Stellungnahme - 2012/AN/3806-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Der Oberbürgermeister, als Gesellschaftervertreter der Volkstheater Rostock GmbH wird beauftragt, Folgendes unverzüglich umzusetzen:

 

Die tariflich vereinbarten Lohn- und Gehaltssteigerungen für 2012, die auch über den Personalüberleitungsvertrag zugesichert sind, werden angewiesen und gezahlt.

 

 

Stellungnahme:

Mit dem Personalüberleitungsvertrag wurden keine tarifrechtlichen Regelungen getroffen.

Solange die VTR GmbH Mitglied des KAV M-V und des Bühnenvereins ist (klassische Mitgliedschaft), gelten die jeweiligen Tarifverträge einschließlich neuer Tarifabschlüsse.

Seit dem 01. Februar 2012 ist die VTR GmbH beim KAV M-V nur noch Mitglied ohne Tarifbindung. Seit diesem Zeitpunkt gelten die Tarifverträge einzelvertraglich fort, jedoch nur statisch, d.h. mit dem Inhalt, den Sie mit Übergang in die Mitgliedschaft ohne Tarifbindung hatten.

Die Tarifeinigung zum TD vom 31. März 2012 ist durch die VTR GmbH demgemäß nicht mehr umzusetzen.

 

 

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Beschlüsse

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05.09.2012 - Bürgerschaft - vertagt

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10.10.2012 - Bürgerschaft - vertagt

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07.11.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben