Antrag - 2012/AN/3922
Grunddaten
- Betreff:
-
Thomas Jäger (NPD) und Birger Lüssow (NPD)
Keine "Errichtung eines Ortes der Verstetigung des Gedenkens in der Hansestadt Rostock"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 27.09.2012
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Sitzungsdienst
- Beteiligt:
- Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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10.10.2012
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beauftragt den Oberbürgermeister, dem vom Ortsbeirat Lichtenhagen initiierten Verlangen nach einer Gedenkstätte/einem Gedenkhain für die Opfer der NSU und die ausländerfeindlichen Übergriffe auf die zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber in Lichtenhagen nicht stattzugeben.
Sachverhalt:
Die Vorgänge um die mutmaßliche Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund sind, wie die Enthüllungen und Ereignisse der vergangenen Wochen und Monate bewiesen haben, in keiner Weise hinreichend geklärt. Ständig gibt es neue Meldungen über Pannen bei den Sicherheitsbehörden. Eine Mitbeteiligung staatlicher Organe an den Morden kann nicht ausgeschlossen werden.
Der Antrag des Ortsbeirates Lichtenhagen läßt überdies die wahren Hintergründe der Krawalle von 1992 außeracht. Verantwortliche Politiker stopften seinerzeit viel zu viele Asylbewerber, vorwiegend Roma, in die Zentrale Aufnahmestelle (ZASt). In der Folge häuften sich die Diebstähle im benachbarten Supermarkt. Verkäuferinnen und Kunden sahen sich ständigen Belästigungen und Bedrohungen ausgesetzt. Die Einwohner Lichtenhagens fanden mit ihren Beschwerden kein Gehör bei den Behörden und der Politik. Am 22. August 1992 eskalierte die Situation, was vorhersehbar und damit verhinderbar war.
Die wahren Täter saßen in den Ministerien und den Behörden und wurden bis heute nicht für ihr Versagen zur Rechenschaft gezogen.
Eine Gedenkstätte bzw. ein Gedenkhain wäre überdies mit Kosten verbunden, die der Hansestadt Rostock bzw. dem Steuerzahler auch aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht zuzumuten sind.