Beschlussvorlage - 2012/BV/3678

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:              Bitte Änderung in BS 06.03.2013 mit Nr. 2013/BV/4335 beachten!
                                                        (Abschnitt VIII.5 – Gewässer schützen …)

 

Die Leitlinien zur Stadtentwicklung der Hansestadt Rostock (Anlage) werden beschlossen. Sie sind der langfristige strategische Handlungsrahmen für die nachhaltige Entwicklung der Stadt und damit Grundlage für alle Fachkonzepte und Fachplanungen, auch auf Ortsteilebene.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Basis von Nachhaltigkeitsindikatoren ein ressortübergreifendes Controlling zur Umsetzung der Leitlinien einzurichten und umzusetzen.

 

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Beschlussvorschriften:                            § 22 Abs. 2  KV M-V

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:              464/14/1995, 1382/52/1997, 1741/64/1998, 0654/99-A

 

 


Sachverhalt:

 

Das erste strategische Konzept für die Entwicklung der Hansestadt Rostock  - die Leitlinien zur Stadtentwicklung - wurde im Jahr 2000 von der Bürgerschaft beschlossen. Es bot erstmals eine langfristige Orientierung für die Stadtentwicklung nach dem politischen Umbruch. Nach zehn Jahren wurde die Aktualisierung und Fortschreibung dieses Konzeptes immer dringender, da sich wesentliche Rahmenbedingungen verändert haben.

 

Genannt seien die Bereiche Energie/ Klimaschutz, internationale Zusammenarbeit, Wissenschaft und Forschung, Demografie und Kultur.

Der Entwurf der neuen Leitlinien zur Stadtentwicklung wurde in Zusammenarbeit mit Experten aus den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Umwelt und Soziales sowie unter Berücksichtigung von Hinweisen aus der Bevölkerung und vom Agenda 21-Rat erarbeitet und im August 2010 veröffentlicht.

Anschließend begann ein umfangreicher Beteiligungsprozess mit vielen Hinweisen und Vorschlägen von Einwohnerinnen und Einwohnern, Verbänden, Vereinen, Unternehmen, Institutionen und Gremien der Stadt. Dem konkreten Wunsch nach einer 2. Gesprächsrunde mit speziellen Themen entsprechend, folgten 2011 zwei zusätzliche Foren zu den Themen „Wohnen in Zukunft“ und „Wirtschafts- und Hafenentwicklung“. Die zahlreichen Anregungen und Vorschläge aus der öffentlichen Beteiligung wurden nach einer sorgfältigen Abwägung bei der anschließenden Überarbeitung der Leitlinien berücksichtigt.

Die neuen Leitlinien sind der langfristige strategische Handlungsrahmen für die Hansestadt Rostock auf ihrem Weg zu einer nachhaltigen Stadt bis zum Jahr 2025 und damit Grundlage für alle Fachkonzepte und Fachplanungen, auch auf Ortsteilebene. Sie sind entsprechend den sich verändernden Rahmenbedingungen  und der Fortschritte auf dem Weg zur nachhaltigen Stadt fortzuschreiben.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:              61

Produkt:              51102                                           

Bezeichnung:              Layout und Druck der Broschüre

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2012

51102.52490070

Aufwendungen für die Herstellung der Broschüre

 

5,000.00

 

 

 

51102.52490070

Auszahlungen für für die Herstellung der Broschüre

 

 

 

5,000.00

 

 

In Vertretung

 

 

Dr. Liane Melzer

2. Stellv. des Oberbürgermeisters

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.09.2012 - Kulturausschuss - vertagt

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Leitlinien zur Stadtentwicklung der Hansestadt Rostock (Anlage) werden beschlossen. Sie sind der langfristige strategische Handlungsrahmen für die nachhaltige Entwicklung der Stadt und damit Grundlage für alle Fachkonzepte und Fachplanungen, auch auf Ortsteilebene.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Basis von Nachhaltigkeitsindikatoren ein ressortübergreifendes Controlling zur Umsetzung der Leitlinien einzurichten und umzusetzen.

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Vertagt

x

Enthaltungen:

0

 

 

 

 

Erweitern

25.09.2012 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - zur Kenntnis gegeben

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25.09.2012 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - ungeändert beschlossen

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25.09.2012 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - ungeändert beschlossen

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02.10.2012 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - ungeändert beschlossen

Erweitern

02.10.2012 - Ortsbeirat Schmarl (7) - ungeändert beschlossen

Erweitern

02.10.2012 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17)

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04.10.2012 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10) - ungeändert beschlossen

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09.10.2012 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Leitlinien zur Stadtentwicklung der Hansestadt Rostock (Anlage) werden beschlossen. Sie sind der langfristige strategische Handlungsrahmen für die nachhaltige Entwicklung der Stadt und damit Grundlage für alle Fachkonzepte und Fachplanungen, auch auf Ortsteilebene.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Basis von Nachhaltigkeitsindikatoren ein ressortübergreifendes Controlling zur Umsetzung der Leitlinien einzurichten und umzusetzen.

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

11

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

Erweitern

09.10.2012 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

09.10.2012 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - ungeändert beschlossen

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09.10.2012 - Ortsbeirat Evershagen (6) - ungeändert beschlossen

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09.10.2012 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Leitlinien zur Stadtentwicklung der Hansestadt Rostock (Anlage) werden beschlossen. Sie sind der langfristige strategische Handlungsrahmen für die nachhaltige Entwicklung der Stadt und damit Grundlage für alle Fachkonzepte und Fachplanungen, auch auf Ortsteilebene.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Basis von Nachhaltigkeitsindikatoren ein ressortübergreifendes Controlling zur Umsetzung der Leitlinien einzurichten und umzusetzen.

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Erweitern

10.10.2012 - Ortsbeirat Biestow (13) - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.10.2012 - Ortsbeirat Südstadt (12) - zur Kenntnis gegeben

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11.10.2012 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - ungeändert beschlossen

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16.10.2012 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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16.10.2012 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - geändert beschlossen

Der Bürgerschaftsvorlage wird mit den Änderungsanträgen wie folgt angenommen

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

x

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

7

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

Erweitern

17.10.2012 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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17.10.2012 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Leitlinien zur Stadtentwicklung der Hansestadt Rostock (Anlage) werden beschlossen. Sie sind der langfristige strategische Handlungsrahmen für die nachhaltige Entwicklung der Stadt und damit Grundlage für alle Fachkonzepte und Fachplanungen, auch auf Ortsteilebene.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Basis von Nachhaltigkeitsindikatoren ein ressortübergreifendes Controlling zur Umsetzung der Leitlinien bis März 2013 einzurichten und umzusetzen.

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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17.10.2012 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - ungeändert beschlossen

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17.10.2012 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Leitlinien zur Stadtentwicklung der Hansestadt Rostock (Anlage) werden beschlossen. Sie sind der langfristige strategische Handlungsrahmen für die nachhaltige Entwicklung der Stadt und damit Grundlage für alle Fachkonzepte und Fachplanungen, auch auf Ortsteilebene.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Basis von Nachhaltigkeitsindikatoren ein ressortübergreifendes Controlling zur Umsetzung der Leitlinien einzurichten und umzusetzen.

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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17.10.2012 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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18.10.2012 - Liegenschafts- und Vergabeausschuss

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18.10.2012 - Kulturausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Leitlinien zur Stadtentwicklung der Hansestadt Rostock (Anlage) werden beschlossen. Sie sind der langfristige strategische Handlungsrahmen für die nachhaltige Entwicklung der Stadt und damit Grundlage für alle Fachkonzepte und Fachplanungen, auch auf Ortsteilebene.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Basis von Nachhaltigkeitsindikatoren ein ressortübergreifendes Controlling zur Umsetzung der Leitlinien einzurichten und umzusetzen.

 

 

 

Abstimmung mit ÄA:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen mit ÄA

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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18.10.2012 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - geändert beschlossen

1. Beschlussvorschlag:   2012/BV/3678-19

 

Der Beschlussvorschlag wird geändert:

Streichung des letzten Satzes auf Seite 4 im Punkt A

„Deshalb muss die Hansestadt Rostock eine nachhaltige Haushalskonsolidierung Vorrang vor expansiven Projekten haben.“

 

Sachverhalt:

Expansive Projekte können im Ergebnis auch zu Mehreinnahmen der Stadt führen. Ein genereller Vorrang der Haushaltskonsolidierung ist daher nicht zwingend mit einer nachhaltigen Entwicklung der Stadt gleichzusetzen. Ziel kann nur sein, rein konsumtive Ausgaben zu vermeiden.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

 

2. Beschlussvorschlag: :   2012/BV/3678-20

 

Der Beschlussvorschlag wird geändert:

Einfügen eines Satzes auf Seite 22, im Punkt V.1 letzter Abs. Zeile 12 hinter „….von Kindern und Jugendlichen ist“:

Das Projekt wird schrittweise auf das Gebiet der ganzen Stadt ausgeweitet.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

 

3. Beschlussvorschlag: 2012/BV/3678-21

 

Der Beschlussvorschlag wird geändert:

Einfügen auf Seite 23 im Punkt V.3, 2 Satz hinter „…vielfältigster Sportstätten“:

gleichmäßig auf alle Stadtteile verteilt

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

 

4. Beschlussvorschlag: 2012/BV/3678-22

 

Der Beschlussvorschlag wird ergänzt:

Einfügen eines Satzes auf Seite 24, im Punkt VI. 2 am Ende des ersten Absatzes:

Die Stadt wird bei ihrer Ansiedlungspolitik darauf hin wirken, dass Unternehmen Vorrang erhalten, die die Bezahlung tariflicher Einkommen gewährleisten.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

 

5. Beschlussvorschlag: 2012/BV/3678-23

 

Der Beschlussvorschlag wird ergänzt:

Einfügen eines Satzes auf Seite 28 im Punkt VII. 3 am Ende des ersten Absatzes:

Um die Stadt in Ihrer Gesamtheit für Fußgänger und Radfahrer besser erlebbar zu machen, ist eine geeignete Querung der Warnow für Fußgänger und Radfahrer zwischen dem Innenstadtbereich und dem nordöstlichen Warnowufer zu schaffen.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

 

6. Beschlussvorschlag: 2012/BV/3678-24

 

Der Beschlussvorschlag wird ergänzt:

Einfügen der Sätze auf Seite 29 im Punkt VII. 4 am Ende des ersten Absatzes:

Die Stadt wird, auch mit Hilfe ihrer eigenen Wohnungsgesellschaft, darauf hinwirken, dass Wohnen in der Stadt bezahlbar bleibt. Sie wird darüber hinaus ihrer Verantwortung für die Verfügbarkeit ausreichenden studentischen Wohnraums Rechnung tragen.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

 

 

 

Beschluss: 2012/BV/3678

 

Die Leitlinien zur Stadtentwicklung der Hansestadt Rostock (Anlage) werden beschlossen. Sie sind der langfristige strategische Handlungsrahmen für die nachhaltige Entwicklung der Stadt und damit Grundlage für alle Fachkonzepte und Fachplanungen, auch auf Ortsteilebene.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Basis von Nachhaltigkeitsindikatoren ein ressortübergreifendes Controlling zur Umsetzung der Leitlinien einzurichten und umzusetzen.

 

Der Beschlussvorschlag wird mit 6 Änderungsanträgen des Ortsbeirates Toitenwinkel angenommen.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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24.10.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - geändert beschlossen

Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2012/BV/3678 in Verbindung mit dem zugestimmten Änderungsantrag:

 

Abstimmung:                                                                      Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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25.10.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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06.11.2012 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - ungeändert beschlossen

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07.11.2012 - Bürgerschaft - überwiesen

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22.11.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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05.12.2012 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss:

 

Die Leitlinien zur Stadtentwicklung der Hansestadt Rostock werden beschlossen.
Sie sind der langfristige strategische Handlungsrahmen für die nachhaltige Entwicklung der Stadt und damit Grundlage für alle Fachkonzepte und Fachplanungen, auch auf Ortsteil­ebene.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Basis von Nachhaltigkeitsindikatoren ein ressortübergreifendes Controlling zur Umsetzung der Leitlinien einzurichten und umzusetzen.

 

(überarbeitete Leitlinien zur Stadtentwicklung werden nach Fertigstellung der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 4 beigelegt)

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt