Informationsvorlage - 2011/IV/2525

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften: § 80 SGB VIII

 

 

 

Sachverhalt:

 

Der Träger Stadt und Land e.V.  mit seinem Projekt „HANSE Produktionsschule“ erhält über die Richtlinie C 2.1 „Förderung von Modellprojekten der Jugendberufshilfe“ finanzielle Mittel zur Durchführung dieses Projektes.

 

In diesem modellhaften Bildungs- und Eingliederungsprojekt der Jugendberufshilfe werden sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte junge Menschen gemäß § 13 SGB VIII, die nicht Arbeitslosengeld I beziehen, mit dem Ziel der Berufsorientierung oder der Aufnah-me einer beruflichen Ausbildung oder einer berufsvorbereitenden  Fördermaßnahme oder mit dem Ziel der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt sozialpädagogisch begleitet.

 

Überwiegend erfolgt die Finanzierung aus Mitteln des ESF-Programms „Arbeit durch Bildung und Innovation“. Restliche Mittel sollen durch Eigenmittel des Trägers und durch örtliche Mit-finanzierer aufgebracht werden. Die Richtlinie C 2.1 regelt in Punkt 5 die Art, den Umfang und die Höhe der Zuwendung – ausgereicht wird ein Festbetrag. In Punkt 5 der genannten Richtlinie ist festgeschrieben, dass seit dem Jahr 2008 der Träger mindestens 15% der Gesamtausgaben aus sonstigen Mitteln (Jobcenter, Jugendamt) zu erbringen hat, welche sich in den Folgejahren um jährlich 5% erhöhen müssen.

 

Prozentualer Anteil in den Folgejahren:

 

2008 – 15%                                     2011 – 30%

2009 – 20%                             2012 – 35%             

2010 – 25%                             2013 – 40%

 

An den sonstigen Mitteln sollen sich die Landkreise oder die kreisfreien Städte ebenso mit einem jährlichen Festbetrag beteiligen, wobei eine Finanzierung dieser Mittel aus anderen Landesprogrammen des Ministeriums für Soziales und Gesundheit oder aus Bundespro-grammen nicht zulässig ist. Im benannten Projekt beläuft sich die Teilnehmeranzahl auf 70, wovon 10 Teilnehmer durch die Hansestadt Rostock jährlich bezuschusst werden. In den zurückliegenden Haushaltsjahren 2008 bis 2010 wurden Fördersummen und die Anzahl der Teilnehmer durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen.

 

Im Haushaltsjahr 2011 möchte der Träger den Teilnehmeranteil gegenüber 2010 um 5 auf 15 erhöhen. Im folgenden Haushaltsjahr möchte der Träger um weitere 15 auf 30 Teilnehmer erhöhen, deren Finanzierung durch die Hansestadt Rostock sichergestellt werden soll.

 

Weitere Zuwendungsgeber im Haushaltsjahr 2011 sind die Jobcenter Güstrow, Bad Doberan und Rostock sowie die örtlichen Träger der Jugendhilfe, die Jugendämter Güstrow, Bad Doberan und Rostock.

 

Der Förderanteil für 10 Rostocker Teilnehmer im Haushaltsjahr 2011 ergibt sich aus:

 

Gesamtausgaben:                            633.984,07 €

Zuwendungsgeber/

Land – ESF                            minus              408.788,85 €             

Eigenmittel Träger              minus                35.000,00 €             

Sonstige                            =              190.195,22 €  / 70 TN = Kosten pro Jahr / 12 Mon.= Kosten pro TN

                                          =                     226,42 €

davon auf

Jugendämter Gü / DBR                                             51.621,18 €

Jobcenter Gü / DBR / HRO                                          97.816,97 €             

JA HRO                                                                        40.757,07 € Summe lt. Antrag

 

Nach der vom Träger ermittelten Kofinanzierungssumme von 226,42 € pro Monat  ergibt sich für die Hansestadt Rostock bei 10 Teilnehmern eine Jahresfördersumme von 27.170,40 €.

 

HHJ 2011                            10 TN              x 226,42 € x12 Monate =              27.170,40 €

                                          15 TN              x 226,42 € x 12 Monate =              40.757,07 €              

 

Laut Antrag des Trägers ergibt sich ein derzeitiger Fehlbedarf bei

                5 TN              x 226,42 € x 12 Monate von              13.586,67 €.

 

 

Der Förderanteil für 10 Rostocker Teilnehmer im Haushaltsjahr 2012 ergibt sich aus:

 

Gesamtausgaben:                            633.984,07 €

Zuwendungsgeber/

Land – ESF                            minus              372.089,65 €             

Eigenmittel Träger              minus                40.000,00 €             

Sonstige                            =              221.894,42 €  / 70 TN = Kosten pro Jahr / 12 Mon.= Kosten pro TN

                                          =                     264,16 €

davon auf

Jugendämter Gü / DBR                                             126.796,82 €

Jobcenter Gü / DBR / HRO                                                     0,00 €             

JA HRO                                                                          95.097,60 € Summe lt. Antrag

 

Nach der vom Träger ermittelten Kofinanzierungssumme von 264,16 € pro Monat ergibt sich für die Hansestadt Rostock bei 10 Teilnehmern eine Jahresfördersumme von 31.699,20 €

 

 

 

 

HHJ 2012                            10 TN              x 264,16 € x 12 Monate =              31.699,20 €

                                          30 TN              x 264,16 € x12 Monate =              95.097,60 €              

 

Laut Antrag des Trägers ergibt sich ein Fehlbedarf bei             

 

20 TN              x 264,16 € x12 Monate von 63.398,40 €.

 

Nach Auswertung und Analyse der uns durch den Träger und dem Ministerium für Soziales und Gesundheit M-V zur Verfügung gestellten Daten (Teilnehmerlisten, Monitoringdaten, Daten Rostocker TN über einen Zeitraum von 3 Jahren), ist die Verwaltung der Auffassung, dass eine Erhöhung der zu fördernden Teilnehmeranzahl im laufendem sowie zukünftigem Haushaltsjahr nicht dem gegenwärtigen Bedarf entspricht.

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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13.09.2011 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis gegeben