Antrag - 2011/AN/2597
Grunddaten
- Betreff:
-
Eva-Maria Kröger (für die Fraktion DIE LINKE.)
Rechtsformänderung Klinikum Südstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 21.09.2011
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE LINKE.PARTEI
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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05.10.2011
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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
der Bürgerschaft zu ihrer November-Sitzung eine Variantenprüfung zur Rechtsformänderung des Eigenbetriebes Klinikum Südstadt vorzulegen, die beide jetzt gesetzlich möglichen Rechtsformen (GmbH und Kommunalunternehmen/Anstalt öffentlichen Rechts) betrachtet.
In die Betrachtung sollen einbezogen werden:
1. Kommunale Steuerungsmöglichkeiten
2. Kommunale Kontrollmöglichkeiten
3. Selbständigkeit
4. Wirtschaftlichkeit
Begründung:
Mit der neuen Kommunalverfassung wird den Kommunen mit der Möglichkeit, Kommunalunternehmen (Anstalten öffentlichen Rechts) zu gründen, eine seit langem geforderte neue Rechtsform angeboten, die bei der Entscheidung zu einer Rechtsformänderung des Eigenbetriebes Klinikum Südstadt mit in Betracht gezogen werden sollte.
05.10.2011 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft zu ihrer Novembersitzung eine Variantenprüfung zur Rechtsformänderung des Eigenbetriebes Klinikum Südstadt vorzulegen, die beide jetzt gesetzlich möglichen Rechtsformen (GmbH und Kommunalunternehmen/Anstalt öffentlichen Rechts) betrachtet.
In die Betrachtung sollen einbezogen werden:
1. Kommunale Steuerungsmöglichkeiten,
2. Kommunale Kontrollmöglichkeiten,
3. Selbständigkeit,
4. Wirtschaftlichkeit.
Beschluss Nr. 2011/AN/2597:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft zu ihrer Novembersitzung eine Variantenprüfung zur Rechtsformänderung des Eigenbetriebes Klinikum Südstadt vorzulegen, die beide jetzt gesetzlich möglichen Rechtsformen (GmbH und Kommunalunternehmen/Anstalt öffentlichen Rechts) betrachtet.
In die Betrachtung sollen einbezogen werden:
1. Kommunale Steuerungsmöglichkeiten,
2. Kommunale Kontrollmöglichkeiten,
3. Selbständigkeit,
4. Wirtschaftlichkeit,
5. Veräußerungsmöglichkeiten,
6. Umwandlungskosten.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
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