbare Weg zur Erfüllung der Anordnung der Kommunalaufsicht im Haushaltsjahr 2013 aufgezeigt.

 

 

2.5 Jahresabschlüsse sowie Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe und Eigengesellschaften

 

Dem Haushaltsplan sind entsprechend § 1 Absatz 2 GemHVO-Doppik als Anlagen die neuesten geprüften Jahresabschlüsse sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe und sonstiger Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden, der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit beherrschendem Einfluss beteiligt ist, einschließlich einer Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung, beizufügen. Aufgrund von personellen Problemen ist eine Übergabe der geforderten Unterlagen bislang nur elektronisch erfolgt. Die Druckexemplare der Bände V und VI werden in der 46. KW nachgereicht.

 

2.6               Gesonderte Beschlussfassung

 

Der Bürgerschaft sollen für die Beschlussfassung am 30.01.2013 ebenfalls die Haushaltssatzungen und die Haushaltspläne für die Städtebaulichen Sondervermögen sowie das Haushaltssicherungskonzept 2013 bis 2018 vorgelegt werden. Eine zeitgleiche Beschlussfassung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird jedoch wegen des sachlichen Zusammenhangs mit der Haushaltsplanung der Hansestadt Rostock ebenso wie die gemeinsame Dokumentation verfolgt.

 

 

2.6.1              Haushaltssatzungen und Haushaltspläne für das Städtebauliche Sondervermögen

 

Die    Haushaltssatzungen und Haushaltspläne für die 10 städtebaulichen Sondervermögen (Band IV) werden derzeit noch erarbeitet und voraussichtlich bis zur 50. KW gesondert vorgelegt.

 

 

2.6.2              Haushaltssicherungskonzept 2013 bis 2018

 

Aufgrund noch laufender Abstimmungsprozesse in der Verwaltung zu den Maßnahmeinhalten und Zielbeträgen wird der Bürgerschaft ein beschlussreifes Haushaltssicherungskonzept (Band IX) bis zur 48. KW gesondert vorgelegt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Ergebnishaushalt ist ausgeglichen und weist ein vorläufiges Jahresergebnis in Höhe von 0 Mio. EUR aus. Der Finanzhaushalt ist unterjährig ausgeglichen und weist einen  positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von 6,7 Mio. EUR aus, welcher die Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen von 5,5 Mio. EUR und den Saldo der durchlaufenden Gelder in Höhe von 1,2 Mio. EUR abdeckt.

 

in Vertretung

 

 

 

Dr. Liane Melzer

Zweite Stellvertreterin des Oberbürgermeisters

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.11.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - vertagt

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2013 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III und Band V bis VIII) beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis zur Vertagung der Beschlussvorlage 2012/BV/4027:

- einstimmig -

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21.11.2012 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - vertagt

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22.11.2012 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - vertagt

 

 

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27.11.2012 - Finanzausschuss - vertagt

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2013 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III und Band V bis VIII) beschlossen.

 

 

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29.11.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

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04.12.2012 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - zur Kenntnis gegeben

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04.12.2012 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - ungeändert beschlossen

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04.12.2012 - Ortsbeirat Schmarl (7) - zur Kenntnis gegeben

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04.12.2012 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - abgelehnt

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05.12.2012 - Ortsbeirat Biestow (13) - zur Kenntnis gegeben

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06.12.2012 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10) - abgelehnt

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11.12.2012 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2013 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III und Band V bis VIII) beschlossen.

 

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11.12.2012 - Hauptausschuss - vertagt

 

 

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11.12.2012 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - zur Kenntnis gegeben

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11.12.2012 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

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11.12.2012 - Ortsbeirat Evershagen (6) - ungeändert beschlossen

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11.12.2012 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - ungeändert beschlossen

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11.12.2012 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - vertagt

 

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12.12.2012 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - abgelehnt

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12.12.2012 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - vertagt

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13.12.2012 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - vertagt

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13.12.2012 - Ortsbeirat Südstadt (12) - abgelehnt

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18.12.2012 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - vertagt

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18.12.2012 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - abgelehnt

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19.12.2012 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - vertagt

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03.01.2013 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - zur Kenntnis gegeben

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08.01.2013 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - abgelehnt

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09.01.2013 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - vertagt

Abstimmung über Vertagung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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09.01.2013 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2013 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III und Band V bis VIII) beschlossen.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

0

 

 

 

Dagegen:

5

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

X

 

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10.01.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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15.01.2013 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

 

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2013 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III und Band V bis VIII) beschlossen.

 

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15.01.2013 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2013 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III und Band V bis VIII) beschlossen.

 

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15.01.2013 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

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16.01.2013 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - abgelehnt

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16.01.2013 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - vertagt

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2013 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III und Band V bis VIII) beschlossen.

 

Herr Penzlin stellt den Antrag den Tagesordnungspunkt zu vertagen.

 

 

Der Ortsbeirat beschließt die Vertagung des Tagesordnungspunktes.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Begründung: siehe TOP 5.2

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17.01.2013 - Kulturausschuss - abgelehnt

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22.01.2013 - Hauptausschuss - abgelehnt

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23.01.2013 - Personalausschuss - abgelehnt

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23.01.2013 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport

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24.01.2013 - Finanzausschuss - abgelehnt

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24.01.2013 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

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29.01.2013 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - abgelehnt

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30.01.2013 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2013 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III und Band V bis VIII) beschlossen.

 

 

Es erfolgt die Abstimmung zur Beschlussvorlage einschließlich der Nachträge und der bestätigten Änderungsanträge.

 

 

Beschluss Nr. 2012/BV/4027:

 

1. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird gemäß Anlage 1 des 2. Nachtrags (Vorlage Nr. 2012/BV/4027-04 (NB)) mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III und Band V bis VIII) mit den Fortschreibungen gemäß Anlagen 2 -10 des 1. Nachtrags (Vorlage Nr. 2012/BV/4027-01 (NB) und Anlagen 2 - 8 des 2. Nachtrages (Vorlage Nr. 2012/BV/4027-04 (NB)) beschlossen.

 

2. Die Haushaltssatzungen und die Hauhaltspläne für das Jahr 2013 für die städtebaulichen Sondervermögen werden der Bürgerschaft gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

(überarbeitete Haushaltssatzung einschließlich überarbeitetem Haushaltsplan und Anlagen wird nach Fertigstellung der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 1 beigelegt)

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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05.02.2013 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

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26.02.2013 - Jugendhilfeausschuss - abgelehnt

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26.02.2013 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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05.03.2013 - Personalausschuss - geändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2013 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III und Band V bis VIII) beschlossen.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

4

 

Abgelehnt

 

 

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06.03.2013 - Bürgerschaft - abgelehnt