Änderungsantrag - 2012/BV/3678-07 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Im Abschnitt VII, Unterabschnitt VII, 4 – Wohnen in der Stadt als besondere Qualität herauszustellen-

wird in Satz 3, Zeile 5, hinter dem Wort „Innenstadt“ eingefügt: „und dem Seebad Warnemünde“.

Ebenso wird nach dem genannten Satz 3 ein neuer Satz 4 eingefügt: „Im Seebad Warnemünde ist dem Neubau von Ferienwohnungen und der Umnutzung von Dauerwohnraum in Ferienwohnungen Einhalt zu gebieten.

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bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

 

Sachverhalt:

Die hohe Zahl von Ferienwohnungen hat zu Wohnraum- Knappheit und damit zu einer Verteuerung von Wohnraum geführt. Dies hat bewirkt, dass der Altersdurchschnitt in Warnemünde stark angestiegen ist und ein hohes Defizit an jungen Familien mit Kindern besteht, weil diese die teuren Wohnungen nicht bezahlen können. Damit wird Warnemünde letztendlich auch für Unternehmen unattraktiv, die junge Mitarbeiter beschäftigen. Dem muss dadurch entgegengewirkt werden, dass neu zu schaffender Wohnraum jungen Familien vorbehalten sein soll und der vorhandene Wohnungsbestand für Dauerwohnen nicht weiter reduziert wird.

 

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Finanzielle Auswirkungen: keine

 

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Beschlüsse

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24.10.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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25.10.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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07.11.2012 - Bürgerschaft - überwiesen

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05.12.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen