Stellungnahme - 2012/AN/3937-01 (SN)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Vor dem Hintergrund der ständig drohenden Insolvenzgefahr der VTR GmbH, der weiterhin angespannten Haushaltssituation sowie des seit 2010 permanent steigenden Zuschussbedarfes und der damit verbundenen erheblichen Mehrbelastung des Haushaltes scheint eine Rückführung der VTR GmbH in ein städtisches Amt der Hansestadt Rostock für sinnvoll.

Ohne tiefer gehende Prüfung können schon jetzt folgende positive Auswirkungen angeführt werden:

 

·         eine gleichwertige Kostendurchschaubarkeit durch die Kosten- und Leistungsrechnung gemäß § 27 GemHVO Doppik,

·         innerhalb der Ämterstrukturen können nunmehr stille Reserven aufgedeckt werden,

·         eine bessere Erfolgskontrolle durch die Bildung von Teilhaushalten gem. § 4 GemHVO-Doppik wird gewährleistet,

·         die Ansätze für Aufwendungen der Teilhaushalte entspr. § 14 GemHVO Doppik sind deckungsfähig, gleiches gilt auch für die Ansätze der Teilfinanzhaushalte

·         die Aufhebung von dezentraler Ressourcenverantwortung sowie die Schaffung von finanziellen Handlungsspielräumen sind mit dem neuen Gemeindehaushaltsrecht auch u.E. in den Ämterstrukturen möglich, so dass somit Flexibilität in der Kernverwaltung erreicht wurde.

·         direkte Eingriffsmöglichkeiten durch Verwaltung und Bürgerschaft beim Amt

 

Weiterhin entfallen bei der Ämterstruktur u. a. folgende Kosten, die bei einer GmbH an Dritte vergeben werden, da diese Leistungen intern erbracht werden können:

 

·         Kosten für Jahresabschlussprüfung (RPA)

·         Kosten für Steuerberatung (Steueramt)

·         Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses (Kämmerei)

·         sonst. Gutachter- u. Anwaltskosten (Rechtsamt)

·         Personalkosten (gegenwärtig 2 Geschäftsführer) zukünftig nur wie in der Vergangenheit 1Amtsleiter/Intendant (ursprüngliche Amtsstruktur)

 

Das Amt übernimmt dann die Aufgaben und vertraglichen Verpflichtungen der VTR GmbH und führt den Spielplan weiter fort. Fragen zur Personalüberleitung sind zu klären (Amtsleiterfestlegung, Einberufung einer Mitarbeiterversammlung). Parallel hierzu wird ein Gesellschafterbeschluss zur Liquidation des noch bestehenden Mantels der Gesellschaft VTR GmbH herbeigeführt. Ein Liquidator ist zu bestellen. Im Regelfall übernimmt diese Aufgabe der kaufmännische Geschäftsführer. Die Liquidationsumsetzung wird sich auf einen Zeitraum von höchstens 2 Jahre belaufen und Kosten von höchstens 10 TEUR verursachen.

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

10.10.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben