Änderungsantrag - 2011/AN/2504-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Hinter dem 3. Satz des Beschlussvorschlages „Die Besetzung des Gestaltungsbeirats durch fachlich qualifizierte Personen erfolgt durch gesonderten Beschluss der Bürgerschaft.“
wird folgender Passus wie folgt ergänzt:
Die Mitglieder des Gestaltungsbeirates sollen aus anderen Städten und anderen Regionen kommen, sie werden für 3 Jahre gewählt und können nur einmal wiedergewählt werden.
Die Mitglieder des Beirates sind verpflichtet nachzuweisen, dass sie 3 Jahre vor, während und 3 Jahre nach ihrer Berufung in den Beirat auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock weder mittel- noch unmittelbar entgeltliche Aufträge angenommen haben, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit im Beirat stehen.

 

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Sachverhalt:

Durch die o.g. Regelung wird weitestgehend ausgeschlossen, dass die Mitglieder des Beirates persönliche Interessen und Befindlichkeiten verfolgen. Damit wird die nötige Transparenz geschaffen, um auch die Akzeptanz bei Bauherren und der Bevölkerung herzustellen.

 

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Prof. Dr. Dieter Neßelmann
Fraktionsvorsitzender

 

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Beschlüsse

Erweitern

27.09.2011 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

05.10.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen