Antrag - 2012/AN/4001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock fasst den folgenden Beschluss:

1.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im engen Zusammenwirken mit dem Verein „Ökohaus“ als Betreiber der Gemeinschaftsunterkunft Satower Straße, der Verwaltung der Hansestadt Rostock, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten (BAMF) sowie den zuständigen Landesbehörden im Hinblick auf die Versorgung von Asylbewerbern sämtliche Vorbereitungen für eine Rückkehr zum Sachleistungsprinzip zu treffen. Der damit verbundene Prozess soll nicht mehr als drei Monate in Anspruch nehmen.
 

2.      Der Oberbürgermeister vertritt die Rückkehr zum Sachleistungsprinzip bei der Versorgung von Asylbewerbern bei jeder sich bietenden Gelegenheit, in jedem Fall aber bei Zusammenkünften des Städte- und Gemeindetages und des Deutschen Städtetages, in offensiver Art und Weise.
 

Über die Ergebnisse seiner Bemühungen erstattet der Oberbürgermeister Bürgerschaft und Öffentlichkeit bis zum 15.02.2013 in geeigneter Form Bericht.

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Sachverhalt:

Wie aus einer Kleinen Anfrage, gerichtet an die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern (siehe auch Drucksache 5/3931) hervorgeht, sind mittlerweile alle Landkreise und kreisfreien Städte dazu übergegangen, bei der Versorgung von Asylbewerbern das Geldleistungsprinzip anzuwenden. Eine solche Verfahrensweise widerspricht zum einen dem sich aus § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ergebenden Grundsatz, demzufolge Grundleistungen für Asylbewerber in erster Linie als Sachleistungen zu erbringen sind.

 

Zum zweiten wird durch die Anwendung des Geldleistungsprinzips die Attraktivität der Bundesrepublik Deutschland als Zufluchtsland für Wirtschaftsflüchtlinge nicht unwesentlich erhöht. Die derzeitige und auch in anderen Bundesländern (z. B. Freistaat Sachsen) zu beobachtende Erscheinung, Asylbewerbern Geldleistungen zu gewähren, widerspricht auch jüngeren Verlautbarungen auf Bundesebene, wonach das Sachleistungsprinzip Anwendung finden soll, um so den Anreiz, in die BRD zu kommen, möglichst gering zu halten.

 

Erst Mitte Oktober dieses Jahres richtete der Bundesinnenminister einen Appell an die Bundesländer, Asylbewerbern Sachleistungen zur Verfügung zu stellen und sich vom Bargeld-Prinzip zu verabschieden.

 


Vor dem Hintergrund gestiegener Asylbewerberzahlen infolge von „Demokratisierungs“-Bestrebungen des Westens in Nordafrika und Asien, aber auch aufgrund der faktisch offenen Grenzen zu Polen und zur Tschechei (Schengen II) gewinnt die mit dem Antrag verbundene Forderung zusätzlich an Brisanz und Aktualität.

 

Mit einer Rückumstellung auf das Sachleistungsprinzip würde die Hansestadt Rostock als größte Stadt des Bundeslandes ein weithin wahrnehmbares Zeichen setzen.

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Beschlüsse

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07.11.2012 - Bürgerschaft - abgelehnt