Informationsvorlage - 2011/IV/2556

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Beratungsfolge

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Allgemeines

Das am 01.07.2008 in Kraft getretene Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz – PfWG) sieht gem. § 92 c SG XI die Errichtung von Pflegestützpunkten (PSP) in gemeinsamer Trägerschaft der Pflege- und Krankenkassen sowie der nach Landesrecht bestimmten Stellen für die wohnortnahe Betreuung im Rahmen der örtlichen Altenhilfe und die Gewährung der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII vor. Die Pflegeberatung gem. § 7 a SGB XII wird im Pflegestützpunkt angesiedelt.

Die Bürgerschaft hatte mit Beschluss 2010/AN /1504 vom 10.11.2010 den Oberbürger-meister beauftragt, einen PSP einzurichten.

Mit Wirkung vom 26.06.2011 wurde der Pflegestützpunkt in der Warnowallee 30 für die Hansestadt Rostock eröffnet.

 

 

Ziel des PSP

Zentrales Ziel ist eine verbesserte komplexe trägerunabhängige Beratung, Versorgung und Betreuung für alle um Hilfe und Rat suchende Menschen. Durch Vernetzung der vorhandenen ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten, Dienstleistungen und Akteure werden Hilfen optimiert und das Zusammenwirken der Beteiligten gefördert.

 

 

Aufgaben des PSP

Der PSP übernimmt insbesondere Aufgaben für die Einwohner der HRO:

-          eine umfassende und unabhängige Auskunft und Beratung zu Rechten und Pflichten nach den Sozialgesetzbüchern

-          die Koordinierung der für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungs-angebote einschließlich der Hilfestellung  bei der Inanspruchnahme der Leistungen

-          Vernetzung der pflegerischen und sozialen Versorgungs- und Betreuungsangebote.

-          Einbeziehung von Selbsthilfegruppen, ehrenamtlich tätigen und engagierten Menschen, gesellschaftlichen Trägern und Organisationen

 

 

 

 

Umsetzung der Aufgaben

Der PSP vereint insbesondere die Aufgabenbereiche Systemmanagement und Fallmanagement. Deshalb sind  Sozialberater und Pflegeberater im PSP tätig.

 

Nach der Eröffnung wird der PSP regelmäßig von der Bevölkerung der HRO, aber auch dem Umland in Anspruch genommen.

Vorerst  waren die bereits vorhandenen Leistungsangebote in der Stadt zu aktualisieren und verbindliche Organisationsstrukturen, besonders hinsichtlich der Zusammenarbeit der unterschiedlichen Professionen mit verschiedenen Interessenlagen zu schaffen.

Auf dieser Basis werden die o.g. Aufgaben durch methodisch organisierte Vorgehensweisen erfüllt, wie z.B.:

Erstkontakt

Erstberatung

Fachspezifischer Zuständigkeit im Fallmanagement

in Form von Unterstützung, Überleitung

Analyse/Einschätzung

Beratungssetting und Beratungsmethoden

 

Einen wesentlich Umsetzungsschwerpunkt stellt die Darstellung und Vermarktung vorhandener Strukturen dar, z.B.:

Öffentlichkeitsarbeit

Analyse des Versorgungsbedarfes

Aufzeigen von Versorgungsdefiziten

Vermittlung von Einzelfallhilfen

Evaluation des Versorgungsarrangemets

 

 

Fazit

Anliegende Zahlen vermitteln einen Überblick über die Aktivitäten im PSP.

 

Es kann eingeschätzt werden, dass der PSP in seiner Vielfältigkeit gut angenommen wurde.

 

Mit dem PSP wurde eine Anlaufstelle geschaffen, in der individuelle Bedarfe von Hilfe und Rat suchenden Menschen in Bezug auf Pflegeleistungen ermittelt und aufeinander abgestimmte Pflege-, Versorgungs- und Betreuungsangebote im wohnortnahen Bereich ausgewählt werden.

Die Stadt reagiert mit der Beteiligung im PSP auf demographische Entwicklungen und trägt dazu bei, Beratungsangebote unbürokratisch zur Verfügung zu stellen. Außerdem sollen  starre Grenzen zwischen der gesetzlichen sozialen und privaten Pflegeversicherung, der örtlichen Altenhilfe, der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII sowie der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung überwunden werden.

 

 

Kontakte

-          Anzahl: 148

 

Kontaktart

-          zu fast gleichen Teilen wurde der Stützpunkt persönlich und telefonisch kontaktiert

 

 

Wer wendet sich an PSP

-          vorwiegend wandten sich Angehörige von Betroffenen/Pflegebedürftigen an den PSP

 

 

Alter der Pflegebedürftigen (in Jahren )

-          das Alter der Betroffenen/Pflegebedürftigen bewegt sich zwischen 41 und 94 Jahren;

-          ca. drei Viertel der Pflegebedürftigen sind über siebzig Jahre alt

 

 

Geschlecht der Pflegebedürftigen

-          Anteil der Frauen, für die Rat im PSP gesucht wurde, liegt über dem Anteil der männlichen Pflegebedürftigen

-          männliche Betroffene: ca. 30 %

-          weibliche Betroffene:  ca. 70 %

 

 

Beratung mit Bezug auf Betroffene/Pflegebedürftige, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Rostock haben

-          Anzahl: 11 =  ca. 7 %

-          davon Anzahl Landkreis Bad Doberan:  5 = ca. 3,4 %

 

 

Beratungsinhalte

-          Leistungen nach SGB XI

-          Leistungen nach SGB XII

-          Leistungen nach SGB V

-          Leistungen nach SGB IX

-          Pflegebedarf, Pflegestufen

-          Professionelle Pflegeangebote

-          Urlaubs-, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

-          Hauswirtschaftliche Hilfen

-          Wohnumfeldberatung

-          Vollmachten/Patientenverfügung/ gesetzliche Betreuung

 

 

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

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Beschlüsse

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21.09.2011 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - zur Kenntnis gegeben