Beschlussvorlage - 2012/BV/3883

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:


Die Zustimmung zu Leistungen überplanmäßiger Ausgaben wird für folgende Haushaltsstellen erteilt:

 

HHST

Bezeichnung

Betrag in EUR

01.45350000.76000000

Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen

5.133,69

01.45510000.76000000

Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen

7.554,81

01.45530000.76000000

Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen

29.484,07

01.45540000.76000000

Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen

377.380,75

01.45550000.77000000

Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen

151.147,17

01.45560000.76000000

Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen

8.669,84

01.45570000.77000000

Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen

314.426,65

01.45600000.76000000

Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen

113.671,05

01.45610000.76000000

Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen

18.823,68

01.45610000.77000000

Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen

2.707,93

01.45650000.77000000

Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen

23.960,03

01.45730000.76000000

Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen

58.539,15

Summe:

 

1.111.498,82

 


Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt über Minderausgaben:

 

HHST: 01.48200000.69460000 – Leistungsbeteiligung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket – Mehraufwendung Mittagsverpflegung – 1.111.498,82 EUR

 

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Beschlussvorschriften:              § 50 KV M-V

 

 

Sachverhalt und Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe:

 

Im Haushaltsjahr 2012 wurden Hilfen für Leistungszeiträume aus 2011 zur Zahlung gebracht.

Hierbei handelt es sich um Leistungen nach dem SGB VIII, die nach Erbringung mit entsprechenden Nachweisen im Folgejahr in Rechnung gestellt wurden.

 

Nach Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums vom 08. Dezember 2008 – II 320-174.3.2.1 einschließlich der ersten Änderung vom 13. Dezember 2011 – II 320 -174-53000-2011/106 sind Leistungen, die im letzten kameralen Haushaltsjahr erbracht wurden, jedoch die Bezahlung der Rechnungen im ersten doppischen Haushalt erfolgten, dem Haushaltsjahr 2011 zuzuordnen.

 

 

Nachweis der Deckung durch Minderausgaben:

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

01.48200000.69460000

Leistungsbeteiligung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket –  Mehraufwendung Mittagsverpflegung

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

1.331.800,00

bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen

./.

0,00

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsstelle

./.

219.919,42

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

1.111.880,58

als Deckungsquelle eingesetzt

 

1.111.498,82

 

 

Begründung der Minderausgaben

Durch die Novellierung der Gesetzlichkeiten zur Erbringung der Regelbedarfe und der einhergehenden Einführung der Leistungen für Bildung und Teilhabe wurde ein Planansatz von 1.331.800 EUR gebildet. Aufgrund fehlender Erfahrungswerte des tatsächlichen Bedarfs und der nicht vorhersehbaren Auslastungsquote wurde zunächst von einer fast vollständigen Nutzung durch die möglichen Anspruchsberechtigten ausgegangen. Demzufolge wurde mit 4.690 Kindern und einem durchschnittlichen Kostenaufwand von 283,95 EUR pro Kind gerechnet. Aufgrund von variierenden Ausgaben pro Kind sowie einer deutlich geringeren Inanspruchnahme der Leistung sind im Haushaltsjahr 2011 die Minderausgaben zu verzeichnen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Mehrausgaben in:

 

HHST

Bezeichnung

Betrag in EUR

01.45350000.76000000

Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen

5.133,69

01.45510000.76000000

Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen

7.554,81

01.45530000.76000000

Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen

29.484,07

01.45540000.76000000

Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen

377.380,75

01.45550000.77000000

Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen

151.147,17

01.45560000.76000000

Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen

8.669,84

01.45570000.77000000

Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen

314.426,65

01.45600000.76000000

Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen

113.671,05

01.45610000.76000000

Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen

18.823,68

01.45610000.77000000

Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen

2.707,93

01.45650000.77000000

Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen

23.960,03

01.45730000.76000000

Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen

58.539,15

Summe:

 

1.111.498,82

 

 

 

 

Minderausgabe in:

HHST: 01.48200000.69460000 – Leistungsbeteiligung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket – Mehraufwendung Mittagsverpflegung – 1.111.498,82 EUR

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

02.10.2012 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

10.10.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen