Änderungsantrag - 2012/BV/3589-01 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Jan-Hendrik Brincker (für den Rechnungsprüfungsausschuss)
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 für den kommunalen Eigenbetrieb
Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 28.08.2012
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Rechnungsprüfungsamt
- Beteiligt:
- Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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28.08.2012
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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10.10.2012
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Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Punkt (4.) ergänzt: Laut EigVO M-V und deren Hinweise des Innenministeriums M-V vom 03.08.2010 ist zum Ausgleich von Verlusten geregelt, dass bei fehlender Verrechnungs- bzw. Vortragsmöglichkeit der Verlust im Folgejahr aus Mitteln der Gemeinde auszugleichen ist.
Künftig sollte die HRO den Verlust nicht lt. Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan, sondern lt. Regelungen der EigVO M-V ausgleichen.
Sachverhalt:
Der Beschlussvorschlag lautet somit:
1. Der Jahresabschluss des kommunalen Eigenbetriebes Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde für das Wirtschaftsjahr 2011 wird in der von der AWADO Deutsche Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüften Fassung festgestellt
2. Der Jahresverlust vor Ausgleich durch die Hansestadt Rostock beträgt 892.656,51 EUR. Gemäß beschlossenem Wirtschaftsplan 2011 beträgt der Verlustausgleich durch die Hansestadt Rostock 485.000,00 EUR. Somit ist der verbleibende Jahresverlust in Höhe von 407.656,51 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Dem Tourismusdirektor des Eigenbetriebes Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde wird für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung erteilt.
4. Laut EigVO M-V und deren Hinweise des Innenministeriums M-V vom 03.08.2010 ist zum Ausgleich von Verlusten geregelt, dass bei fehlender Verrechnungs- bzw. Vortragsmöglichkeit der Verlust im Folgejahr aus Mitteln der Gemeinde auszugleichen ist.