Antrag - 2012/AN/4010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:              - zurückgezogen am 20.12.2012, weil Nr. 2012/AN/4194
  der CDU-Fraktion vorliegt


Der Bürgerschaft beschließt, die „interne Arbeitsgrundlage“ zu § 4 Abs. 4 der Straßenbaubeitragssatzung vom 05.10.1998 zu überarbeiten und eine Neueingruppierung der Straßen und Plätze in Rostock auf der Grundlage der tatsächlichen Gegebenheiten und der gesetzlichen Vorgaben vorzunehmen.

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Beschlussvorschriften:              Kommunalverfassung M-V § 22, Abs. 3

 

Sachverhalt:

In §4 Abs. 4 der Straßenbaubeitragssatzung werden Straßen und Plätze in der Hansestadt Rostock entsprechend ihrer Nutzung in Anlieger-, Innerorts- oder Hauptverkehrsstraßen eingeteilt.

 

In der „internen Arbeitsgrundlage“ vom 05.10.1998 ist die konkrete Zuordnung aller Straßen und Plätze in Rostock in die genannten drei verschiedenen Rubriken vorgenommen worden.


Diese „interne Arbeitsgrundlage“ vom 05.10.1998, die Mitte der 90iger Jahre erarbeitet worden ist, findet bis heute Anwendung. Sie entspricht aber durch die seitdem erfolgten Veränderungen der Verkehrsströme nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten und widerspricht teilweise inhaltlich den gesetzlichen Vorgaben, außerdem sind mehrere seitdem neu hinzugekommene Straßen nicht aufgeführt.

 

So werden Straßen, die in erheblichem Maße den innerörtlichen Duchgangsverkehr und gerade nicht „überwiegend der Erschließung der angrenzenden oder durch private Zuwegung mit ihnen verbundenen Grundstücke“ dienen, als Anliegerstraßen  eingeordnet.
In Warnemünde beispielsweise ist nicht eine einzige Straße als Innerortsstraße eingruppiert, obwohl aufgrund der Entwicklung der letzten Jahre die dafür maßgeblichen Kriterien für mehrere Straßen unbestreitbar gegeben sind.

 

Ähnliches trifft für verschiedene Straßen und Plätze in anderen Stadtteilen zu.

Die zeitnah vorzunehmende Neubewertung der Straßen und Plätze in der Hansestadt Rostock soll dazu dienen, diesen Missstand  zu beenden und einen dem tatsächlichen Gegebenheiten und den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Eingruppierung zu erreichen.

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Beschlüsse

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07.11.2012 - Bürgerschaft - überwiesen

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18.12.2012 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

Beschlussvorschlag:

Der Bürgerschaft beschließt, die „interne Arbeitsgrundlage" zu § 4 Abs. 4 der Straßenbaubeitragssatzung vom 05.10.1998 zu überarbeiten und eine Neueingruppierung der Straßen und Plätze in Rostock auf der Grundlage der tatsächlichen Gegebenheiten und der gesetzlichen Vorgaben vorzunehmen.