Antrag - 2012/AN/3921

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Verwaltungsgebührensatzung mit folgendem Ziel zu ändern:

Genehmigungen für die Fällung von Bäumen in nach dem Bundeskleingartengesetz anerkannten Kleingartenparzellen sind zukünftig gebührenfrei zu erteilen.

 

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Sachverhalt:

Für Kleingartenvereine besteht bereits die Möglichkeit der gebührenfreien Bearbeitung.

Zur Verfahrensvereinfachung und im Sinne der Gleichbehandlung soll diese Regelung auch auf einzelne Pächter ausgeweitet werden.

Es handelt sich hierbei um Einzelfälle, in der Vergangenheit durchschnittlich 12 Fälle pro Jahr, mit weiter abnehmender Tendenz, laut Einschätzung des Grünflächenamtes.

Die bisherigen Einnahmen von 800 EUR pro Jahr würden damit ohnehin weiter absinken.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 67

Produkt: 55401/55100

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-

zahlungen

Aus-zahlungen

2013

55401.43120010

(Verwaltungsgebühren)

-800,00 EUR

 

-800,00 EUR

 

2013

55100.43120200

(Gebühren Sondernutzg

Öffentl. Verkehrsraums)

+800,00 EUR

 

+800,00 EUR

 

 

 

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Beschlüsse

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10.10.2012 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Verwaltungsgebührensatzung mit folgendem Ziel zu ändern:

 

Genehmigungen für die Fällung von Bäumen in nach dem Bundeskleingartengesetz anerkannten Kleingartenparzellen sind zukünftig gebührenfrei zu erteilen.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2012/AN/3921-03 (ÄA) (s. TOP 8.15.2) entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2012/AN/3921:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Verwaltungsgebührensatzung mit folgendem Ziel zu ändern:

 

Genehmigungen für die Fällung von Bäumen in Kleingartenparzellen in nach Bundeskleingarten­gesetz anerkannten Kleingartenanlagen, die als gemeinnützig anerkannt sind, sind gebührenfrei zu erteilen.