Informationsvorlage - 2011/IV/2506
Grunddaten
- Betreff:
-
Absenkung der Funktionsstärken im Brandschutz
von 38 auf 36 Funktionen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 26.08.2011
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Brandschutz- und Rettungsamt
- Fed. Senator/in:
- S 2, Georg Scholze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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07.09.2011
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Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse: 2009/BV/0235 vom 09.09.2009
Sachverhalt:
Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 09.09.2009 mit Beschluss Nr. 2009/BV/0235 unter Punkt II, Buchstabe d) Folgendes beschlossen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, nachfolgende Maßnahmen nach Maßgabe des Haushaltes und der Grundlage der Ergebnisse der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes vom 25.11.2008 umzusetzen:
d)
Personalbedarf des Brandschutz- und Rettungsamtes entsprechend den Ergebnissen bemessen und den jeweiligen aktuell geltenden rechtlichen Vorgaben entsprechend anpassen. Soweit der Dienst anteilig in Bereitschaft besteht, wird die Arbeitszeit entsprechend den dienstlichen Bedürfnissen (Verhältnis Dienst/Bereitschaft lt. Rahmendienstplan) auf 48 Stunden durchschnittliche Wochenarbeitszeit insgesamt festgelegt.
Mit Beschluss Nr. 2009/BV/0235 der Bürgerschaft vom 09.09.2009 wurde die täglich vorzuhaltende Schichtstärke von Feuerwehrbeamtinnen und beamten (Funktionsstärke) im Brandschutz auf 38 Beschäftigte beschlossen.
Das Brandschutz- und Rettungsamt informiert darüber, dass aufgrund der derzeitigen Vakanz von 12 Stellen im operativen feuerwehrtechnischen Dienst die Funktionsstärke entgegen dem Soll - Funktionsbesetzungsplan zum 20.05.2011 auf 36 abgesenkt wurde.
Die aktuelle Nichtbesetzung von 12 Stellen im operativen feuerwehrtechnischen Dienst resultiert aus begonnenen, laufenden und noch nicht abgeschlossenen Wiederbesetzungsverfahren.
Die Besetzungsverfahren ergeben sich sowohl aus der noch nicht abgeschlossenen Umstrukturierung des Brandschutz- und Rettungsamtes, als auch der zunehmenden Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, welche in den Ruhestand treten.
Die Sicherstellung des Brandschutzes für die Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Rostock ist trotz der Absenkung der Schichtstärken weiterhin gewährleistet.
Die Personalbesetzungsverfahren für die offenen Stellen wurden bereits begonnen bzw. befinden sich im Brandschutz- und Rettungsamt in Vorbereitung.