Beschlussvorlage - 2012/BV/3633

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Der Maßnahmeplan 2013 (Anlage) wird beschlossen.

 

Sollte sich abzeichnen, dass die Mittel nicht wie vorgesehen für die 2013  vorgesehenen Maßnahmen eingesetzt werden können, ist die Verwaltung befugt, stattdessen Maßnahmen zu beginnen, die 2014 ff. vorgesehen sind.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (2) Kommunalverfassung M-V

§ 38 (3) Kommunalverfassung M-V

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-                 Beschl.-Nr. 356/26/91 Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“

-                 Beschl.-Nr. 0399/08-BV 2. Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes Nr. 10.RP.129 „Sanierungsgebiet Stadtzentrum Rostock“

-                 Beschl.-Nr. 0104/08-BV Maßnahmeplan Gemeinbedarfseinrichtungen im Rahmen der Städtebauförderung bis 2012

-                 Beschl.-Nr. 2010/BV/0850 Satzung über die förmliche Festlegung des Erweiterungsgebietes „Ehemaliger Güterbahnhof“ zum Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“

-                 Beschl.-Nr. 2011/BV/2380 Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Stadtzentrum Rostock“ – Maßnahmeplan 2012

 

 

Sachverhalt:

Der Maßnahmeplan 2013 (Anlage) dient der Umsetzung der mit dem von der Bürgerschaft beschlossenen städtebaulichen Rahmenplan für das Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ vorgegebenen Sanierungsziele. Er ist Grundlage für die durch den Sanierungsträger im jeweiligen Jahr zu treffenden Maßnahmen. Des Weiteren wird der Maßnahmeplan zur Festlegung der Anzahl der zu leistenden Fachpersonenstunden des jeweiligen Jahres herangezogen.

 

Im ersten Teil des vorliegenden Maßnahmeplanes wurden die geplanten Einnahmen und Ausgaben für die Jahre 2013 – 2016 dargestellt. Zunächst wurden bei den Einnahmen für die Jahre 2013 – 2016 die bewilligten kassenwirksamen Mittel bis zum Programmjahr 2011 berücksichtigt. Ab dem Programmjahr 2012 wurden für die weiteren Jahre Schätzungen zugrunde gelegt. Darüber hinaus sind im Sanierungsgebiet entsprechend den Städtebauförderungsrichtlinien M-V (StBauFR) weitere Einnahmen zu verzeichnen, die bei der Gesamteinnahme pro Jahr zu berücksichtigen sind, z. B. Darlehensrückflüsse, Einnahmen aus Grundstücksverkäufen, Ausgleichs- und Stellplatzablösebeträge. Den Einnahmen wurden die Ausgaben gegenüber gestellt.

 

Der Maßnahmenplan wurde für das Jahr 2013 erstellt und enthält vorausschauend bereits einige Maßnahmen für die Folgejahre. Diese können zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht vollständig dargestellt werden. Für das Sondervermögen zur Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Stadtzentrum Rostock“ wird eine Sonderrechnung geführt. Da die Stadt einen Sanierungsträger gebunden hat, wird das Sondervermögen als Treuhandvermögen vom Sanierungsträger verwaltet. Die im Haushalt der Stadt vorgesehenen Ausgaben sind Einnahmen im Treuhandvermögen.

 

Nach J.2 StBauFR gilt für das Sondervermögen das Gesamtdeckungsprinzip. D. h., dass das Treuhandvermögen in Form einer zentralen Gegenüberstellung aller Einnahmen und Ausgaben geführt wird. Dies wird im ersten Teil des Maßnahmeplanes dargestellt.

 

Die Aufnahme einzelner Projekte in die jährliche Maßnahmeplanung und die Planung der Folgejahre entspricht ihrer Priorität. Sie ist abhängig von den im Haushalt der Stadt zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel.

 

Durch das MVBL wurden mit Erlass – Nr. 1/2010 vom 12.05.2010 die Bedingungen zur Förderung von Erschließungsanlagen gemäß E 6.3 StBauFR geändert. Künftig wird von der förderfähigen Summe ein zusätzlich von der Stadt zu erbringender Eigenanteil in Höhe von in der Regel mindestens 15 % abgesetzt. Im zweiten Tei des Maßnahmeplans 2013 wurden diese zusätzlich durch die HRO zu erbringenden Eigenanteile für E 6.3 Maßnahmen aufgelistet.

 

Vierteljährlich wird eine maßnahmekonkrete Kosten- und Finanzierungsübersicht mit der Verwaltung abgestimmt. Der Maßnahmeplan basiert auf der Kosten- und Finanzierungsübersicht Stand 01.06.2012.

 

Der Schwerpunkt der Stadt liegt innerhalb der Sanierungsmaßnahme "Stadtzentrum Rostock" zurzeit auf Gemeinbedarfseinrichtungen, wie dem Abschluss des Neubaus Sporthalle Petrischanze und der Fortsetzung der Sanierung der Kunst- und Medienschule. Des Weiteren liegt der Schwerpunkt im Gebiet östlich der Stadtmauer, dem Petriviertel, in der Fertigstellung der Erschließungsmaßnahmen und in der Vorbereitung und Durchführung der Freiflächengestaltung Alter Warnowarm sowie in der Fortsetzung der Vermarktung der Grundstücke.

 

Zeitlich entsprechend geordnet wurden auch die Maßnahmen, die vor weiteren Teilaufhebungen der Sanierungssatzung fertig gestellt sein sollten.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen werden mit der Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Rostock Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ für das Haushaltsjahr 2013 dargestellt.

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.08.2012 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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23.08.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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28.08.2012 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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04.09.2012 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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12.09.2012 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - ungeändert beschlossen

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10.10.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen