Änderungsantrag - 2011/BV/2546-10 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Volkstheater Rostock GmbH wird geändert:

 

In § 16 wird Nr. 10 geändert zu:

 

„Ein Mitarbeiter des Beteiligungscontrollings der Hansestadt Rostock soll an den Aufsichtsratssitzungen ohne Stimmrecht teilnehmen, sofern nicht der Aufsichtsrat oder der Vorsitzende im Einzelfall etwas anderes bestimmt.“

 

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Sachverhalt:

 

Bisherige Formulierung:

„Ein Mitarbeiter des Beteiligungscontrollings der Hansestadt Rostock nimmt an den Aufsichtsratssitzungen ohne Stimmrecht teil.“

 

Zur Begründung der Änderung Nr. 11: In der bisherigen Fassung muss ein Mitarbeiter des Beteiligungscontrollings zwingend an den Sitzungen des Aufsichtsrates teilnehmen. Die Änderung sieht neben dem grundsätzlichen Recht zur Teilnahme ausnahmsweise eine interne Beratung der Mitglieder unter sich vor und beseitigt die nach der aktuellen Fassung unklaren Folgen einer Nichtteilnahme eines Mitarbeiters für die Sitzungen. 

 

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Beschlüsse

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05.10.2011 - Bürgerschaft - vertagt

Erweitern

02.11.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen