Informationsvorlage - 2012/IV/3823

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der Beschluss Nr. 2011/AN/2666 vom 7. Dezember 2011 verpflichtet die Verwaltung, die Bürgerschaft über den aktuellen Sachstand zum ökologischen und sozialverantwortlichen öffentlichen Beschaffungsleitbild der Stadtverwaltung zu informieren.

 

Zwischenzeitlich hat eine Arbeitsgruppe mit der Analyse begonnen, Möglichkeiten zur Berücksichtigung sozialer und ökologischer Gesichtspunkte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zusammenzutragen.

 

Die Erteilung des Zuschlags erfolgt im Vergabeverfahren auf Grundlage der definierten Eignungskriterien und der in der Leistungsbeschreibung formulierten Wertungskriterien. Sollen Umweltkriterien bzw. soziale Kriterien als Wertungskriterien zur Anwendung kommen, muss ein objektiv prüfbarer Aufgabenbezug der zu beschaffenden Leistung gegeben sein.

 

Dabei sind alle europäischen und nationalen Gesetzesgrundlagen zu prüfen, die in das Beschaffungsleitbild einfließen.

 

-          Richtlinie 2004/18/EG – Artikel 26

-          KOM (2008) 400 vom 16.Juli 2008

-          KOM (2001 274 vom 4. Juli 2001 (Umweltbelange)

-          KOM 2001) 566 vom 15. Oktober 2001 (soziale Belange)

-          Berücksichtigung ausgewählter EU-Dokumente beispielsweise:

 

Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05.04.2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen und zur Aufhebung der Richtlinie 93/76 EWG des Rates (AmtsBl. EU L-114, S. 64).

 

Verordnung (EG) Nr. 106/2008 des europäischen Parlaments und des Rates vom 15.01.2008 über ein gemeinschaftliches Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte (AmtsBl. EU L-39, S. 1).

 

Mitteilung der Kommission vom 16.07.2008 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesen.

 

Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließendden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG (AmtsBl. EU L-140, S. 16).

 

Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenbaufahrzeuge (AmtsBl. EU L-120, S. 5).

 

Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.05.2010 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen (AmtsBl. EU L-153, S. 1).

 

Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.05.2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (AmtsBl. EU L-153, S. 13).

 

-          Berücksichtigung der ILO-Kernarbeitsnomen (§ 11 VgG M-V)

-          Prüfung der tariflichen Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitsnehmer-Überlassungsgesetz

 

Die Systematik der Prüfkriterien wird zurzeit zusammengestellt und der Bürgerschaft spätestens in der Dezembersitzung zur Kenntnis gegeben.

 

in Vertretung

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10.10.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben