Antrag - 2012/AN/3802
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE., BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, FÜR Rostock
Pachtzinshöhe für Kleingärten in der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 12.02.2013
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE LINKE.PARTEI
- Beteiligt:
- CDU-Fraktion; Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN; Fraktion der SPD; Fraktion UFR; Fraktion Rostocker Bund/ Graue/ Aufbruch 09; Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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28.08.2012
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Unterbrochen
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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05.09.2012
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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27.09.2012
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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10.10.2012
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Bereit
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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- zurückgezogen am 07.11.2012;
(Es lag ein Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den am 10.10.2012 gefassten Beschluss vor.
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
bei der Erhöhung des Pachtzinses für Kleingärten in der Hansestadt Rostock für das Jahr 2013 nicht den vierfachen Betrag des vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt festlegten Pachtzinses für gewerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau zu erheben.
Der Pachtzins ist stufenweise über einen Zeitraum von drei Jahren zu erhöhen.
Sachverhalt:
Der Pachtzins für den gewerblichen Obst- und Gemüseanbau ist vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V für die Hansestadt Rostock von 0,016 /m² auf 0,036 /m² für das Jahr 2013 erhöht worden. Das ist eine unverhältnismäßige Erhöhung um mehr als 200 Prozent. Da die Hansestadt Rostock nach Bundeskleingartengesetz höchstens den vierfachen Betrag dieses Pachtzinses erheben darf, aber nicht erheben muss, sollte bei einer so unverhältnismäßigen, nicht beeinflussbaren, Erhöhung des Bezugsmaßstabes (Pachtzins für gewerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau) auf eine sofortige Anwendung des möglichen Höchstbetrages verzichtet werden.
gez. Eva-Maria Kröger gez. Simone Briese-Finke
.
gez. Malte Philipp
10.10.2012 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Erhöhung des Pachtzinses für Kleingärten in der Hansestadt Rostock für das Jahr 2013 nicht den vierfachen Betrag des vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt festlegten Pachtzinses für gewerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau zu erheben.
Der Pachtzins ist stufenweise über einen Zeitraum von drei Jahren zu erhöhen.
Beschluss Nr. 2012/AN/3802:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Erhöhung des Pachtzinses für Kleingärten in der Hansestadt Rostock für das Jahr 2013 nicht den vierfachen Betrag des vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt festlegten Pachtzinses für gewerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau zu erheben.
Der Pachtzins ist stufenweise über einen Zeitraum von drei Jahren zu erhöhen.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Verhandlungen mit dem Verband der Gartenfreunde der Hansestadt Rostock e. V. zur Anpassung/Fortschreibung des Punktes 1.1 der Vereinbarung zur Sicherung und Entwicklung des Organisierten Kleingartenwesens in der Hansestadt Rostock aufzunehmen.
Bis zur Änderung der Vereinbarung erhebt die Hansestadt Rostock einen Pachtzins von 0,10 EUR/m².
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
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