Antrag - 2012/AN/3802

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

- zurückgezogen am 07.11.2012;
  (Es lag ein Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den am 10.10.2012 gefassten Beschluss vor.
 

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

bei der Erhöhung des Pachtzinses für Kleingärten in der Hansestadt Rostock für das Jahr 2013 nicht den vierfachen Betrag des vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt festlegten Pachtzinses für gewerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau zu erheben.

Der Pachtzins ist stufenweise über einen Zeitraum von drei Jahren zu erhöhen.

 

Reduzieren

Sachverhalt:

Der Pachtzins für den gewerblichen Obst- und Gemüseanbau ist vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V für die Hansestadt Rostock von 0,016 €/m² auf 0,036 €/m² für das Jahr 2013 erhöht worden. Das ist eine unverhältnismäßige Erhöhung um mehr als 200 Prozent. Da die Hansestadt Rostock nach Bundeskleingartengesetz höchstens den vierfachen Betrag dieses Pachtzinses erheben darf, aber nicht erheben muss, sollte bei einer so unverhältnismäßigen, nicht beeinflussbaren, Erhöhung des Bezugsmaßstabes (Pachtzins für gewerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau) auf eine sofortige Anwendung des möglichen Höchstbetrages verzichtet werden.

 

gez. Eva-Maria Kröger                                                        gez. Simone Briese-Finke

…………………………………………                                          ……………………………………….

 

gez. Malte Philipp                           

…………………………………………                       

 

Reduzieren

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

28.08.2012 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

05.09.2012 - Bürgerschaft - überwiesen

Erweitern

27.09.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

Reduzieren

10.10.2012 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Erhöhung des Pachtzinses für Kleingärten in der Hansestadt Rostock für das Jahr 2013 nicht den vierfachen Betrag des vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt festlegten Pachtzinses für gewerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau zu erheben.
Der Pachtzins ist stufenweise über einen Zeitraum von drei Jahren zu erhöhen.

 

 

Beschluss Nr. 2012/AN/3802:

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Erhöhung des Pachtzinses für Kleingärten in der Hansestadt Rostock für das Jahr 2013 nicht den vierfachen Betrag des vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt festlegten Pachtzinses für gewerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau zu erheben.
Der Pachtzins ist stufenweise über einen Zeitraum von drei Jahren zu erhöhen.

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Verhandlungen mit dem Verband der Garten­freunde der Hansestadt Rostock e. V. zur Anpassung/Fortschreibung des Punktes 1.1 der Vereinbarung zur Sicherung und Entwicklung des Organisierten Kleingartenwesens in der Hansestadt Rostock aufzunehmen.
Bis zur Änderung der Vereinbarung erhebt die Hansestadt Rostock einen Pachtzins von 0,10 EUR/m².

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt