Beschlussvorlage - 2011/BV/2375

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

1.        Die während der öffentlichen Auslegungen der Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 09.SO.156 „Erweiterung Landhotel Rittmeister“ vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2.        Für eine Fläche in der Dorflage Biestow, begrenzt

 

im Nordosten:              durch das Wohngrundstück Biestower Damm Nr. 2

im Nordwesten:              durch Freiflächen des Reiterhofes

im Südosten:              durch den Biestower Damm

im Südwesten:               durch den Damerower Weg

 

wird entsprechend § 10 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 09.SO.156 „Erweiterung Landhotel Rittmeister“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. (Anlage 2)

 

3.      Die Begründung wird gebilligt. (Anlage 3)

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:                            § 22 Abs. 3 KV M-V, § 10 BauGB

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:                            Auslegungsbeschluss Nr. 210/BV/2010 vom 07.07.2010

 

 

Sachverhalt:

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 09.SO.156 „Erweiterung Landhotel Rittmeister“ soll Baurecht für die Erweiterung des bestehenden Landhotels Rittmeister in Biestow schaffen.

 

Das „Landhotel Rittmeister“ hat sich seit seiner Errichtung 2004 als Hotel und Gastronomie am Standort Rostock etabliert und ist damit ein wichtiger Baustein im Beherbergungsangebot der Hansestadt Rostock. Eine steigende Nachfrage und die unternehmerische Absicht, die Angebote zu verbessern und zu erweitern, machen die Planung erforderlich.

 

Aus stadtplanerischer Sicht sichert die Planung eine Weiterentwicklung eines vorhandenen Unternehmens, wobei eine städtebauliche vertretbare Einordnung in die umgebenden Strukturen gewährleistet wird.

 

Es werden folgende wesentliche Planungsziele angestrebt:

·         Erweiterung des vorhandenen Bettenhauses um 4 Zimmer (8 Betten)

·         Neubau eines Bettenhauses mit 16 Zimmern (30 Betten) einschließlich eines Medical-Wellness-Bereiches (Sauna- und SPA-Bereich sowie zugeordnete Außenanlagen), der auch der Öffentlichkeit offen stehen soll

·         Neuordnung des ruhenden Verkehrs, einschließlich erforderlicher Schallschutzmaßnahmen

·         Neugestaltung des Einmündungsbereiches Damerower Weg/Biestower Damm

 

Die Gesamtfläche des vorhabenbezogenen Bebauungsplans beträgt ca. 0,73 ha.

Der Geltungsbereich umfasst neben der Fläche für das Vorhaben auch die angrenzenden Verkehrsflächen des Biestower Damms sowie des Damerower Wegs, um Fragen der Erschließung und Anpassungen bei den Flächen planungsrechtlich zu regeln.

 

Zur Absicherung der Planung und Umsetzung des Vorhabens wurde zwischen der Hansestadt Rostock und dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 BauGB geschlossen. Dieser beinhaltet die vollständige Übernahme der Kosten für Planung und Umsetzung des Vorhabens, einschließlich des Umbaus des Einmündungsbereiches Damerower Weg/Biestower Damm sowie Grünausgleich durch den Investor.

Durch die vertragliche Übernahme der Kosten durch den Investor entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Hansestadt Rostock. (siehe Anlage 4)

 

Der Entwurf des B-Plans hat in der Zeit vom 05.08.2010 bis zum 06.09.2010 öffentlich ausgelegen.

Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen führten gegenüber dem ausgelegten Planentwurf zu keinen wesentlichen Änderungen.

Durch den Vorhabenträger wurde in seinem Projekt zwischenzeitlich ein Schwimmbecken in der Wasserfläche des Wellness-Bereiches aufgenommen. Die damit verbundenen Lärmimmissionen wurden in einem Gutachten prognostiziert. Da diese Änderung nicht die Grundzüge der Planung berührt, wurden eine eingeschränkte Beteiligung nach § 4a, Abs. 3, Satz 4 BauGB durchgeführt.

 

Bestandteil des vorliegenden Planentwurfs ist ein Umweltbericht, der die umweltrelevanten Auswirkungen der Planung bewertet. Von besonderer Bedeutung sind im vorliegenden Fall Fragen des Lärmschutzes sowie Eingriffe in Natur und Landschaft.

 

 

Die naturschutzrechtlich relevanten Eingriffe wurden in einem Grünordnungsplan ermittelt und deren Ausgleich erfolgt auf dem Grundstück des Vorhabens sowie auf einer externen Fläche im Bereich „Rote Burg“ in der Südstadt.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:                            Keine (Kosten trägt der Vorhabenträger)

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

03.08.2011 - Ortsbeirat Biestow (13) - abgelehnt

Reduzieren

16.08.2011 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

Reduzieren

24.08.2011 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - vertagt

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1.              Die während der öffentlichen Auslegungen der Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 09.SO.156 „Erweiterung Landhotel Rittmeister" vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2.              Für eine Fläche in der Dorflage Biestow, begrenzt

 

im Nordosten:              durch das Wohngrundstück Biestower Damm Nr. 2

im Nordwesten:              durch Freiflächen des Reiterhofes

im Südosten:              durch den Biestower Damm

im Südwesten:               durch den Damerower Weg

 

wird entsprechend § 10 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 09.SO.156 „Erweiterung Landhotel Rittmeister", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. (Anlage 2)

 

.          Die Begründung wird gebilligt. (Anlage 3)

 

 

Abstimmungsergebnis zur Vertagung der Beschlussvorlage 2011/BV/2375:

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Vertagt

x

Enthaltungen:

0

 

 

 

 

Reduzieren

25.08.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

Reduzieren

06.09.2011 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

Beschlussvorschlag:

1.              Die während der öffentlichen Auslegungen der Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 09.SO.156 „Erweiterung Landhotel Rittmeister" vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2.              Für eine Fläche in der Dorflage Biestow, begrenzt

 

im Nordosten:              durch das Wohngrundstück Biestower Damm Nr. 2

im Nordwesten:              durch Freiflächen des Reiterhofes

im Südosten:              durch den Biestower Damm

im Südwesten:               durch den Damerower Weg

 

wird entsprechend § 10 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 09.SO.156 „Erweiterung Landhotel Rittmeister", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. (Anlage 2)

 

3        Die Begründung wird gebilligt. (Anlage 3)

 

 

Reduzieren

07.09.2011 - Bürgerschaft - vertagt

 

- vertagt (siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)

 

Erweitern

07.09.2011 - Ortsbeirat Biestow (13)

Erweitern

13.09.2011 - Ortsbeirat Biestow (13)

Reduzieren

15.09.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

Reduzieren

21.09.2011 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1.              Die während der öffentlichen Auslegungen der Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 09.SO.156 „Erweiterung Landhotel Rittmeister“ vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2.              Für eine Fläche in der Dorflage Biestow, begrenzt

 

im Nordosten:              durch das Wohngrundstück Biestower Damm Nr. 2

im Nordwesten:              durch Freiflächen des Reiterhofes

im Südosten:              durch den Biestower Damm

im Südwesten:               durch den Damerower Weg

 

wird entsprechend § 10 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 09.SO.156 „Erweiterung Landhotel Rittmeister“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. (Anlage 2)

 

.          Die Begründung wird gebilligt. (Anlage 3)

 

 

 

Abstimmung zur Beschlussvorlage 2011/BV/2375:

Das Abstimmungsergebnis versteht sich unter Berücksichtigung der zugestimmten Änderungsanträge der CDU-Fraktion  2011/BV/2375-01 (ÄA), 2011/BV/2375-02 (ÄA), 2011/BV/2375-03 (ÄA):

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

27.09.2011 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

1.              Die während der öffentlichen Auslegungen der Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 09.SO.156 „Erweiterung Landhotel Rittmeister" vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2.              Für eine Fläche in der Dorflage Biestow, begrenzt

 

im Nordosten:              durch das Wohngrundstück Biestower Damm Nr. 2

im Nordwesten:              durch Freiflächen des Reiterhofes

im Südosten:              durch den Biestower Damm

im Südwesten:               durch den Damerower Weg

 

wird entsprechend § 10 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 09.SO.156 „Erweiterung Landhotel Rittmeister", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. (Anlage 2)

 

3        Die Begründung wird gebilligt. (Anlage 3)

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

-

 

Reduzieren

29.09.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

05.10.2011 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Auf Antrag von Herrn Groth (für die Fraktion DIE LINKE.) erfolgt namentliche Abstimmung zur Beschlussvorlage einschließlich der bestätigten Änderungsanträge.

 

 

Beschluss:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegungen der Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 09.SO.156 „Erweiterung Landhotel Rittmeister“ vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Für eine Fläche in der Dorflage Biestow, begrenzt:

im Nordosten:              durch das Wohngrundstück Biestower Damm Nr. 2,
im Nordwesten:              durch Freiflächen des Reiterhofes,
im Südosten:              durch den Biestower Damm,
im Südwesten:               durch den Damerower Weg,

wird entsprechend § 10 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 09.SO.156 „Erweiterung Landhotel Rittmeister“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen (Anlage 2).

 

3. Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).

 

 

(überarbeitete o. g. Anlagen werden der Niederschrift beim Sitzungsdienst nach Fertigstellung als Anlage 3 beigelegt)

 

 

 

Abstimmungsergebnis nach namentlicher Abstimmung (Anlage 4):

 

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür

34

Dagegen

12

Enthaltungen

  2