Beschlussvorlage - 2012/BV/3800
Grunddaten
- Betreff:
-
Rahmenkonzept zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels; Bearbeitungsstand 2012/2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 04.09.2012
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Umweltschutz
- Beteiligt:
- Brandschutz- und Rettungsamt; Bauamt; Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Stadtforstamt; Gesundheitsamt
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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13.09.2012
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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10.10.2012
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Beschlussvorschriften:
§ 22 Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
2011/AN/2439 der Bürgerschaft vom 07.09.2011
Sachverhalt:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock fasste im September 2011 den Beschluss 2011/AN/2439, der den Oberbürgermeister beauftragt, bis Mitte des Jahres 2012 ein Rahmenkonzept zur Anpassung an den Klimawandel zu erstellen. Das vom Amt für Umweltschutz unter Mitwirkung der Ämter Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege, Stadtforstamt, Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Wirtschaft, Gesundheitsamt, Tief- und Hafenbauamt, Brandschutz- und Rettungsamt, Bauamt sowie der Hafencity-Universität Hamburg erarbeitete Material wird hiermit zur Beschlussfassung vorgelegt.
Ein besonderer Schwerpunkt ist auf planerische Erfordernisse im Zusammenhang mit Extremwetterereignissen (z.B. Starkregen, Sturm, Hitze, Trockenheit), aber auch auf ganz konkrete vorbeugende Maßnahmen gerichtet. Weiterhin enthält das Rahmenkonzept einen Aktions- und Maßnahmeplan, der die konkreten Erfordernisse für die nächsten zwei Jahre umreißt, mittel- und langfristig vorgesehene Maßnahmen beinhaltet und alle zwei Jahre fortgeschrieben wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Es muss davon ausgegangen werden, dass zukünftig verstärkt sowohl für konzeptionelle Leistungen, als auch für bauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Klimawandel Haushaltsmittel eingesetzt werden müssen.
Gegenüber Schäden durch Extremwetterereignisse besteht für alle Nutzungen im Stadtgebiet eine sehr hohe Anfälligkeit. Extremwetterereignisse sind nicht vorhersehbar. Sie erfordern daher ein koordiniertes Vorgehen und eine kurze Reaktionszeit der Hilfs- und Einsatzkräfte. Zudem können finanzielle Mittel zur Soforthilfe erforderlich sein, die in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen sind.
Ein konkreter Finanzbedarf konnte mit diesem Rahmenkonzept noch nicht abgeschätzt werden. Daher ist es erforderlich, ab dem Haushaltsjahr 2014 die Einrichtung von Haushaltsstellen für Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel in den Organisationseinheiten zu prüfen und in Eigenverantwortung zu veranlassen.
in Vertretung
Dr. Liane Melzer
2. Stellvertreterin des Oberbürgermeisters
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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