Dringlichkeitsvorlage - 2011/DV/2563

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Zustimmung zur überplanmäßigen Bewilligung im Vermögenshaushalt 2011 wird für folgende Haushaltsstelle erteilt:

 

02.6300.94600099: Rekonstruktion Vorpommernbrücke,  in Höhe von: 490.000,00 EUR.

Die Deckung erfolgt aus den  Haushaltsstellen:

02.6300.94600098: Erneuerung Schleusenbrücke, in Höhe von:

250.000,00 EUR.

02.6650.94600007: Vierspuriger Ausbau der L22 in Höhe von:

240.000,00 EUR

 

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Beschlussvorschriften:

 

Hauptsatzung § 6 (3)

 

 

Sachverhalt:

 

Begründung der Dringlichkeit:

Im Zuge der Prüfung der eingereichten Nachtragsforderungen ( unabweisbare, und nicht

vorgesehene, bzw. unvorhersehbare Leistungen, wie z.B. versteckte Bauwerksmängel

sowie Mehrmengen ) wurde in den letzten Tagen bzw. wird derzeit erkannt, dass der sowohl im damaligen Haushaltsansatz 2010 sowie im aktuellen Haushalt 2011 angesetzte Finanzrahmen abschließend nicht ausreichen wird, um sämtliche notwendige Leistungen bei der Sanierung der Vorpommernbrücke sowie der beiderseitig sich anschließenden Moorbrücken Ost und West finanziell abzusichern.

 

 

 

 

 

 

Es besteht die Verpflichtung zur angemessenen Vergütung der zusätzlichen Leistungen,

sodass im Zuge der vorgesehenen Umverteilung von finanziellen Mitteln die Gesamtfinanzierung sämtlicher Leistungen sofort und unverzüglich gesichert bzw. abgesichert werden muss.

 

 

Berechnung der Gesamtausgaben

 

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

02.6300.94600099

2011

490.000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Rekonstruktion Vorpommernbrücke

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

1.003.599,52

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

 

 

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

490.000,00

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

1.493.599,52

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe

 

unabweisbar:

Die Verkehrsfreigabe der Vorpommernbrücke muss spätestens Anfang November 2011 erfolgen.

Trotz widriger Wetterbedingungen in den Sommermonaten und nicht unbedeutende Mehrleistungen, konnten alle dadurch entstandenen Verzögerungen aufgeholt werden.

Die Prüfung der Nachtragsforderungen ergab, dass alle zusätzlichen Leistungen angemessen und dringend erforderlich sind.

 

unvorhersehbar:

 

Im Zuge des Abräumens und Freilegens des Überbautragwerkes der Vorpommernbrücke wurde eine Vielzahl verdeckter Baumängel festgestellt, welche im Vorfeld nicht erkennbar waren und aus der Bestandsdokumentation nicht hervor gingen. Sie führten alle samt zu nicht geplanten Mehrleistungen und –mengen. So wurde nach Abbruch der Oberkonstruktion festgestellt, dass die Unterkonstruktion durch Tausalzkorrosion so stark geschädigt ist, dass sie nicht mehr erhalten werden konnte, sondern vollständig herausgelöst und erneuert werden musste.

Weiterhin wurde festgestellt, dass die Kanten der Moorbrücken starke Abplatzungen und freiliegende Bewehrungen zeigen, die lt. Bestandsdokumentationen nicht zu erwarten waren.

Freiliegende Bewehrungseisen wurden auch in der Oberfläche des Überbaukonstruktions-betons festgestellt. Hier musste zusätzlich Beton in Größenordnungen verbaut werden.

Weitere verdeckte Mängel waren fehlende Abdichtungen in den Moorbrücken, Korrosionsschäden, ausgebrochene Kammerwände, Hohlstellen mussten ausgeglichen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachweis der Deckung durch Minderausgaben

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

02.6300.94600098

Erneuerung Schleusenbrücke

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz  für o. g. Haushaltsjahr und HAR-

 

1.711.868,40

bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen

./.

0

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsstelle

./.

278.459,88

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

1.433.408,52

als Deckungsquelle eingesetzt

 

250.000,00

 

 

Begründung der Minderausgaben:

 

Durch die enormen Regenfälle der vergangenen Monate verzögerte sich der Bauablauf. Die einzelnen Lose für die Behelfsumfahrung und den Abbruch der alten Brücke können zwar noch 2011 fertig gestellt werden, die Kassenwirksamkeit wird aber teilweise in 2012 liege.

 

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

02.6650.94600007

Vierstreifiger Ausbau der L22

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz  für o. g. Haushaltsjahr und HAR- 

 

449.837,21

bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen

./.

0

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsstelle

./.

60.631,77

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

389.205,44

als Deckungsquelle eingesetzt

 

 

240.000,00

 

 

Begründung der Minderausgaben

 

Das erste Baulos ist fertig gestellt und abgerechnet. Restliche Mittel werden noch für vorbereitende Maßnahme der Folgelose eingesetzt. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 240.000,00 EUR werden 2011 nicht mehr kassenwirksam und können als Deckung für die Abrechnung der Vorpommernbrücke eingesetzt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Mehrausgabe:                            02.6300.94600099: Rekonstruktion Vorpommernbrücke in Höhe von

                                          490.000,00 EUR

Minderausgaben:              02.6300.94600098: Erneuerung Schleusenbrücke in Höhe von: 250.000,00 EUR

              02.6650.94600007: Vierspuriger Ausbau der L22 in Höhe von:

              240.000,00 EUR

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

 

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Beschlüsse

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20.09.2011 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen