Antrag - 2012/AN/3771
Grunddaten
- Betreff:
-
Eva-Maria Kröger (für die Fraktion DIE LINKE.)
Keine Erhöhung der Grundsteuer B
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 24.09.2012
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE LINKE.PARTEI
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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22.08.2012
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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28.08.2012
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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05.09.2012
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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10.10.2012
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Sachverhalt:
Sowohl Mieter als auch Eigenheimbesitzer werden fortlaufend mit Preiserhöhung in vielen Bereichen des täglichen Bedarfs konfrontiert. Zeitgleich sinken jedoch auch dadurch die Realeinkommen.
Auch wirtschaftliche Unternehmen mit großem Platzbedarf werden mit einer Grundsteuer B Erhöhung im Gegensatz zu anderen Firmen mit wenig Platzbedarf und gleichem Ertrag unverhältnismäßig belastet.
28.08.2012 - Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
im Entwurf für den Haushaltplan 2013 keine Erhöhung der
Grundsteuer B vorzunehmen. Alternativ ist eine Erhöhnung von Ertragssteuern zu prüfen.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 8 |
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Dagegen: | 1 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt |
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05.09.2012 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Entwurf für den Haushaltplan 2013 keine Erhöhung der Grundsteuer B vorzunehmen.
Alternativ ist eine Erhöhung von Ertragssteuern zu prüfen.
Beschluss Nr. 2012/AN/3771:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Entwurf für den Haushaltplan 2013 keine Erhöhung der Grundsteuer B vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
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10.10.2012 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Es erfolgt die erneute Abstimmung zur Angelegenheit:
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Entwurf für den Haushaltplan 2013 keine Erhöhung der Grundsteuer B vorzunehmen.
Alternativ ist eine Erhöhung von Ertragssteuern zu prüfen.
Beschluss Nr. 2012/AN/3771:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Entwurf für den Haushaltplan 2013 keine Erhöhung der Grundsteuer B vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
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