Informationsvorlage - 2011/IV/2501

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2010/AN/1741 vom 01.12.2010

2011/BV/2119 vom 18.05.2011

 

Sachverhalt:

 

Die Bürgerschaft hat auf ihrer Sitzung am 01.12.2010 nachfolgenden Beschluss gefasst (2010/AN/1741):

 

„1.               Der Oberbürgermeister wird beauftragt unter Berücksichtigung des Feuerwehrbe-darfsplanes zu prüfen, ob ein Dienstschichtsystem im Brandschutz- und Rettungsamt der Hansestadt Rostock, mit dem Ziel der Einführung des reinen 24-h-Dienstes zum   1. Juli 2011 möglich ist.

 

2.               Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Dienst im Brandschutz- und Rettungsamt entsprechend der derzeit gültigen Dienstvereinbarung auszugestalten.

 

3.            Das Ergebnis der Prüfung sowie eine unterschriftsreife Dienstvereinbarung ist unter Darstellung der finanziellen und personellen Auswirkungen der Bürgerschaft zum 31.05.2011 vorzulegen.

 

4.            Sollte ein Ergebnis im Sinne des Antrages zu einem früheren Zeitpunkt erzielt werden, ist die Bürgerschaft dann umgehend zu unterrichten.“


Der Punkt 3 des o. g. Beschlusses wurde auf der Sitzung der Bürgerschaft am 18.05.2011 wie folgt geändert (2011/BV/2119):

 

„Das Ergebnis der Prüfung sowie eine unterschriftsreife Dienstvereinbarung ist unter Darstellung der finanziellen und personellen Auswirkungen der Bürgerschaft zum 31.07.2011 vorzulegen.“

 

 

Das Brandschutz- und Rettungsamt informiert die Bürgerschaft über die Umsetzung der o. g. Beschlüsse wie folgt:

 

1.              

Der vorstehende Beschluss konnte nicht fristgerecht erfüllt werden.

 

Mit der Einführung des 24-Stunden-Dienstes zum 01.08.2011 ist es dem Brandschutz- und Rettungsamt und dem Personalrat des Brandschutz- und Rettungsamtes nicht gelungen, der Bürgerschaft eine unterschriebene Dienstvereinbarung vorzulegen.

 

Die Dienststellenleitung und der Personalrat sind neuerdings und nunmehr ausdrücklich bemüht, schnellstmöglich zu einer von beiden Seiten zu vertretenden Vereinbarung zu gelangen.

 

2.

Die Ausgestaltung des Dienstes im BRA erfolgt bis zur Unterzeichnung der Dienstvereinbarung auf der Grundlage von Festlegungen durch den Amtsleiter, welche auf der Arbeitszeitverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern basieren.

 

3.

Vor dem Hintergrund der Einführung des 24-Stunden-Dienstes zum 01.08.2011 ist es dem Brandschutz- und Rettungsamt aufgrund des kurzen Bemessungszeitraumes zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, zuverlässiges Zahlenmaterial zu erhalten, welches aussagekräftige Schlussfolgerungen zulässt.

 

Eine Einschätzung der finanziellen und personellen Auswirkungen der Einhaltung des 24-Stunden-Dienstes wird der Bürgerschaft am Ende des 1. Halbjahres 2012 vorgelegt.

 

4.

Ein früherer Zeitpunkt konnte nicht erzielt werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

Holger Matthäus

Senator für Bau und Umwelt,

Bevollmächtigter des Oberbürgermeisters

 

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Beschlüsse

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07.09.2011 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben