Beschlussvorlage - 2012/BV/3637

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Prioritätenlisten 2013  (Anlage 1) werden beschlossen.

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 (2) Kommunalverfassung M-V

§ 38 (3) Kommunalverfassung M -V

 

 

 

 

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

- Beschluss Nr. 0007/03-BV - Rahmenplan Schmarl

- Beschluss Nr. 0826/00-BV - Rahmenplan Evershagen

- Beschluss Nr. 0438/99-BV - Rahmenplan Groß Klein

- Beschluss Nr. 801/27/1996 - Rahmenplan Toitenwinkel

- Beschluss Nr. 0201/01-BV - Rahmenplan Toitenwinkel 1. Fortschreibung und Änderung

- Beschluss Nr. 801/27/1996 - Rahmenplan Dierkow

- Beschluss Nr. 0201/01-BV - Rahmenplan Dierkow 1. Fortschreibung und Änderung

- Beschluss Nr. 0546/02-BV - Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)

- Beschluss Nr. 2011/BV/1850 – 2. Fortschreibung Integriertes Stadtentwicklungskonzept
  (ISEK)

- Beschluss Nr. 0108/04-BV - Integriertes Handlungskonzept (IHK) Groß Klein und Schmarl

- Beschluss Nr. 1013/07-BV - Integriertes Handlungskonzept (IHK) Dierkow-Neu und
  Toitenwinkel

 

 

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Festlegung des ehemaligen Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung (MVBL) vom 25.09.2008 ist dem jährlichen Antrag auf Städtebauförderungsmittel eine aktualisierte Prioritätenliste beizulegen. In ihr sind für jedes Förderprogramm und Fördergebiet die Einzelmaßnahmen in einer Rang- und Reihenfolge ihrer Durchführung darzustellen. Die Hansestadt Rostock ist damit aufgefordert, den erforderlichen Bedarf für Maßnahmen und deren Stellenwert innerhalb der Gesamtmaßnahme, unter Berücksichtigung eines realistischen Finanzvolumens der Städtebauförderung, selbst zu definieren.

 

Nach der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Städtebauförderung für das Programmjahr 2012 werden die Bundesfinanzhilfen für das Land Mecklenburg-Vorpommern deutlich gesenkt. Nach gegenwärtigem Stand beabsichtigt der Bund 2013 eine nochmalige Absenkung der Städtebauförderung.

 

Die Priorität einzelner Maßnahmen leitet sich maßgeblich aus der Bedeutung für den Stadterneuerungsprozess, aus den durch Bürgerschaft und Hauptausschuss beschlossenen konzeptionellen Vorgaben, den Hinweisen der BürgerInnen und ihrer Gremien sowie den Vorstellungen der Verwaltung und weiterer Rahmenbedingungen ab. Vordringlich sind dabei auch die zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel, einschließlich des zu erbringenden kommunalen Eigenanteils zu berücksichtigen.  

 

Inhaltlich konzeptionelle Grundlagen der Projekte bilden die von der Bürgerschaft bzw. den Hauptausschuss für die einzelnen Fördergebiete beschlossenen Rahmenpläne, das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept“ sowie die „Integrierten Handlungskonzepte“. In diesen stadtentwicklungsrelevanten Dokumenten sind die Vorhaben des Stadterneuerungsprozesses dargestellt.In den Prioritätenlisten werden diese Maßnahmen näher bezeichnet und in einem vorgesehenen Durchführungszeitraum eingeordnet.

 

Die genaue Festlegung des Durchführungszeitraumes der Einzelmaßnahmen erfolgt dann mit den jährlich aufzustellenden Maßnahmeplänen.

Für das Programm „Stadtumbau Ost - Aufwertung von Wohnquartieren (ISEK)“ wurden für die Fördergebiete Groß Klein, Schmarl, Evershagen, Dierkow-Neu und Toitenwinkel keine Prioritätenlisten erstellt, da für diese Gebiete keine Programmmittel für 2013 beantragt werden. Die in den Maßnahmelisten enthaltenen Vorhaben werden auf Grundlage der Mittel aus Bewilligungen der Vorjahre zu Ende geführt. Gleiches gilt für das Programm „ Die Soziale Stadt“ für das Fördergebiet Groß Klein.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

keine

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.08.2012 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

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28.08.2012 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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04.09.2012 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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04.09.2012 - Ortsbeirat Schmarl (7) - ungeändert beschlossen

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11.09.2012 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - ungeändert beschlossen

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13.09.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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10.10.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen