Beschlussvorlage - 2012/BV/3790

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft beschließt die Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen der Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung - AbfGS) (Anlagen).

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern  vom 13.7.2011

 

bereits gefasste Beschlüsse:                      0805/06-BV

                                                                      0700/07-BV

                                                                      0590/08-BV

                                                                      0519/09-BV

                                                                      1394/10-BV

                                                                      2497/11-BV

 

Sachverhalt:

Das Gebührenmodell der Abfallgebühren und die Kalkulationsmethodik sind gegenüber den Vorjahren nicht verändert und der Bürgerschaft wird vorgeschlagen, diese beizubehalten.

 

 

 

 

Die Erbringung der notwendigen Leistungen auf dem Gebiet der Abfalleinsammlung von überlassungspflichtigen Abfällen und Abfallverwertung von organischen Abfällen sowie der Gebührenerhebung ist durch die Verträge

-          Vertrag über die Sammlung und den Transport von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen (17.02.1994),

-          Vertrag über die Sammlung, Behandlung und Verwertung von organischen Abfällen (17.02.1994)

-          Vertrag über die Zusammenarbeit bei der Erhebung der Abfallgebühren und der Erarbeitung der Gebührenbescheide (01.01.1992)

      mit der Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR GmbH) geregelt.

 

Die SR GmbH legte am   29.06.2012 ihre Kalkulation für das Jahr 2013 vor. Diese Kalkulation wurde durch den Preisprüfer Herrn Henssen (gab Designer und Ingenieure GmbH) entsprechend VOPR 30/53 und LSP geprüft. Der Preisprüfbericht ist dem Kalkulationsordner beigefügt. Er bildet die Grundlage für die Übernahme der Preise in die Gebührenkalkulation.

 

Im Anschluss an ein europaweites Ausschreibungsverfahren wurde die Entsorgung der gemischten Siedlungsabfälle der HRO 2011 an die Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH Rostock (EVG mbH) beauftragt (Beschluss 2010/BV/1714).

 

Für die Errichtung, Bewirtschaftung und Betrieb der 4 Recyclinghöfe der Hansestadt Rostock besteht nach einer europaweiten Ausschreibung entsprechend Beschluss des Hauptausschusses vom 20. 01. 2009 (Nr. 1011/08-BV) bis Ende 2013 ein Vertrag mit der Stadtentsorgung Rostock GmbH.

 

Die Leistung Einsammlung und Verwertung von Papierabfällen, incl. Behälteraufstellung und –bewirtschaftung wurde im europaweiten Wettbewerb an das Unternehmen Veolia Umweltservice Nord-Ost für den Zeitraum 01.01.2010-31.12.2012 mit einer Option zur Verlängerung bis 31.12.2014 vergeben. Die Verlängerung des Vertrages wurde mit Beschluss 2011/BV/1940 beschlossen und beauftragt.

 

Der Vertrag zur Erfassung und Einsammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten wurde für die Jahre 2012-2014 an die SR Service GmbH vergeben. (Beschluss 2011/BV/2472)

 

Der Vertrag zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten der Hansestadt Rostock wurde zum 01.01.2011 bis zum 31.12.2013 vergeben.  Vertragspartner wurde die Firma Nehlsen GmbH (Beschluss 2010/BV/1463).

 

Der bestehende Vertrag zur Verwertung des Sperrmülls der Hansestadt Rostock wurde bis zum 31.12.2013 mit der Recon-T GmbH verlängert (Beschluss 2010/BV/1572)

 

1.      Gesamtkostenübersicht im Vergleich zum Vorjahr

 

Nach Berücksichtigung der in den Kalkulationen eingerechneten Abschläge (Gas- und Schrotteinnahmen, Altpapiererlöse und Ergebnisse der Nachkalkulation) 2012 und 2013 kommt es zu einer Reduzierung der gebührenfähigen Kosten um   1.234.488 Euro auf 13.512.405 Euro.

Die Gesamtkosten ohne Abschläge verringern sich von 14.924.916 Euro im Jahr 2012 auf 14.620.857 Euro im Jahr 2013. Diese Kosteneinsparung setzt sich zusammen aus  231.836 Euro bei der Abfallentsorgung und aus 73.223 Euro bei der Abfallverwertung.

 

 

 

 

 

1.1. Abfallentsorgung 

 

O.g. Reduzierung ergibt sich durch Einsparungen bei den Entleerungskosten und den Kosten der Restabfallbehandlung. Die Entleerungskosten reduzieren sich für das Jahr 2013 einmalig durch die Auflösung des Brückenwagnisses (Bauarbeiten an der Vorpommernbrücke). Weiterhin wurden durch den Verkauf von Behältern Erlöse erzielt, die sich Kosten mindernd auswirken (Preisprüfbericht S 21).

Die Restabfallbehandlungskosten reduzieren sich auf Grund des Rückganges der geplanten Mengen von 45.269 t auf 44.876 t (393 t).

 

 

1.2. Abfallverwertung

 

Die Kosten der Abfallverwertung verringern sich um 73.223 Euro.

Auch hier wird durch die Auflösung des Brückenwagnisses (Bauarbeiten an der Vorpommernbrücke) eine einmalige Kostenersparnis erzielt. Weiterhin wurden die Kosten im Kompostwerk von 72,17 €/t (2012) auf 65,56 €/t (2013) gesenkt.

Die Kosten bei der Elektronikschrottverwertung erhöhen sich dadurch, dass Handlingskosten auf Grund von Steuererfordernissen als Kosten anfallen. Gleichzeitig erhöhen sich die Einnahmen aus der Elektronikverwertung.

 

2. Gebührensätze

2.1. Behältergebühr

 

Diese Gebühr ist eine Verbrauchsgebühr. Sie ist die Gegenleistung für die Entsorgung von

Haus- und Geschäftsmüll. Maßstab ist das Behältervolumen und die Entleerungshäufigkeit.

 

Basis für die Berechnung der Jahresgebührensätze für die einzelnen Behälterarten unter Berücksichtigung der Entleerungshäufigkeit im Jahr sind die ermittelten Einzelgebührensätze.

 

Erstmalig wurde zur Ermittlung eines Gebührensatzes für einen Abfallsack eine Wertungskennziffer basierend auf die Verwiegung 2012 ermittelt. Der zunehmenden Anzahl der Abfallsackentsorgungen wird somit Rechnung getragen. (Ausnahmeregelung bei der Bereitstellung von Abfallsäcken anstatt von Behältern)

 

2013 werden die Abschläge zu den Gesamtkosten in Höhe von 50 % zur Reduzierung der Kosten und damit zur Verringerung der Gebührensätze eingesetzt.

 

Die Prognose der Entleerungshäufigkeiten hat für die Kalkulation der Gebührensätze eine hohe Bedeutung, da die Anzahl der Entleerungen der Behälter für Haus- und Geschäftsmüll direkt in die Kalkulation einfließt und somit direkten Einfluss auf die Gebührenhöhen hat. Für die Prognose konnte auf Daten der Jahre 2004 bis 2011 zu Entleerungshäufigkeiten zurückgegriffen werden.

 

Tabelle 1 - Anzahl der Entleerungen 2012/2013 im Vergleich

 

Entleerungen

Behälter

2012

2013

Abfallsack

1.200

900   

80 l

120 l

240 l

1.100 l

214.928

110.140

307.865

396.378

 

211.546

109.561

307.563

391.098

Gesamt

1.030.511

1.020.668

Tabelle 2 -  Mengenentwicklung Haus- und Geschäftsmüll:

 

Jahr

Haus- und Geschäftsmüll

2000- Ist

54.802 t

2001- Ist

51.494 t

2002- Ist

49.383 t

2003- Ist

47.113 t

2004- Ist

47.490 t

2005- Ist

47.177 t

2006- Ist

47.682 t

2007- Ist

48.334 t

2008- Ist

46.422 t

2009- Ist

46.807 t

2010- Ist

46.660 t

2011- Ist

46.922 t

2012-Plan

47.056 t

2013-Plan

46.703 t

 

Um für die Teilprozesse der Abfallentsorgung die von den einzelnen Abfallbehältern verursachten Kosten umlegen zu können, bedarf es eines Erwartungswertes für die in den jeweiligen Behältern zu entsorgenden Abfallmengen. Seit der Gebührenkalkulation 2000 wird diese verursachergerechte Berechnung der Abfallmengen mittels Wertungskennziffern für die Gebührenkalkulation in der Hansestadt Rostock angewandt.

 

Da die Entwicklung der Abfallmengen, sowohl insgesamt im Entsorgungsgebiet als auch in den einzelnen Behältergrößen nach wie vor einer hohen Dynamik unterliegen, ist es notwendig, diese Entwicklung der Abfallmengen in den verschiedenen Behältergrößen zu überprüfen. Seit der Gebührenkalkulation für 2001 werden deshalb mittels Stichproben diese Entwicklungen festgestellt.

 

Diese Dynamik ist an Hand folgender Entwicklungen festzustellen:

entleertes Volumen in TLiter (theoretisches Ist jeweils per März)

Behälter-
größe

2000

2005

2008

2009

2010

2011

2012

80 l

13.844

16.472

17.334  

17.298  

17.267  

17.399  

17.692  

120 l

19.360

15.719

14.522  

14.182  

13.953  

13.900  

13.929  

240 l

93.531  

80.558

75.186  

75.560  

74.662  

74.730  

75.042  

1.100 l

566.823  

485.700

456.170  

455.283  

438.123  

439.468  

437.780  

   gesamt

693.559  

598.444

563.211

562.324  

544.005  

545.497  

544.444  

 

Das Entleerungsvolumen reduzierte sich seit Beginn der Erfassungen im Jahre 2000 (Basisjahr) insgesamt um ca. 21%. Dabei ist festzustellen, dass das Entleerungsvolumen in den Jahren bis 2006 ständig abnahm, im Zeitraum 2006 bis 2009 nahezu unverändert blieb, im Jahr 2010 sich weiter reduzierte und in den letzten beiden Jahren auf diesem Niveau blieb.

Das Entleerungsvolumen der 80-l-Behälter stieg, verglichen mit dem Vorjahr, um 1,7% an. Die Anzahl der Behälter erhöhte sich um 2,1%, wobei sich der bisherige Trend, Abnahme der Behälter mit wöchentlicher Entleerung und Zunahme der Behälter mit 14-täglicher und 4-wöchentlicher Entleerung, fortsetzte.


Bei den 120-l-Behältern blieb das Entleerungsvolumen, verglichen mit dem Vorjahr, nahezu unverändert, wobei sich der Gesamtbehälterbestand um 1,7% erhöhte. Analog wie bei den 80-l-Behältern gibt es auch hier weiterhin den Trend der Abnahme der Behälter mit wöchentlicher Entleerung und Zunahme der Behälter mit 14-täglicher und 4-wöchentlicher Entleerung.

Nahezu konstant geblieben sind bei den 240-l-Behältern das Entleerungsvolumen und der Behälterbestand. Lediglich bei den Behältern mit 14-täglicher Entleerung erhöhte sich das Entleerungsvolumen um weitere 15%, mit einem Anteil von 7% am Bestand dieser Behältergröße ist der Einfluss immer noch gering.

Im Behälterbestand der 1.100-l-Behältern finden nach wie vor erhebliche Verschiebungen bei den Entleerungsrhythmen statt. Dabei stieg die Anzahl der Behälter mit wöchentlicher Entleerung wie im Vorjahr um ca. 4% während gleichzeitig die Anzahl der Behälter mit 2x-wöchentlicher Entleerung um weitere 2% sank. Damit blieb das Entleerungsvolumen bei dieser Behältergröße nahezu unverändert. Die Anzahl aller Behälter stieg gegenüber dem Vorjahr nur um 0,8%.

Aus der oben stehenden Tabelle des entleerten Behältervolumens ist festzustellen, dass die 1.100 l Behälter unverändert mit ca. 80% dominieren. Die kleineren Behälter von 80 l und 120 l haben nahezu unverändert nur einen Anteil von 5,8% am entleerten Volumen, aber einen hohen Anteil am gestellten Behälterbestand. Dies wird in der nachfolgenden Tabelle deutlich, wobei festzustellen ist, dass der Bestand dieser beiden kleinen Behältergrößen derzeit 54% am Gesamtbestand beträgt.

 

Behälterbestand (Ist-Bestand jeweils per März)

Behälter-
größe

2000

2005

2008

2009

2010

2011

2012

80 l

5.786  

8.286

9.194  

9.319  

9.321  

9.435  

9.630  

120 l

3.526  

3.228

3.156  

3.130  

3.069  

3.082  

3.133  

240 l

6.224  

5.729

5.509  

5.557  

5.507  

5.532  

5.581  

1.100 l

5.857  

5.321

5.212  

5.265  

4.937  

5.088  

5.128  

gesamt

21.393  

22.564

23.071  

23.271

22.834  

23.137  

23.472  

 

Aus den dargestellten Auswertungen ist zu schlussfolgern:

1.      Der langsame aber stetige Anstieg des Behälterbestandes setzt sich in diesem Jahr weiter fort. Mit 23.472 Behältern wurde die bisher höchste Anzahl an gestellten Behältern erreicht.

2.      Innerhalb der gleichen Behältergröße wurden in den letzten Jahren immer stärker längere Entleerungsrhythmen gewählt. Die Fortsetzung des Trends kann auch in diesem Jahr festgestellt werden.

3.      Auch wenn die kleineren Abfallbehälter nur einen sehr geringen Anteil am entleerten Volumen haben, ist vor allem ihre gebührenrechtliche Bedeutung außerordentlich hoch, denn aus dem hohen Anteil am Behälterstand leitet sich ein entsprechend hoher Anteil von Gebührenzahlern ab, so dass diese Personengruppe auch die notwendige gebührenrechtliche Berücksichtigung finden muss.

Diese Entwicklungen sind in Umsetzung entsprechender gesetzlicher Vorgaben durch die Hansestadt Rostock gewollt und werden durch die Abfall- und Abfallgebührensatzung gefördert. Dass diese Entwicklungen noch nicht abgeschlossen sind, belegen auch die diesjährigen Untersuchungen.

Deshalb wurde für die Gebührenkalkulation 2013 durch die Hansestadt Rostock erneut eine Analyse der Abfallmengen in den Abfallbehältern veranlasst. Somit sind Grundlage für die Ermittlung der Wertungskennziffern die Ergebnisse der „Untersuchung zur Füllstandskontrolle und Verwiegung von Abfallbehältern im Rostocker Stadtgebiet“ vom Mai 2012, die von der Stadtentsorgung Rostock GmbH vorgenommen wurde. So wie in den letzten Jahren wurden aus dem Behälterbestand als repräsentative Anzahlen Stichproben jeweils in einem Umfang von mindestens 1% unter Berücksichtigung der Behältergröße, der Entleerungshäufigkeit und der Herkunft der Abfälle (private Haushaltungen, Gewerbe) gezogen. Aus dem Gesamtbehälterbestand von ca. 23.137 Behältern wurden 289 Behälter für die Stichprobe herangezogen.

Die bisherigen Grundsätze, dass diese Verwiegung im gleichen Zeitraum wie in den Vorjahren und im gleichen Entsorgungsgebiet durchgeführt wird, wurden eingehalten. Damit werden weitere zufällige Einflussfaktoren wie saisonale Abhängigkeit des Abfallanfalls und individuelle Verhaltensweisen der Bürger bei der Abfallentsorgung minimiert.

Um diese Kontinuität zu gewährleisten, ist es ebenso besonders wichtig, dass die strukturelle Zusammensetzung des Behälterbestandes der Stichproben über die Jahre annähernd gleich bleibt. Es ist vollkommen normal, dass sich im Verwiegungsgebiet hierbei Veränderungen in analoger Weise vollziehen wie im gesamten Stadtgebiet. Wenn auf einem Grundstück Veränderungen im Behälterbestand vorgenommen wurden, also Behälter ganz abgemeldet oder gegen kleinere Behälter getauscht wurden, dann fallen die bisher verwogenen Behälter aus der Stichprobe und müssen durch andere adäquate Behälter ersetzt werden. Deshalb wurde vor Beginn der Verwiegungen der Behälterverwiegungsplan dahingehend geprüft und anschließend für den endgültigen Verwiegungsplan freigegeben.

Im Unterschied zu den Vorjahren, bei denen ein Abfallbehälter im Betrachtungszeitraum nur einmal verwogen wurde, wurde in diesem Jahr ein Fahrzeug mit einer fest installierten Wägeeinrichtung eingesetzt. Bei jeder Entleerung des ausgewählten Abfallbehälters im Betrachtungszeitraum wurde dieser auch verwogen. Im Ergebnis standen somit pro Behältergröße die zwei- bis vierfache Menge an Messergebnissen zur Auswertung zur Verfügung.

 

Ermittlung der Wertungskennziffern (WKZ)

 

Die von dem unabhängigen Gutachter Herrn Friedrich (fcp) durchgeführten Berechnungen ergeben für die einzelnen Behältergrößen folgende Durchschnittsgewichte im Jahr 2012, wobei diese den ermittelten Durchschnittsgewichten der vorangegangenen sechs Jahre gegenübergestellt werden:

Behälter-
größe

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

80 l

18,4 kg

23,7 kg

23,7 kg

23,8 kg

16,6 kg

12,8 kg

14,2 kg

120 l

24,5 kg

27,5 kg

27,7 kg

27,0 kg

19,1 kg

17,8 kg

16,4 kg

240 l

34,3 kg

33,8 kg

33,9 kg

33,9 kg

30,5 kg

26,0 kg

26,9 kg

1.100 l

93,3 kg

96,1 kg

95,3 kg

95,4 kg

94,1 kg

85,2 kg

93,9 kg

Bei der Entwicklung der Durchschnittsgewichte ist festzustellen, dass bei den drei kleineren Behältergrößen die spezifische Dichte sinkt, während diese bei den MGB 1.100 l, sieht man vom Ergebnis des Vorjahres ab, nur relativ geringfügig schwankt. Dies bedeutet, dass sich die Relationen zwischen den einzelnen Durchschnittsgewichten weiter zuungunsten der MGB 1.100 l verändern.


Auf der Basis dieser vorliegenden Zeitreihen sind die Erwartungswerte für den künftigen Kalkulationszeitraum zu prognostizieren. Alle Ergebnisse wurden deshalb einer kritischen Betrachtungsweise unterzogen und daraus abgeleitet die Erwartungswerte für die verschiedenen Behältergrößen bestimmt.

In der nachfolgenden Tabelle sind die aus den verschiedenen mathematischen Verfahren ermittelten jeweiligen oberen und unteren Werte und der im Ergebnis der Betrachtungen ermittelte Erwartungswert angegeben.

 

Behältergröße

min.

max.

Erwartungswert

80 l

16,0 kg

19,0 kg

16,7 kg

120 l

19,1 kg

22,6 kg

20,1 kg

240 l

28,2 kg

32,1 kg

28,6 kg

1.100 l

89,2 kg

96,6 kg

89,2 kg

Daraus resultieren folgende WKZ für das Jahr 2013 (im Vergleich zu den Vorjahren):

Behältergröße

für 2013

für 2012

für 2011

Gewicht

WKZ

Gewicht

WKZ

Gewicht

WKZ

80 l

16,7 kg

1,0

15,8 kg

1,0

20,1 kg

1,0

120 l

20,1 kg

1,2

19,7 kg

1,2

23,4 kg

1,2

240 l

28,6 kg

1,7

28,0 kg

1,6

32,3 kg

1,6

1.100 l

89,2 kg

5,3

83,6 kg

4,9

94,8 kg

4,7

Nicht in der Tabelle enthalten ist der amtliche Abfallsack 70 l, der als weiterer Gebührentatbestand Berücksichtigung finden muss. Im Gesamtsystem sind diese amtlichen Abfallsäcke mit gegenwärtig 20 Standorten noch als Einzelfälle einzustufen. Die Verwiegung des amtlichen Abfallsacks war nicht Bestandteil des Verwiegungsplanes, wurde jedoch an einem Standort mit drei Messungen vorgenommen (Ergebnisse: 14 kg/22 kg/ 14 kg). Aufgrund dieser sehr kleinen Anzahl ist es derzeit nicht möglich, sie statistisch so in die Verwiegungsergebnisse einzubeziehen, dass hieraus belastbare Werte ermittelt werden können. Somit liegen keine Messergebnisse vor, auf deren Grundlage die zu erwartenden Relationen des amtlichen Abfallsacks zu den anderen Abfallbehältern unmittelbar ermittelt werden können. Wenn entsprechende Messergebnisse fehlen, dann ist es in zulässiger Weise nur möglich, den Erwartungswert sachgerecht zu schätzen, wobei die ermittelten Messergebnisse bei der Entscheidungsfindung mit herangezogen werden. Unter Berücksichtigung des Volumens und der Besonderheit des amtlichen Abfallsacks (flexibel) wird als Wertungskennziffer ein Wert von 0,8 eingeschätzt, dies entspricht einem Erwartungswert des Gewichtes von 13,4 kg.

Im Jahr 2013 wird der Abfallsack im Verwiegungsplan berücksichtigt.

 

2.2. Abfallverwertungsgebühr

 

Diese Gebühr ist eine Einheitsgebühr. Sie ist die Gegenleistung für den Betrieb der Recyclinghöfe, für die Verwertung bzw. Entsorgung von Sperrmüll, Schrott, Altgeräten, Pappe und Papier, Bioabfall, Garten- und Parkabfällen sowie Schadstoffen. Gebührenmaßstab ist die Anzahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen.

 

Die Verwertungsgebühr konnte im Vergleich zum Vorjahr reduziert werden. Dies ist zurückzuführen auf die Verrechnung des Abschlages zu den Gesamtkosten. Der Kostenabschlag wird zu 50 % der Verwertung zugerechnet.

 

3. Gemeinkostensatz Verwaltung

 

Im Jahr 2013 erhöhen sich die Verwaltungskosten um 60.596 € im Vergleich zum Vorjahr. Dies führt zur Erhöhung des Verwaltungsgemeinkostensatzes.

Hauptsächlich resultiert dies aus der Erhöhung der Personalkosten auf Grund von Tarifänderungen und dem Neuzugang von anteilig 1,5 Stellen in der Leitung und Verwaltung. Weiterhin wurde erstmalig der Einsatz von Personal für den Kommunalen Ordnungsdienst in die Kosten eingestellt.

 

4. Nachkalkulation (siehe Anlage Punkt 5)

 

Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten bzw. die tatsächlichen Gebühreneinnahmen vom geplanten Aufkommen ab, so sind bzw. sollen nach § 6 Abs. 2 d Kommunalabgabengesetz die Kostenüberdeckungen und

-unterdeckungen innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums ausgeglichen werden.

 

Aus der Nachkalkulation 2011 wurde eine Kostenüberdeckung von 989.893 Euro ermittelt.

Dies ist hauptsächlich zurückzuführen auf Einsparungen durch Ausschreibungen für die Leistungen Sperrmüllverwertung und Restabfallbehandlung. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Kostenüberdeckung 2011 in den Jahren 2013, 2014 und 2015 zu je 33.3 %   auszugleichen.

 

 

 

 

 

 

 


Folgende Unterlagen können beim Sitzungsdienst der Bürgerschaft eingesehen werden:

 

1.                  Gesamtkostenübersicht nach Vertragspartner

 

2.                  Beauftragte Entsorgungsunternehmen

 

2.1.            Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR GmbH)

2.1.1.      Verträge

-          Vertrag über die Sammlung und den Transport von Hausmüll und hausmüllähnlichen

Gewerbeabfällen

-          Vertrag über die Sammlung, Behandlung und Verwertung von organischen Abfällen

-          Vertrag über die Zusammenarbeit bei der Erhebung der Abfallgebühren und der

Erarbeitung der Gebührenbescheide

2.1.2.      Leistungsangebot und Kalkulation 2013

 

2.2.            Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (EVG)

2.2.1.      Vertrag

2.2.2.      Zuschlagsschreiben                    

 

2.3.            Veolia Umweltservice Nord-Ost GmbH  - Einsammlung und Verwertung von Papierabfällen 2010-2014

2.3.1.      Angebot vom 24.03.2009

2.3.2.      Auftrag vom  25.06.2009

2.3.3.      Auftrag Option vom 25.05.2011

 

2.4.            Erfassung, Einsammlung von Elektro- und Elektronik- Altgeräten aus privaten Haushalten

2.4.1.      SR Service GmbH –Los 1 Angebot vom 22.06.2011

2.4.2.      Auftrag vom26.09.2011 

2.4.3.      Veolia Umweltservice Nord GmbH –Los 2 Angebot vom 23.06.2011

2.4.4.      Auftrag vom 26.09.2011   

  

2.5              Recon- T GmbH -Sperrrmüllverwertung in der Hansestadt Rostock

2.5.1        Angebot vom 22.07.2010

2.5.2        Auftrag vom 16.11.2010

           

2.6       Nehlsen GmbH  & Co. KG -Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Haushalten der HRO

2.6.1    Angebot vom  15.07.2010   

2.6.2    Auftrag vom  05.11.2010

 

2.7.      SR GmbH, - Herrichtung, Bewirtschaftung und Betrieb der Recyclinghöfe

2.7.1    Angebot vom 28.04.2008

2.7.2    Auftrag vom 11.02.2009

 

3.                  Leistungen im Rahmen der Abfallgebührenkalkulation 2012 für 2013

 

3.1       Prüfung des Leistungsangebotes der SR GmbH für das Jahr 2013 (Preisprüfbericht)

3.2       Untersuchung und Verwiegung von Abfallbehältern im Rostocker Stadtgebiet 2012

3.3       Ermittlung der Wertkennziffern für die behälterbezogenen Abfallmengen des Restmülls in der

Hansestadt Rostock für den Kalkulationszeitraum 2013

 

4.                  Unterlagen aus der Nachkalkulation 2011

 

Die Unterlagen sind nicht öffentlich.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:  73

Produkt:              53701                                                        Bezeichnung: Abfallwirtschaft

Investitionsmaßnahme Nr.:              /                            Bezeichnung: /

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2013

/

14.620.857

14.620.857

14.168.405

14.620.857

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit der Eröffnungsbilanz 2012 wurden gem. § 39 Abs. 1 GemHVO-Doppik aus den ermittelten Jahresüberschüssen ein Sonderposten für den Gebührenausgleich gebildet. Dadurch ist es möglich, diese Überschüsse entsprechend § 6 Abs. 2 d KAG M-V in den nächsten 3 Jahren Gebühren mindernd zu berücksichtigen.

Mit dem Jahresabschluss 2013 erfolgt im Ergebnishaushalt in Höhe des in der Kalkulation 2013 eingestellten Betrages von 452.452 € eine anteilige Auflösung des gebildeten Sonderpostens mit der Gegenbuchungsposition „Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für den Gebührenausgleich“.

Eine Buchung im Finanzhaushalt (Einzahlungen) erfolgt nicht, da es sich um keinen zahlungswirksamen Vorgang handelt.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.10.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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30.10.2012 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

07.11.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen