Änderungsantrag - 2011/BV/2375-04 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:              - zurückgezogen am 20.09.2011!
 

Der Beschlussvorschlag ist wie folgt zu ergänzen:
Für die festgesetzte Wasserfläche ist eine Nutzung als Badeteich auszuschließen. Die Planzeichnung und die textlichen Festsetzungen sind entsprechend zu ändern.

 

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Begründung:

Der Wellnessbereich ist ohne einen Außenbadeteich funktionsfähig. Dieses kommt auch darin zum Ausdruck, dass die Auslegungsplanung dem Ortsbeirat ohne Außenbadeteich, sondern nur als Natur belassener Teich vorgestellt wurde. Während des Auslegungsverfahrens wurde der Badeteich als Option nachgelegt.
Der Wellnessbereich ist dem Grunde nach ein Ort der Ruhe, die Nutzung eines  Außenbadeteiches kann nicht als solche bezeichnet werden, da er zumindest in den Sommermonaten  als Spaßbad betrachtet werden muss und damit eine Lärmquelle installiert wird, die vermeidbar ist.

 

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Beschlüsse

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27.09.2011 - Bau- und Planungsausschuss - zurückgezogen