Stellungnahme - 2011/AN/2601-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

1. Unterstützung und Erhalt des Arbeitslosenzentrums in Rostock

 

Der Arbeitslosenverband Deutschland, Kreisverband Rostock e. V., unterhält im Stadtteil Schmarl das Arbeitslosenzentrum in der Hansestadt Rostock.

 

Der Träger finanziert sich ausschließlich aus Spenden, Zuwendungen für Maßnahmen des Hanse-Jobcenters Rostock, Stiftungsmitteln und Mieteinnahmen.

 

Der Arbeitslosenverband Deutschland, Kreisverband Rostock e. V. stellt Anträge beim Hanse-Jobcenter Rostock. Die zugewiesenen Arbeitsgelegenheiten  unterstützen die Sozial-arbeit in der Küche, der Kleiderbörse, dem Kreativstübchen. Das Amt für Jugend und Soziales befürwortet die zusätzlichen und im öffentlichen Interesse stehenden Maßnahmen.

 

Weiterhin ist der Verein Antragsteller zur Bewilligung einer Zuwendung aus der Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung für Mietkosten und Zuschüsse für das Arbeitslosenfrühstück und das Mittagessen.

 

Eine weitere Förderung durch das Amt für Jugend und Soziales erfolgt seit dem Jahr 2004 (mit Schließung der Schuldnerberatung) nicht mehr. Die Notwendigkeit einer Förderung ist aus den vorliegenden Konzepten und Finanzplänen nicht ersichtlich.

 

In dem Arbeitslosenzentrum trifft sich täglich ein kleiner Kreis Betroffener.  Die ehrenamtliche Arbeit wird weiterhin begrüßt und es wird die Vernetzung mit den Angeboten im Sozialraum Schmarl, u. a. mit dem dort ansässigen Stadtteil- und Begegnungszentrum (Träger: Gemein-nützige Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe des ASB mbH) oder dem Verein Dau wat e. V. empfohlen. 

 

 

2.  CARIsatt-Laden in Rostock Schmarl erhalten

 

Der CARIsatt-Laden ist eine Verkaufseinrichtung für besonders preiswerte Lebensmittel für Bedürftige mit nachweislich geringem Einkommen und eingebunden in das Beratungs-netzwerk der Caritas Mecklenburg e. V. Dieses Projekt wurde durch die Hansestadt Rostock zu keiner Zeit fachlich begleitet bzw. finanziell unterstützt.

 

 

3. Schließung der Schuldner-/ Verbraucherinsolvenzberatung durch die AWO Sozialdienst Rostock gGmbH

 

Die AWO Sozialdienst Rostock gGmbH stellt ihre Arbeit in der Beratungsstelle zum 31.12.2011 ein. Der Träger muss jedes Jahr 10% Eigenmittel für das Projekt entsprechend der Richtlinie zur Förderung der Schuldner-/ Verbraucherinsolvenzberatungsstellen erbringen und ist dazu nicht mehr in der Lage.

 

Eine Finanzierung der Schuldner-/ Verbraucherinsolvenzberatungsstelle ohne Eigenbe-teiligung des Trägers ist mit dem Haushalt der Hansestadt Rostock nicht umsetzbar. Weiterhin bildet die Richtlinie zur Förderung von Schuldner-/ Verbraucherinsolvenz-beratungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern die Grundlage der Förderung und ist damit für den Zuwendungsgeber verbindlich (45% Land, 45% örtlicher Träger, 10% Eigenmittel).

 

Es wird in der Hansestadt Rostock keinen Abbruch in der Schuldner-/ Verbraucher-insolvenzberatung geben. Der Träger EIBE e. V. wird seine Kapazitäten erweitern und den BürgerInnen beratend zur Seite stehen.

 

 

 

4. Fachdienst Sozialberatung für Migranten in Lütten Klein

 

Die AWO Sozialdienst Rostock gGmbH hat angezeigt, dass das Projekt der Sozialberatung in dem Jahr 2012 nicht weiter geführt wird.

 

Der Bedarf der allgemeinen Beratung von MigrantInnen liegt in den Bereichen: Soziale Leistungen, Aufenthaltsfragen, Gesundheit, Wohnen und Finanzen. Die Hansestadt Rostock unterstützt die Zusammenarbeit der bestehenden Beratungsangebote, alle Netzwerkpartner arbeiten weiterhin im Sinne der Zugewanderten kontinuierlich zusammen.

 

 

 

5. Seniorenbegegnungsstätten in der Hansestadt Rostock –

AWO Kreisverband Rostock e. V.

 

Der AWO Kreisverband Rostock e. V. trennt sich zum Jahresende von den Seniorenbegegnungsstätten in den Stadtteilen Evershagen, Lichtenhagen und Gehlsdorf. In Evershagen (Träger: Institut Lernen und Leben e. V.) und Lichtenhagen (Träger: Kolping-Initiative) ist der Zeitpunkt gekommen, die Seniorenarbeit in das jeweilige Stadtteil- und Begegnungszentrum zu integrieren. Damit ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Rahmenkonzeptes für die Stadtteil- und Begegnungszentren in der Hansestadt Rostock getan worden. Der Prüfauftrag aus dem HASIKO 2006 „Eingliederungen von Senioren-begegnungsstätten in Stadtteil- und Begegnungsstätten“ ist abgeschlossen.

 

Im Stadtteil Gehlsdorf gibt es kein Stadtteil- und Begegnungszentrum, aber auch hier werden die Senioren nicht fallen gelassen. Es laufen noch Gespräche mit einem zukünftigen Betrei-ber einer Begegnungsstätte.

 

 

6. Schwangerenberatung

 

Die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle der AWO – Sozialdienst gGmbH erhält neben der Landesförderung durch das Ministerium für Soziales und Gesundheit M-V , die ca. 81 % der Gesamtausgaben beträgt, kommunale Zuwendungen

durch das Gesundheitsamt von jährlich ca. 9 %. Der verbleibende Eigenanteil von jährlich ca. 10 % ist nach Aussage der AWO nicht mehr leistbar. Der Sicherstellungsauftrag zur Gewährleistung ausreichender Angebote zur Beratung nach §§ 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes liegt beim Land und somit auch die gesetzliche Leistungsverpflichtung. Somit haben dementsprechend die durch das Land anerkannten Beratungsstellen einen Anspruch auf eine angemessene 100%-ige Förderung durch das Land. Eine Co-Finanzierung durch Eigenmittel des Trägers ist kaum möglich, da die Beratungen kostenfrei anzubieten sind und Schwangerschafts- und Schwangerschafts-konfliktberatungsstellen keine Zustiftungen von klassischen Sponsoren erhalten. Eine Ausweitung der kommunalen Co-Förderung unterliegt dem Konnexitätsprinzip. Durch das Gesundheitsamt wurde ein entsprechendes Schreiben an das Sozialministerium verfasst.

 

Da in der Hansestadt Rostock noch weitere vier Beratungsstellen in Trägerschaft der Diako-nie, PRO FAMILIA und Caritas arbeiten und die Absicherung der Finanzierung auch hier zu-

nehmend problematisch ist (bei stetig zunehmenden Aufgabenanforderungen durch den Bundesgesetzgeber), ist eine abschließende Lösung zwingend erforderlich.

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

 

 

 

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Beschlüsse

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05.10.2011 - Bürgerschaft - überwiesen

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12.10.2011 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - zur Kenntnis gegeben

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02.11.2011 - Bürgerschaft - überwiesen

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23.11.2011 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - zur Kenntnis gegeben

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29.11.2011 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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07.12.2011 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben