Änderungsantrag - 2012/DA/3977-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

3. wird gestrichen und durch folgende Formulierung ersetzt:

 

Der Jahresüberschuss des Jahres 2011 in Höhe von 6.651.249,58 wird wie folgt verwendet:

 

-         3.100.000 EUR werden an die Hansestadt Rostock zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke weitergeleitet. Die Hansestadt Rostock verpflichtet sich, die Verwendung der Zuwendung des Klinikum Südstadt für gemeinnützige Zwecke nachzuweisen.

-         3.551.249,58 EUR werden der Gewinnrücklage zugeführt.

 

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Sachverhalt:

Es wird ausschließlich der operative Gewinn an die Hansestadt Rostock abgeführt und somit eine kreditfinanzierte Gewinnausschüttung vermieden.

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Beschlüsse

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10.10.2012 - Bürgerschaft - abgelehnt