Antrag - 2012/AN/3163

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag (einschließlich der redaktionellen Änderung):

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob, und wenn ja, in welchem Umfang Straßenbaubeiträge für die Anlieger des Fördergebietes „Rostock – Seebad Warnemünde“ reduziert werden können.

Das Ergebnis der Prüfung ist der Bürgerschaft in ihrer Sitzung im Mai Dezember 2012 vorzulegen. *

 

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bereits gefasste Beschlüsse: Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2010/BV/1488 vom 06.10.2010

 

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Sachverhalt:

Das  Fördergebietes „Rostock – Seebad Warnemünde“ liegt im touristisch anspruchsvollen und denkmalpflegerisch wertvollen Ortskern von Warnemünde. Die aufgeführten Maßnahmen erfordern nach Auskunft der Verwaltung durchweg eine grundhafte Instandsetzung des Straßenraumes, eine hochwertige Pflasterung der Fahrbahnen und Gehwege sowie einen sensiblen Umgang mit dem Baumbestand. Diese Maßnahmen liegen durchweg im öffentlichen Interesse. Daher scheint es gerechtfertigt, dass sich die Hanse­stadt Rostock zusätzlich an den Straßenbaubeiträgen, die auf die Anlieger zukommen, beteiligt.

 

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Beschlüsse

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28.02.2012 - Finanzausschuss - vertagt

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13.03.2012 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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15.03.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

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21.03.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - vertagt

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob, und wenn ja, in welchem Umfang Straßenbaubeiträge für die Anlieger des Fördergebietes „Rostock - Seebad Warnemünde“ reduziert werden können.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist der Bürgerschaft in ihrer Sitzung im Mai 2012 vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag 2012/AN/3163:

Vertagt! (einstimmig)

 

 

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22.03.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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27.03.2012 - Finanzausschuss - vertagt

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04.04.2012 - Bürgerschaft - vertagt

 

- bis zur Sitzung der Bürgerschaft am 09.05.2012 vertagt, um die noch fehlenden Empfehlungen der Ausschüsse abzuwarten, denen zum Zeitpunkt der Ausschussberatung die Stellungnahme der Verwaltung noch nicht vorlag
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)

 

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17.04.2012 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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24.04.2012 - Finanzausschuss - vertagt

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25.04.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - vertagt

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob, und wenn ja, in welchem Umfang Straßenbaubeiträge für die Anlieger des Fördergebietes „Rostock - Seebad Warnemünde" reduziert werden können. Das Ergebnis der Prüfung ist der Bürgerschaft in ihrer Sitzung im Mai 2012 vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag 2012/AN/3163:

Vertagt! (Ja: 7, Enth.: 1)

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12.06.2012 - Finanzausschuss - vertagt

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22.08.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - abgelehnt

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28.08.2012 - Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob, und wenn ja, in welchem Umfang Straßenbaubeiträge für die Anlieger des Fördergebietes „Rostock - Seebad Warnemünde“ reduziert werden können.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist der Bürgerschaft in ihrer Sitzung im Mai 2012 vorzulegen.

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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10.10.2012 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag (einschließlich der redaktionellen Änderung):

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob, und wenn ja, in welchem Umfang Straßenbaubeiträge für die Anlieger des Fördergebietes „Rostock - Seebad Warnemünde“ reduziert werden können.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist der Bürgerschaft in ihrer Sitzung im Mai Dezember 2012 vorzulegen. *

 

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2012/AN/3163-04 (ÄA) (s. TOP 8.1.4) entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2012/AN/3163:

 

Informationspflicht zu Straßenbaubeiträgen

 

Zur Vermeidung sozialer Härten bis hin zu Wohnungslosigkeit sind die Beitragspflichtigen im Vorfeld der Erteilung des Beitragsbescheides ausführlich über alle Möglichkeiten der Ratenzahlung und Verrentung gemäß Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen zu informieren.