Beschlussvorlage - 2012/BV/3883
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben des Amtes für Jugend und Soziales in Höhe von 1.111.498,82 EUR im Deckungskreis 0130 ? Hilfen zur Erziehung - Haushaltsjahr 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 18.09.2012
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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02.10.2012
| |||
●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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10.10.2012
|
Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zu Leistungen überplanmäßiger Ausgaben wird für folgende Haushaltsstellen erteilt:
HHST | Bezeichnung | Betrag in EUR |
01.45350000.76000000 | Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen | 5.133,69 |
01.45510000.76000000 | Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen | 7.554,81 |
01.45530000.76000000 | Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen | 29.484,07 |
01.45540000.76000000 | Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen | 377.380,75 |
01.45550000.77000000 | Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen | 151.147,17 |
01.45560000.76000000 | Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen | 8.669,84 |
01.45570000.77000000 | Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen | 314.426,65 |
01.45600000.76000000 | Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen | 113.671,05 |
01.45610000.76000000 | Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen | 18.823,68 |
01.45610000.77000000 | Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen | 2.707,93 |
01.45650000.77000000 | Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen | 23.960,03 |
01.45730000.76000000 | Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen | 58.539,15 |
Summe: |
| 1.111.498,82 |
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt über Minderausgaben:
HHST: 01.48200000.69460000 Leistungsbeteiligung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket Mehraufwendung Mittagsverpflegung 1.111.498,82 EUR
Beschlussvorschriften: § 50 KV M-V
Sachverhalt und Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe:
Im Haushaltsjahr 2012 wurden Hilfen für Leistungszeiträume aus 2011 zur Zahlung gebracht.
Hierbei handelt es sich um Leistungen nach dem SGB VIII, die nach Erbringung mit entsprechenden Nachweisen im Folgejahr in Rechnung gestellt wurden.
Nach Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums vom 08. Dezember 2008 II 320-174.3.2.1 einschließlich der ersten Änderung vom 13. Dezember 2011 II 320 -174-53000-2011/106 sind Leistungen, die im letzten kameralen Haushaltsjahr erbracht wurden, jedoch die Bezahlung der Rechnungen im ersten doppischen Haushalt erfolgten, dem Haushaltsjahr 2011 zuzuordnen.
Nachweis der Deckung durch Minderausgaben:
Haushaltsstelle | Bezeichnung der Haushaltsstelle |
01.48200000.69460000 | Leistungsbeteiligung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket Mehraufwendung Mittagsverpflegung |
|
| in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
| 1.331.800,00 |
bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen | ./. | 0,00 |
bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsstelle | ./. | 219.919,42 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = | 1.111.880,58 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
| 1.111.498,82 |
Begründung der Minderausgaben
Durch die Novellierung der Gesetzlichkeiten zur Erbringung der Regelbedarfe und der einhergehenden Einführung der Leistungen für Bildung und Teilhabe wurde ein Planansatz von 1.331.800 EUR gebildet. Aufgrund fehlender Erfahrungswerte des tatsächlichen Bedarfs und der nicht vorhersehbaren Auslastungsquote wurde zunächst von einer fast vollständigen Nutzung durch die möglichen Anspruchsberechtigten ausgegangen. Demzufolge wurde mit 4.690 Kindern und einem durchschnittlichen Kostenaufwand von 283,95 EUR pro Kind gerechnet. Aufgrund von variierenden Ausgaben pro Kind sowie einer deutlich geringeren Inanspruchnahme der Leistung sind im Haushaltsjahr 2011 die Minderausgaben zu verzeichnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Mehrausgaben in:
HHST | Bezeichnung | Betrag in EUR |
01.45350000.76000000 | Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen | 5.133,69 |
01.45510000.76000000 | Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen | 7.554,81 |
01.45530000.76000000 | Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen | 29.484,07 |
01.45540000.76000000 | Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen | 377.380,75 |
01.45550000.77000000 | Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen | 151.147,17 |
01.45560000.76000000 | Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen | 8.669,84 |
01.45570000.77000000 | Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen | 314.426,65 |
01.45600000.76000000 | Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen | 113.671,05 |
01.45610000.76000000 | Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen | 18.823,68 |
01.45610000.77000000 | Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen | 2.707,93 |
01.45650000.77000000 | Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen | 23.960,03 |
01.45730000.76000000 | Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen | 58.539,15 |
Summe: |
| 1.111.498,82 |
Minderausgabe in:
HHST: 01.48200000.69460000 Leistungsbeteiligung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket Mehraufwendung Mittagsverpflegung 1.111.498,82 EUR