Beschlussvorlage - 2011/BV/2468

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Ausübung von Wahlrechten gemäß Anlage 1 für die Bewertung und Bilanzierung von kommunalem Vermögen gemäß der GemHVO –Doppik.

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Beschlussvorschriften:

 

§§ 31, 33, 34, 41 GemHVO - Doppik

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

keine

 

Sachverhalt:

 

Die bundesweite Reform des Haushalts- und Rechnungswesens und damit die Ablösung der Kameralistik durch Einführung der Doppik sind ab dem Haushaltsjahr 2012 verbindlich umzusetzen.

 

Für die Hansestadt Rostock ist stichtagsbezogen auf den 01.01.2012 eine Eröffnungsbilanz sowie in den darauf folgenden Jahren jeweils zum 31.12. eine Schlussbilanz zu erstellen.

 

Die Ausübung der Wahlrechte hat Auswirkungen auf die Höhe der einzelnen Werte in der Bilanz sowie auf die in den doppischen Haushalten zu planenden Ansätze von Aufwendungen und Erträgen.

 

Die Entscheidungen zu den Wahlrechten werden Bestandteil der Bewertungs- und Bilanzierungsrichtlinie der Hansestadt Rostock.

 

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Holger Matthäus

Senator für Bau und Umwelt,
Bevollmächtigter des Oberbürgermeisters

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.08.2011 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

07.09.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen