Änderungsantrag - 2011/AN/2504-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Satz „Die Besetzung des Gestaltungsbeirats durch fachlich qualifizierte Personen erfolgt durch gesonderten Beschluss der Bürgerschaft.“

 

wird gestrichen und durch folgenden Satz ersetzt:

Die Besetzung des Gestaltungsbeirates erfolgt auf Beschluss der Bürgerschaft mit 5 Fachleuten der Gebiete Architektur, Landschaftsplanung und Städtebau, die die Qualifikation zum Preisrichter besitzen.

 

Der Beschlussvorschlag lautet somit:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die satzungsmäßigen und organisatorischen Voraussetzungen zur Einrichtung eines Gestaltungsbeirates der Bürgerschaft zum Beschluss vorzulegen. Der Beirat soll städtebauliche Vorhaben, die von erheblicher Bedeutung für Rostock sind, vorberaten und den Gremien Empfehlungen aussprechen. Die Besetzung des Gestaltungsbeirates erfolgt auf Beschluss der Bürgerschaft mit 5 Fachleuten der Gebiete Architektur, Landschaftsplanung und Städtebau, die die Qualifikation zum Preisrichter besitzen. Die Beschlussvorlage zur Einrichtung des Gestaltungsbeirats ist der Bürgerschaft bis zu ihrer Dezembersitzung 2011 vorzulegen.

 

Begründung: Auf Grund der Erfahrungen und der Empfehlungen des Bundes der Architekten sollen Gestaltungsbeiräte ausschließlich mit unabhängigen, möglichst nicht ortsansässigen und auch nicht im Beratungsgebiet tätigen Fachleuten für Architektur, Landschaftsplanung und Städtebau besetzt werden. Die Unabhängigkeit und fachliche Qualifikation der Gestaltungsbeiratsmitglieder sind die Grundvoraussetzungen für öffentliche und politische Akzeptanz eines solchen Beirates.

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gez. Eva-Maria Kröger

Fraktionsvorsitzende

 

 

 

 

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Beschlüsse

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07.09.2011 - Bürgerschaft - überwiesen

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15.09.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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27.09.2011 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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05.10.2011 - Bürgerschaft - abgelehnt