Antrag - 2011/AN/2541

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt folgende Änderungen seiner Geschäftsordnung:

 

1.

In § 8 Abs. 2 wird der folgende Absatz gestrichen:

„Jedes Mitglied soll nicht mehr als drei    Mal zu einem Tagesordnungspunkt reden. Die Redezeit der einzelnen Beiträge soll 5 Minuten nicht überschreiten. Der Senatorin, der Amtsleiterin oder ihrer Beauftragten ist jederzeit das Wort zu erteilen.“

 

 

2.

In § 8 Abs. 7 wird „ §§ 18 bis 20 der GO der Bürgerschaft.“ gestrichen und durch

„ §§ 16 bis 22 der GO der Bürgerschaft.“ ersetzt.

 

 

3. 

Die Überschrift des § 9 wird am Ende mit dem Wort „Anfragen“ erweitert und lautet somit: „Informationsvorlagen, Beschlussvorlagen, Anträge und Anfragen“.
 

 

4.

§ 9 wird mit folgenden zwei Absätzen erweitert:

(4.) Anfragen an die Verwaltung sind am Ende der jeweiligen Sitzung konkret ausformuliert  und in Schriftform zu übergeben.
 

(5.) Die Beantragung von Prüfaufträgen an die Verwaltung kann durch jedes stimmberechtigte Mitglied des Jugendhilfeausschusses erfolgen. Ein Prüfauftrag an die Verwaltung wird erteilt, wenn die Mehrheit der Jugendhilfeausschussmitglieder dem zustimmt.

 

 

 

 

 

Sandra Benzmann

 

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Beschlüsse

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13.09.2011 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt folgende Änderungen seiner Geschäftsordnung:

 

1.

In § 8 Abs. 2 wird der folgende Absatz gestrichen:

„Jedes Mitglied soll nicht mehr als drei    Mal zu einem Tagesordnungspunkt reden. Die Redezeit der einzelnen Beiträge soll 5 Minuten nicht überschreiten. Der Senatorin, der Amtsleiterin oder ihrer Beauftragten ist jederzeit das Wort zu erteilen."

 

 

2.

In § 8 Abs. 7 wird „ §§ 18 bis 20 der GO der Bürgerschaft." gestrichen und durch

„ §§ 16 bis 22 der GO der Bürgerschaft." ersetzt.

 

 

3. 

Die Überschrift des § 9 wird am Ende mit dem Wort „Anfragen" erweitert und lautet somit: „Informationsvorlagen, Beschlussvorlagen, Anträge und Anfragen".

 

 

4.

§ 9 wird mit folgenden zwei Absätzen erweitert:

(4.) Anfragen an die Verwaltung sind am Ende der jeweiligen Sitzung konkret ausformuliert  und in Schriftform zu übergeben und in der folgenden Sitzung zu beantworten.

 

(5.) Die Beantragung von Prüfaufträgen an die Verwaltung kann durch jedes stimmberechtigte Mitglied des Jugendhilfeausschusses erfolgen. Ein Prüfauftrag an die Verwaltung wird erteilt, wenn die Mehrheit der Jugendhilfeausschussmitglieder dem zustimmt. Ein Termin ist festzulegen.

 

 

 

 

 

Sandra Benzmann

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

13

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt