Änderungsantrag - 2012/AN/3796-04 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Text nach dem ersten Satz des Beschlussvorschlages wird gestrichen und durch folgenden Text ersetzt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Suche nach alternativen Standorten bis zum 31.3.2013 abzuschließen. Sollte kein besser geeigneter Standort gefunden werden, ist dem Historischen Weihnachtsmarkt die Nutzung des westlichen Klostergartens mit folgenden Auflagen dauerhaft zu genehmigen:

  • Die Einrichtungen des Marktes befinden sich ausschließlich im Westteil des Klostergeländes.
  • Der Zugang zum Markt erfolgt über den Klosterhof.
  • Aufbau, Betrieb und Abbau des Marktes beschränken sich auf den Zeitraum vom 10.11. bis 30.12. jeden Jahres.
  • Sauberkeit und hygienische Standards werden gewährleistet.
  • Im Interesse des Marktes werden keine Bäume gefällt.
  • In Verantwortung des Marktes sind Maßnahmen zu treffen, die eine Schädigung des Rasens minimieren.
  • Die Beseitigung von Restschäden nach Nutzung hat bis Ende Monat März in Zuständigkeit des Weihnachtsmarktes mit dem Ziel zu erfolgen, den pünktlichen Beginn der Aufführungen des Sommertheaters zu gewährleisten.

 

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Sachverhalt:

Für den Fall, dass keine geeignete Fläche gefunden wird, bleibt wegen der Aussage des 2. Satzes des Antrages 2012/AN/3796 das Problem –Bereitstellung einer geeigneten Fläche für den Historischen Weihnachtsmarkt – ungelöst

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gez.

Werner Simowitsch

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Beschlüsse

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20.09.2012 - Kulturausschuss - abgelehnt

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27.09.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

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25.10.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

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21.11.2012 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - vertagt

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Der Text nach dem ersten Satz des Beschlussvorschlages wird gestrichen und durch folgenden Text ersetzt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Suche nach alternativen Standorten bis zum 31.3.2013 abzuschließen. Sollte kein besser geeigneter Standort gefunden werden, ist dem Historischen Weihnachtsmarkt die Nutzung des westlichen Klostergartens mit folgenden Auflagen dauerhaft zu genehmigen:

·              Die Einrichtungen des Marktes befinden sich ausschließlich im Westteil des Klostergeländes.

·              Der Zugang zum Markt erfolgt über den Klosterhof.

·              Aufbau, Betrieb und Abbau des Marktes beschränken sich auf den Zeitraum vom 10.11. bis 30.12. jeden Jahres.

·              Sauberkeit und hygienische Standards werden gewährleistet.

·              Im Interesse des Marktes werden keine Bäume gefällt.

·              In Verantwortung des Marktes sind Maßnahmen zu treffen, die eine Schädigung des Rasens minimieren.

·              Die Beseitigung von Restschäden nach Nutzung hat bis Ende Monat März in Zuständigkeit des Weihnachtsmarktes mit dem Ziel zu erfolgen, den pünktlichen Beginn der Aufführungen des Sommertheaters zu gewährleisten.