Beschlussvorlage - 2011/BV/2482

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die öffentliche Auslegung der Entwürfe der Bauleitpläne und der Entwürfe der Begründungen dazu erfolgt ab 01.11.2011 ergänzend im Internet.

 

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Beschlussvorschriften:                                          § 22 Abs. 2 KV M-V

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:                            2011/AN/2160 vom 18.05.2011

 

 

Sachverhalt:

 

Die vorliegende Beschlussvorlage dient der Erfüllung des Bürgerschaftsbeschlusses Nr. 2011/AN/2160 vom 18.05.2011 über die öffentliche Auslegung der Entwürfe der Bauleitpläne (Bebauungspläne und deren Änderungen, Flächennutzungsplan und dessen Änderungen) im Internet.

Vorschläge für einen Internetauftritt mit stadtplanerischen Inhalten, u. a. auch öffentlichen Auslegungen, existieren im Amt für Stadtplanung bereits seit der Einführung des Internet in der Stadtverwaltung im Jahr 2001, scheiterten bisher aber an der technischen Umsetzung aufgrund der für die Planunterlagen erforderlichen Speichergrößen. Dieses Problem wurde jetzt von der Abteilung Informations- und Kommunikationstechnik im Hauptverwaltungsamt gelöst und die  Speicherbegrenzung auf 20 MB erhöht.

Ein Entwurf zur Darstellung der Auslegung von Bebauungsplanentwürfen unter www.rostock.de wurde gemeinsam mit der Internetredaktion entwickelt. Dieser beinhaltet im Wesentlichen den Planentwurf, den Entwurf der Begründung, sowie ein Kontaktformular für die Abgabe von Stellungnahmen.


Es wird ferner auf § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung über nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen hingewiesen und darüber informiert, dass die Veröffentlichung im Internet mittels elektronischer Informationstechnologie ergänzend erfolgt und rechtlich maßgeblich die im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft öffentlich ausliegenden Originalunterlagen sind.

Der aktuelle Entwurf bedarf noch technischer Korrekturen und kann ab 01.10.2011 auf der Internetseite der Stadtverwaltung praktiziert werden.

Mit der öffentlichen Auslegung von Bauleitplänen im Internet wird jedoch lediglich ein Teil der die Öffentlichkeit berührenden stadtplanerischen Aktivitäten und Leistungen erfasst.

 

Gegenwärtig stehen folgende Informationen aus dem Bereich der Stadtplanung im Internet auf www.rostock.de  der Öffentlichkeit zur Verfügung:
 

-  Bauangelegenheiten im Ortsrecht: Rechtskräftige Bebauungspläne und VEP, Erhaltungs­satzungen, Gestaltungssatzungen, Sanierungssatzungen,  Veränderungssperren
 

- Öffentlicher Zugang zu Karten: Sanierungsgebiet, Stadtgrundkarte, Flächennutzungsplan, rechtskräftige Bebauungspläne, Bodenrichtwerte, Mobilfunkantennen, Windenergieanlagen

 

Für das im Rahmen des vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) geförderten Projekts „Elektronisches Informations- und Beteiligungssystem für Planungsprozesse“ strebt die Hansestadt Rostock eine Teilnahme an. Es ist beabsichtigt, zwischen 2012 und 2013 am Beispiel der Strukturentwicklungsplanung die Möglichkeiten und Methoden der internetbasierten Öffentlichkeitsbeteiligung zu untersuchen, zu entwickeln und zu realisieren.

Die Bürger bzw. Unternehmen sollen gezielt ihre Hinweise und Anregungen zu einem Vorhaben elektronisch übermitteln und den Diskussionsprozess nachverfolgen können. Hierbei sollen sie auch direkt auf digitale Planungsstände (Geodaten) zugreifen können und ihre Hinweise direkt räumlich zuordnen können. Um die Effektivität weiter zu erhöhen, soll innerhalb des Projektansatzes ein elektronischer Workflow als Grundlage für die direkte Einbindung von aktuellen Planungsständen beteiligter Planungsbüros in die Geodatenkomponenten etabliert werden. Die Anbindung an Geodatendienste bildet die Grundlage für eine direkte Integration aktueller  Planungsstände aus den Bereichen Bau und Umwelt. Neben einer Kosten- und Zeitersparnis bei der Bereitstellung von digitalen Dokumenten wird der gesamte Planungsprozess beschleunigt und dokumentiert. Die Projektidee der beteiligten Partner beinhaltet die Möglichkeit zur lokalen und landesweiten Nachnutzbarkeit für andere Planungsprozesse wie der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung im Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:                            keine

 

 

 

 

Holger Matthäus

Senator für Bau und Umwelt,
Bevollmächtigter des Oberbürgermeisters

 

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07.09.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen