Anfrage der Fraktion - 2011/AF/2376

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Beratungsfolge

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Wie den Medien zu entnehmen war, hat es eine sog. Kompromissrunde in Sachen Sanierung der Mühlenstraße gegeben. Ergebnis ist, so kann man den Medien entnehmen, exakt der Inhalt des Bürgerbegehrens sowie eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Das Bürgerbegehren wurde seitens der Verwaltung sowie der Bürgerschaft rechtlich als unzulässig eingestuft. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde mit ebenso großer Mehrheit abgelehnt. Die Bürgerschaft sprach sich somit für eine ökonomisch und ökologisch nachhaltige Sanierung der Mühlenstraße aus.

Jetzt soll das Abgelehnte umgesetzt werden. Daher bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1.       Inwiefern stellt das Ergebnis einen Kompromiss dar, wurde doch keine inhaltliche Veränderung zu der Ausgangsforderung des Bürgerbegehrens und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgenommen?

2.       Aus welchem Grunde haben die Vertreter der Hansestadt Rostock, die an der Runde teilgenommen haben, dennoch diesem „Kompromiss“ zugestimmt?

3.       Wird der „Kompromiss“ zur Abstimmung in die Bürgerschaft gegeben? Falls nicht: Weshalb nicht?

In einer früheren Darstellung ging die Verwaltung der Umsetzung der jetzt vereinbarten Variante  von erheblichen Mehrkosten aus (ca. 600 TEUR), zu denen nun noch Kosten der Neuplanung kommen.

4.       Wie hoch werden die Mehrkosten der Variante „weitgehender Erhalt der Bäume“ in etwa ausfallen? 4.1 Bei der Sanierung der Mühlenstraße? 4.2 Bei den variantenbezogenen Nachfolgekosten für die nächsten 30 Jahre?

5.       Wie sollen diese Mehrkosten gedeckt werden?

6.       Sollen für die Finanzierung der Mehrkosten ggf. konkreten Projekte entfallen oder verschoben werden? Wenn ja, welche?

7.      Inwiefern stellt der sog, Kompromiss eine gegenüber der seitens der Verwaltung ursprünglich favorisierten Neuanpflanzung ökonomisch und ökologisch nachhaltigere Variante dar?

 

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Beschlüsse

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07.09.2011 - Bürgerschaft - vertagt

 

- aufgrund der fehlenden Stellungnahme der Verwaltung vertagt
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)

 

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05.10.2011 - Bürgerschaft - vertagt

 

- vertagt - aufgrund der immer noch fehlenden Stellungnahme der Verwaltung
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)

 

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02.11.2011 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben