Stellungnahme - 2012/AN/3904-01 (SN)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

Sachverhalt:

 

 

Der Antrag zielt darauf ab, einen Personalausschuss zu bilden.

Rechtsgrundlage für den Antrag stellt § 36 Abs. 1 KV M-V dar. Danach kann die Bürgerschaft zur Vorbereitung ihrer Entscheidungen ständige Ausschüsse bilden.

Bildung und Aufgabengebiet sollen nach § 36 Abs. 1 Satz 3 KV M-V in der Hauptsatzung geregelt werden. Dieser gesetzlichen Vorgabe kommt der Antrag nach.

Bedenken gegen eine Änderung der Hauptsatzung in der vorgesehenen Form sind nicht erkennbar.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

10.10.2012 - Bürgerschaft - vertagt

Erweitern

07.11.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben