Beschlussvorlage - 2012/BV/3866
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Bewilligung im Finanzhaushalt 2012 auf eine Verpflichtungsermächtigung für das Vorhaben Brücke Tessiner Straße in Höhe von 550.000 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 14.09.2012
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Tief- und Hafenbauamt
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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02.10.2012
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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10.10.2012
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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur überplanmäßigen Bewilligung im Finanzhaushalt 2012 auf eine Verpflichtungsermächtigung im TH 66 wird für folgende Konten erteilt:
Produkt: 54300 Landstraßen
Konto: 78532000 - Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen
Investitionsnummer: 6654300201201220 Grundinstandsetzung BW 105, Tessiner Straße in Höhe von 550.000 EUR
Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung erfolgt aus dem Produkt 54101, Konto 78532000 Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen Investitionsnummer:6654101201202301 Mühlenstraße Warnemünde in Höhe von
550.000 EUR
Beschlussvorschriften:
§ 54 KV M-V
Sachverhalt:
1. Berechnung
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| Auszahlung | VE in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr VE |
| 600.000 | 0 |
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bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte | ./. | 550.000 | 0 |
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bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz | ./. | 26.209,04 | 0 |
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noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = | 23.790,96 | 0 |
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neu beantragte Haushaltsermächtigung VE |
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| 550.000 |
Begründung der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigung
unabweisbar: In Auswertung der Ergebnisse der Hauptprüfung wurde eine grundhafte Instandsetzung der Brücke dringend empfohlen. Es ist erforderlich, den Betonüberbau, die Widerlager, die Stützen (wegen starker Rissbildung) instand zu setzen, sowie Hohlstellen und Betonabplatzungen zu beseitigen,
Der Berührungsschutz muss erneuert werden, er ist schadhaft und entspricht nicht den Vorschriften.
unvorhersehbar:
Die Planungsvorbereitungen für die Sanierung des Bauwerkes 105 sind noch nicht abgeschlossen, so dass diese Sanierungsmaßnahme erst Anfang 2013 zur Ausführung kommen wird. Um einen rechtzeitigen Baubeginn zu erreichen, ist die Ausschreibung noch im Haushaltsjahr 2012 mit Hilfe einer Verpflichtungsermächtigung erforderlich.
Durch die Verschiebung der Kassenwirksamkeit in das nächste Haushaltsjahr konnten finanzielle Mittel in Höhe von 550.000 EUR mittels überplanmäßiger Bewilligung der Mehrkosten für die Sanierung des Volkstheaters als Deckung zur Verfügung gestellt werden.(Beschluss Nr.: 2012/DV/3469 vom 09.05.2012)
2. Nachweis der Deckung der Verpflichtungsermächtigung
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 66 | Tief- und Hafenbauamt |
Produkt | 54101 | Gemeindestraßen |
Produktkonto:
54101 | 78532000 | Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Maßnahme Nr. | 6654101201202301 | Mühlenstraße Warnemünde |
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| VE in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr VE |
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| 850.000 |
bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte | ./. |
| 0 |
bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz | ./. |
| 0 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = |
| 850.000 |
als Deckungsquelle für die VE eingesetzt |
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| 550.000 |
Begründung der Deckung der Verpflichtungsermächtigung:
Durch die HRO wurde auf Grundlage des Planungsbeschlusses der Bürgerschaft Nr. 0115/09-BV die Planung zur grundhaften Sanierung der Mühlenstraße gestartet.
Derzeit liegt die Entwurfsplanung vor. Die Ausführungsplanung als Voraussetzung für die Ausschreibung dieses Vorhabens ist noch nicht in Auftrag gegeben. Auf Grund von geänderten Prioritäten seitens der Verwaltung und der Kommunalpolitik wird derzeit diese Maßnahme nicht vorangebracht.
Auf Grund dessen wird die im Haushaltsplan 2012 eingestellte Verpflichtungsermächtigung nicht in Anspruch genommen.