Beschlussvorlage - 2012/BV/3929

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Jahresabschluss 2011 des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock“ wird festgestellt.

 

2.      Ergebnisverwendung

Das Jahresergebnis beträgt -5.225.998,57 €. Der Jahresfehlbetrag ist durch Entnahmen aus den Rücklagen auszugleichen.

 

3.      Die Entlastung der Betriebsleiterin des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock“ für das Geschäftsjahr 2011 wird erteilt.

 

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Beschlussvorschriften:

 

- Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden

  § 10 Abs. 8

- Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern § 61 Abs.3

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2011 wurde durch den Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock“ erstellt. Die Prüfungen nahm die DOMUS AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft vor. Prüfungsleiter war der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Herr Wolf Kobarg. Der Jahresabschlussbestätigungsvermerk datiert vom 13. April 2012.

 

Eine Freigabe durch den Landesrechnungshof erfolgte am 17.08.2012.

 

Das Geschäftsjahr 2011 schließt der Eigenbetrieb mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.225.998,57 € ab.

 

Auf den Jahresfehlbetrag haben sich primär die fehlenden Abschreibungen in der Kalkulation des Nutzungsentgeltes aus der Schul- und Sportstättenübertragung gegenüber der Hansestadt Rostock ausgewirkt. Die Nutzungsentgeltkalkulation für die zum 01.01.2011 übertragenen 134 Schulen und Sportstätten erfolgte gemäß politischer Beschlüsse zur Entlastung des städtischen Haushaltes nicht kostendeckend. Es wurde einmalig auf die Kalkulation der Abschreibungen verzichtet. Mit der Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens auf die kommunale Doppik zum 01.01.2012 erfolgt künftig eine kostendeckende Entgeltkalkulation.

 

Darüber hinaus wurden geplante Veräußerungserlöse in Höhe von rund 1,5 Mio. € aus Grundstücksverkäufen im Güterverkehrszentrum nicht ergebniswirksam.

 

Den Jahresverlust, der aus vorstehend aufgeführten einmaligen unrentablen Geschäftsvorfällen resultiert, kann vor dem Hintergrund der finanziellen Haushaltssituation der Hansestadt Rostock, durch Entnahmen aus den Rücklagen des Eigenbetriebes ausgeglichen werden. Die Eigenkapitalausstattung entspricht auch dann noch den Anforderungen des Landesrechnungshofes.

 

Ausgehend von diesem Vorschlag bitten wir der vorgesehenen Ergebnisverwendung zuzustimmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.10.2012 - Rechnungsprüfungsausschuss

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24.10.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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30.10.2012 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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07.11.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen