Informationsvorlage - 2011/IV/2467

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Beratungsfolge

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Anmerkung Sitzungsdienst/Wo.: - Beratungsfolge Bürgerschaft am 21.09.2011 hinzugefügt

Beschlussvorschriften:

§ 38 (7) Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Mit der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock ist in § 6 Abs. 6 geregelt, dass der Hauptausschuss in Angelegenheiten des Haushaltsplanes die Eckdaten zum Planentwurf, den Stellenplan und den Gesamthaushalt berät. Auch ist die Mitwirkung der Ortsbeiräte bei der Haushaltsplanung entsprechend § 3 Abs. 3 Pkt. 4 der Ortsbeiratssatzung sicherzustellen.

 

Mit den Haushaltssatzungen 2012 wird die Hansestadt Rostock die ersten doppischen Haushalte auf der Grundlage der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und der Gemeindehaushaltsverordnung aufstellen.

 

In Vorbereitung auf den Umstellungsprozess wurde eine Arbeitsrichtlinie zur Ausgestaltung eines produktorientierten Haushaltes für die Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens der Hansestadt Rostock zum 01.01.2012 durch die Bürgerschaft bestätigt (Beschluss-Nr.: 2011/BV/1924). Darüber hinaus wurde ein Beschluss zur Festsetzung von Wertgrenzen für die Aufstellung des ersten doppischen Haushaltsplanes in der Bürgerschaft gefasst (Beschluss-Nr.: 2011/BV/1923). Die Rechtsgrundlage und die sich ändernden Rahmenbedingungen zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts ab dem Jahr 2012 wurden in zwei Informationsveranstaltungen den Mitgliedern der Bürgerschaft erläutert. Geplant ist eine weitere Veranstaltung nach Vorlage der Entwürfe zu den Haushaltssatzungen 2012. Damit sind die Voraussetzungen für die Erarbeitung des Entwurfes der Haushaltssatzungen 2012 und der Haushaltspläne mit Anlagen geschaffen worden. Durch den Oberbürgermeister wurde am 12.07.2011, die entsprechende Geschäftsanweisung für die Verwaltung in Kraft gesetzt.


Dem Terminplan dieser Anweisung ist zu entnehmen, dass geplant war, die Entwürfe der Haushaltssatzungen mit Haushaltsplänen und Anlagen Anfang November 2011  den Mitgliedern der Bürgerschaft zu übergeben, um die Beratung und Beschlussfassung für den 07.12.2011 bzw. in einer Sondersitzung in Dezember 2011 zu ermöglichen.

 

Mit der erneuten Erstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2011 mit Haushaltsplan und Anlagen und Beschlussfassung am 07.09.2011 in der Bürgerschaft ist eine Änderung des Terminplanes für die Haushaltssatzungen 2012 zwingend notwendig, da die Verwaltung voraussichtlich im September, die geplanten Arbeitsprozesse für die Dokumentation des Haushaltes 2011 für die Rechtsaufsichtsbehörde unterbrechen muss.

 

Um den Mitgliedern der Bürgerschaft ausreichend Zeit für die Beratung der ersten doppischen Haushalte mit Anlagen für das Jahr 2012 zu ermöglichen, wird die Beschlussfassung in der Bürgerschaft für den 01.02.2012 vorgeschlagen.

 

Der geänderte Terminplan ist der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Wichtiges Ziel der Reform des kommunalen Haushaltsrechtes ist die Einbindung von Leistungszielen in die Haushaltsplanung. In jedem Teilhaushalt sind die wesentlichen Produkte nach § 4 Abs. 7 der GemHVO zu beschreiben. Die zu entwickelnden Ziele und Kennzahlen sollen zur Grundlage der Gestaltung, der Planung, der Steuerung und der Erfolgskontrolle der jährlichen Haushalte gemacht werden. Der Bürgerschaft werden in der OktoberNovembersitzung * erste Vorstellungen der Verwaltung zu den Zielen, Kennzahlen und Leistungsmengen der wesentlichen Produkte zur Beratung übergeben. Die Bestimmung von operativen und strategischen Zielen und damit die Steuerung über den Haushalt sind in den kommenden Jahren in der Hansestadt Rostock von der Bürgerschaft und Verwaltung weiter zu entwickeln.

 

Die Geschäftsanweisung wird der Bürgerschaft zur Information als Anlage 2 zur Kenntnis gegeben, um die Komplexität des in der Verwaltung zu absolvierenden Planungsprozesses darzustellen.

 

In Vorbereitung auf die Planung 2012 wurden die Plandaten je Haushaltsstelle aus der Finanzplanung 2010 – 2014 den Produkten und Konten weitgehend zugeordnet und damit die notwendigen Voraussetzungen für die Überleitung des kameralen Buchwertes sichergestellt. Dieser Arbeitsprozess war insofern zwingend notwendig, da eine große Anzahl von Werten aus dem kameralen Rechnungswesen materiell fortwirkt, wie zum Beispiel VE, erteilte Aufträge, Kasseneinnahme und –ausgabereste, die als Forderungen bzw. Verbindlichkeiten oder Verwahrungen ausgewiesen werden. Durch die Software „proDoppik“ wurde der Prozess der Überleitung von kameralen auf den doppischen Haushalt mit einer Überleitungstabelle (Transformationsmatix) unterstützt. Aus dieser Transformationsmatrix wurde ein 1. Entwurf eines Ergebnishaushaltes für das Jahr 2012 pro Produkt mit den Planwerten aus der Finanzplanung 2010  - 2014 erstellt.

 

Die ermittelten ordentlichen Erträge und Aufwendungen der Produkte sind zu Eckwerten für die Teilhaushalte aggregiert, da diese zukünftig nach § 4 Abs. 9 eine Bewirtschaftungsebene bilden. Die vorläufigen Eckwerte nach Teilhaushalten sowie zusammengefasst für den Bereich des Oberbürgermeisters und Senatsbereiche sind der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Grundsätzlich ist jedoch anzumerken, dass bestimmte fachspezifische Entwicklungen, die sich insbesondere auch aus der Umstellung von kameralen auf den doppischen Haushalt ergeben können (z.B. Abschreibungen, Auflösung Sonderposten, Rückstellungen), zum Zeitpunkt der Berechnung der Eckwerte nicht absehbar waren. Im weiteren Planungsprozess sind diese Plandaten zu ermitteln und die Eckwerte fortzuschreiben.

 

In der Anlage 2 zur Geschäftsanweisung sind die vorläufigen Eckwerte für die investiven Ein- und Auszahlungen nach Produkten und Teilhaushalte auf der Grundlage der Investitionsplanung 2010 – 2014 dargestellt.

 

 

 

 

Holger Matthäus

Senator für Bau und Umwelt

Bevollmächtigter des Oberbürgermeisters

 

 

* Anmerkung Sitzungsdienst/Wo. (05.10.2011):
red. Änd. zum Termin - Novembersitzung 2011 - vom 04.10.2011 auf Seite 2 Abs. 5, Satz 3 eingearbeitet

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Beschlüsse

Erweitern

20.09.2011 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

05.10.2011 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben