Beschlussvorlage - 2011/BV/2537
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung von Aufsichtsratmitgliedern der RSAG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.09.2011
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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20.09.2011
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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05.10.2011
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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 3 Punkt 12, § 71 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes M-V i.V.m. § 7Abs. 1 der Satzung
bereits gefasste Beschlüsse:
0753/00-BV vom 06.12.2000
Sachverhalt:
In § 7 Abs. 1 der Satzung der RSAG ist festgeschrieben, dass der Aufsichtsrat aus 12 Mitgliedern besteht und seine Zusammensetzung sich nach Betriebsverfassungsgesetz regelt. Diese Feststellung entspricht dem Drittelbeteiligungsgesetz.
Am 27.05.1991 wurde neben der Satzung zwischen dem damaligen Oberbürgermeister und der Gewerkschaft ver.di (ehemals ÖTV) eine Vereinbarung zur Aufsichtsratsbesetzung geschlossen.
In der Vereinbarung ist geregelt, dass die Hansestadt Rostock ihren Vertreter in der Hauptversammlung zur Aufsichtsratswahl der RSAG die Weisung erteilt, ihre Stimme so abzugeben, dass im Umfang von einem sechstel der Aufsichtsratsmandate solche Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden, die zuvor analog den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes gewählt wurden.
Mit Bürgerschaftsbeschluss Nr. 0753/00 BV vom 06.12.2000 zum Abschluss der Vereinbarung zur Sicherung der ÖPNV zwischen der Hansestadt Rostock und der Gewerkschaft ver.di hat die Bürgerschaft der Fortführung der aus dem Jahr 1991 stammenden Regelung zur Besetzung des Aufsichtsrates zugestimmt.
Nach Prüfung ist eine außerordentliche Kündigung der Vereinbarung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht durchsetzbar. Eine ordentliche Kündigung der Vereinbarung zur Aufsichtsratsbesetzung ist nach der nächsten Kommunalwahl möglich. Die Kündigung wäre bis zur dritten Woche nach Ablauf der auf die konstituierende Bürgerschaftssitzung folgenden Sitzung auszusprechen.
Auf Grund der Bestandskraft der o. g. Vereinbarung waren im Ergebnis der Aufsichtsratswahl der Arbeitnehmervertreter der RSAG am 25.und 26. Mai 2011 im Verhältnis der ausgezählten Stimmen die benannten Arbeitnehmer
Herr René Borck und Herr Lothar Sander
von der Hauptversammlung der RSAG als Mitglieder des Aufsichtsrates zu wählen.
Die Hauptversammlung der RSAG hat am 24.08.2011 getagt. Die Zustimmung zu dem Wahlvorschlag ist mit Blick auf die Vereinbarung von dem städtischen Vertreter in der Hauptversammlung unter den Vorbehalt der Zustimmung der Bürgerschaft gestellt worden.
Zur Auflösung des Vorbehaltes wird um die Zustimmung der Bürgerschaft gebeten.