Beschlussvorlage - 2011/BV/2444

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Maßnahmepläne 2012 – Stand 03.08.2011 – (Anlage 1) werden                       beschlossen.

 

Sollte sich abzeichnen, dass die Mittel nicht planmäßig für die Maßnahmen 2012 eingesetzt werden können, ist die Verwaltung befugt, stattdessen Maßnahmen zu beginnen, die 2013 ff vorgesehen sind.

 

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 (2) Kommunalverfassung M-V

§ 38 (2) Kommunalverfassung M-V

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

- Beschluss Nr. 0007/03-BV - Rahmenplan Schmarl

- Beschluss Nr. 0826/00-BV - Rahmenplan Evershagen

- Beschluss Nr. 0438/99-BV - Rahmenplan Groß Klein

- Beschluss Nr. 801/27/1996 - Rahmenplan Toitenwinkel

- Beschluss Nr. 0201/01-BV - Rahmenplan Toitenwinkel 1. Fortschreibung und Änderung

- Beschluss Nr. 801/27/1996 - Rahmenplan Dierkow

- Beschluss Nr. 0201/01-BV - Rahmenplan Dierkow 1. Fortschreibung und Änderung

- Beschluss Nr. 0546/02-BV - Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)

- Beschluss Nr. 2011/BV/1850 - 2. Fortschreibung Integriertes Stadtentwicklungskonzept
(ISEK)

- Beschluss Nr. 0108/04-BV - Integriertes Handlungskonzept (IHK) Groß Klein und Schmarl

- Beschluss Nr. 1013/07-BV - Integriertes Handlungskonzept (IHK) Dierkow-Neu und
  Toitenwinkel

 

 

Sachverhalt:

 

In den zwischen der Hansestadt Rostock und der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH (RGS) geschlossenen Verträgen über die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Fördergebiete Groß Klein, Schmarl, Evershagen, Dierkow-Neu und Toitenwinkel wurde vereinbart, dass die RGS mit Zustimmung der Stadt aufgrund der städtebaulichen Planung ein Programm über die in folgenden Jahren zu realisierenden Maßnahmen, die damit zu erwartenden Kosten und die Finanzierungsmittel aufstellt.

 

Die Maßnahmepläne bilden die Grundlage für die durch die RGS im kommenden Jahr in den Fördergebieten zu realisierenden Vorhaben. Des Weiteren werden die Maßnahmepläne zur Festlegung der Höhe der durch die RGS zu leistenden Fachpersonenstunden des jeweiligen Jahres herangezogen.

 

Die Maßnahmepläne 2012 (Anlage 1) dienen der Umsetzung jener Ziele, die in den von der Bürgerschaft bzw. dem Hauptausschuss beschlossenen Rahmenplänen für die Fördergebiete, dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) bzw. den Integrierten Handlungskonzepten (IHK) für die Programme „Stadtumbau Ost“ (SUB) bzw. „Die Soziale Stadt“ (SOS) enthalten sind.

 

Im ersten Abschnitt der vorliegenden Maßnahmepläne werden die geplanten Einnahmen und Ausgaben für die Jahre 2012 bis 2015 dargestellt. Zunächst werden bei den Einnahmen für 2012 bis 2015 die aus Vorjahren bis zum Programmjahr 2011 bewilligten kassenwirksamen Mittel berücksichtigt. Ab dem Programmjahr 2012 wurden Schätzungen zugrunde gelegt.

 

Die Maßnahmepläne wurden für das Jahr 2012 erstellt und enthalten vorausschauend bereits einige Maßnahmen für die Folgejahre. Diese sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend dargestellt.

 

Nach der Städtebauförderungsrichtlinie vom Nov. 2007 (StBauFR) Buchstabe J. Ziffer 1 ist für jede städtebauliche Gesamtmaßnahme ein Sondervermögen zu bilden, für das eine Sonderrechnung zu führen ist. Das Sondervermögen wird von der RGS als Treuhandvermögen verwaltet. In der Beschlussvorlage werden die finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt angegeben (Anlage 2 und 3).

 

Nach Buchstabe J. Ziffer 2 StBauFR gilt für die Sondervermögen das Gesamtdeckungsprinzip. Daraus folgt, dass das Treuhandvermögen in Form einer zentralen Gegenüberstellung aller Einnahmen und Ausgaben geführt wird. Dies wird im ersten Abschnitt der Maßnahmepläne dargestellt.

 

Die Aufnahme einzelner Projekte in die jährliche Maßnahmeplanung und die Planung der Folgejahre entspricht ihrer Priorität unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel.

 

Vierteljährlich werden maßnahmekonkrete Kosten- und Finanzierungsübersichten mit der Verwaltung im Rahmen einer dauerhaft bestehenden Ämterarbeitsgruppe abgestimmt. Die Maßnahmepläne 2012 basieren auf den Kosten- und Finanzierungsübersichten mit Stand 01.Juli 2011.

 

 

Für das Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau Ost – Aufwertung von Wohnquartieren“ (SUB) werden entsprechend der langfristig erarbeiteten Strategie für das Programmjahr 2012 keine Anträge auf weitere Fördermittel gestellt. Das bedeutet, dass in den Fördergebieten Groß Klein, Schmarl, Evershagen, Dierkow-Neu und Toitenwinkel die Maßnahmen im Rahmen der bereits in Vorjahren bewilligten Programmmittel realisiert und abgeschlossen werden.

 

Die in den Maßnahmeplänen (SUB) enthaltenen Vorhaben beziehen sich auf

 

-          Erschließungsmaßnahmen, wie die Freiflächengestaltung des Schmarler Landganges, die Freiflächengestaltung Quartier 6 sowie die Spielanlage Mühlenteich in Evershagen
 

-          Sanierungen von Gemeinbedarfseinrichtungen, wie die Modermisierung der Sporthalle M.-Gorki_Str. 70 in Evershagen
 

-          Ordnungsmaßnahmen, wie dem Abbruch ehemaliges SBZ Lorenzstraße 66 oder dem Rückbau von Teilen des Schmarler Zentrums
 

 

Für das Städtebauförderungsprogramm „Die Soziale Stadt“ (SOS) ist vorgesehen, für die Fördergebiete Dierkow-Neu und Toitenwinkel Anträge auf Fördermittel für die Programmjahre 2012 bis 2015 und für das Fördergebiet Schmarl für 2012 und 2013 zu stellen.

Für das Fördergebiet Groß Klein wurde aufgrund der positiven Entwicklung und des erreichten Umsetzungsstandes der im Rahmenplan und dem Integrierten Handlungskonzept enthaltenen Vorhaben bereits für das Jahr 2011 kein Antrag auf Fördermittel gestellt. Bis zum Programmende 2014 werden aus den in den Vorjahren bewilligten Mitteln das Quartiersmagement, die 50.000,- EUR Bürgerprojekte und der Verfügungsfonds fortgeführt. In den kommenden Jahren bis 2014 ist für Groß Klein ein Ausstiegsszenario aus dem Programm „Die Soziale Stadt“ zu entwickeln, welches die Nachhaltigkeit von Projekten sowie selbsttragende Netzwerkstrukturen und Kooperationen gewährleistet.

 

 

Die in den Maßnahmelisten SOS enthaltenen Vorhaben beziehen sich auf

 

-          Erschließungsmaßnahmen, wie die Fortführung der Gestaltung und Aufwertung des Grabens Dierkower Höhe, die Freizeitsportanlage in Schmarl St.-Jantzen-Ring sowie die Gestaltung des Quartiers 6
 

-              Sanierungen von Gemeinbedarfseinrichtungen, wie die Schaffung von Stadtteil- und Begegnungszentren in Dierkow-Neu und Toitenwinkel oder die Modernisierung der Sporthalle Grundschule Schmarl
 

-              Bürgerprojekte im Rahmen des 50.000,- EUR Fonds und des Verfügungsfonds sowie auf die Funktionalität des Quartiersmagement

 

 

Aufgrund der Reduzierung der Bundesfinanzhilfen hat das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung M-V mit Erlass - Nr. 1/2010 vom 12.05.2010 die Bedingungen zur Förderung von Erschließungsmaßnahmen gemäß Abschnitt E 6.3 der Städtebauförderungsrichtlinie geändert. Danach wird künftig von der förderfähigen Summe ein zusätzlich von der Stadt zu erbringender Eigenanteil von in der Regel mindestens 15 % abgesetzt. In den Maßnahmeplänen (Anlage 1) ist im zweiten Abschnitt unter den E 6.3 Maßnahmen dieser zusätzliche 15%ige Eigenanteil dargestellt. Dieser Eigenanteil wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2012 durch die entsprechenden Fachämter angemeldet.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt 60,  Städtebauliche Sondervermögen: Eigenanteil der Gemeinde (Anlage 2)

Zusätzliche Eigenanteile in den jeweiligen Teilhaushaushalten der Fachämter (Anlage 3)

 

 

 

 

Holger Matthäus

Senator für Bau und Umwelt,

Bevollmächtigter des Oberbürgermeisters

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.09.2011 - Ortsbeirat Schmarl (7) - ungeändert beschlossen

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13.09.2011 - Ortsbeirat Evershagen (6) - ungeändert beschlossen

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13.09.2011 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - ungeändert beschlossen

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20.09.2011 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

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22.09.2011 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

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27.09.2011 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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27.09.2011 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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29.09.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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05.10.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen