Dringlichkeitsvorlage - 2011/DV/2326

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe während der

    haushaltslosen Zeit im Verwaltungshaushalt 2011 wird für folgende Haushaltsstelle erteilt:

    01.8420.71500002 Zuschüsse an öffentliche wirtschaftliche Unternehmen (Volkstheater

   Rostock GmbH) 800.000,00 EUR

    Die Deckung erfolgt aus der HHST:

    01.9000.0100 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer in Höhe von 800.000 EUR

 

2. Die Volkstheater Rostock GmbH ist angehalten Maßnahmen zu ergreifen, die kurzfristig

   den restlichen Fehlbetrag in Höhe von 69.000 EUR weitestgehend bis Ende des

  Geschäftsjahres 2010/2011 reduzieren.

 

3. Die Volkstheater Rostock GmbH ist angehalten die Beschlüsse der Bürgerschaft Nr. 2011/N/2156-02 und des Aufsichtsrates der Volkstheater Rostock GmbH aus seiner Sitzung vom 12.05.2011umzusetzen, um die dauerhafte Auskömmlichkeit mit dem Zur Verfügung stehenden Budget abzusichern.

 

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Beschlussvorschriften:

 

§§ 51, 52 Kommunalverfassung des Landes M-V, § 6 (3) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:                            keine

 

 

Sachverhalt:

 

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

01.8420.71500002

2011

7.881.000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Zuschüsse an öffentliche wirtschaftliche Unternehmen (Volkstheater Rostock GmbH)

 

1.              Berechnung der Gesamtausgaben für 2011

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

7.881.000,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

              0,00

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

    800.000,00     

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

8.681.000,00     

 

Begründung der Mehrausgaben:

 

unabweisbar:

 

Gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages der Volkstheater Rostock GmbH (Finanzierung der Gesellschaft) erhält die Gesellschaft von der Gesellschafterin, Hansestadt Rostock, einen jährlichen festgelegten Zuschuss in Höhe von 7.881.000 EUR als Verlustausgleich.

Auf Grund der am 21.02.2011 beschlossenen Schließung der Bühnen am Großen Haus aus brandschutztechnischen Gründen haben sich gravierende Änderungen im Wirtschaftsplan 2010/2011 ergeben, so dass das Geschäftsjahr zum 31.07.2011 abweichend von der Planung mit einem negativen Jahresergebnis in Höhe von 869.000 EUR abschließen wird. Diese Abweichung resultiert im Wesentlichen aus dem bereits in der Planung 2010/2011 ausgewiesenen negativen Jahresergebnis in Höhe von 371.000 EUR, den Mehraufwendungen für die Anmietung von Ersatzspielstätten in Höhe von ca. 292.000 EUR und Planungsleistungen gem. Brandschutzgutachten in Höhe von 100.000 EUR sowie zu verzeichnende Einnahmerückstände in Höhe von ca. 106.000 EUR.

Bedingt durch das vom Haushaltsjahr abweichende Wirtschaftsjahr ist es für den bilanziellen Ausweis bzw. den Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Volkstheater Rostock GmbH zwingend erforderlich, den vereinbarten Zuschuss entsprechend periodengerecht zuzuordnen.

Auf Grund der gegebenen Situation, dass das Wirtschaftsjahr 2010/2011 zum Ende des Geschäftsjahres (31.07.2011) nunmehr ein negatives Jahresergebnis in Höhe von 869.000 EUR ausweist und somit das Stammkapital der Gesellschaft aufgebraucht wird, liegt eine Überschuldung der Gesellschaft vor, die bei einer Nichterhöhung des Zuschusses gemäß Insolvenzverordnung zu einer Beantragung der Insolvenz verpflichtet. Deshalb hat der Wirtschaftsprüfer im Hinblick des Jahresabschlusses eindringlich darauf hingewiesen, um die Insolvenz abzuwenden, sollte einer Zuschusserhöhung vor Beendigung des Wirtschaftsjahres 2010/2011 durch die Bürgerschaft zugestimmt werden.

Bei einer Nichtbereitstellung des Mehrbedarfes droht der VTR GmbH die Zahlungsunfähigkeit. Dadurch ist gemäß §§ 17 ff. Insolvenzordnung ein Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren gegeben.

 

unvorhersehbar:

Mit Festlegung der Verwaltungsleitung der Hansestadt Rostock vom 21.02.2011 wurde am 22.02.2011 die Bühnen am Großen Haus des Volkstheaters Rostock geschlossen. Grund hierfür sind umfängliche Mängel beim Brandschutz des Großen Hauses. Die Schließung zog erhebliche Mehrkosten aufgrund der Anmietung von Ersatzspielstätten nach sich, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Wirtschaftsplanes 2010/2011 nicht bekannt waren.

Die Notwendigkeit der Anmietung die zu Mehrkosten von bisher 292.000 EUR geführt haben ist vom Aufsichtsrat zu hinterfragen und für die Zukunft zu kontrollieren.

 

 

Dringlichkeit:

Gemäß §§ 17 ff. der Insolvenzverordnung  ist vor dem Hintergrund der Insolvenzvermeidung der Gesellschaft es dringend erforderlich, zum Abschluss des Wirtschaftsjahres 31.07.2011 eine Zuschusserhöhung auf 8.681.000 EUR zu beschließen.

 

2.     Nachweis der Deckung durch Mehreinnahme:

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

01.9000.0100

 

Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer

 

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz

 

34.180.000,00

bisher zum Soll gestellte Einnahmen

./.

34.980.000,00

Mehreinnahmen

=

800.000,00

davon bisher bereitgestellt durch:

-      Zweckbindung

 

./.

 

0,00

-      über-/außerplanmäßige Ausgaben

./.

0,00

zur Verfügung stehende Mehreinnahmen

=

800.000,00

als Deckungsquelle eingesetzt

 

800.000,00

Begründung der Mehreinnahme:

 

Im Ergebnis der Steuerschätzung vom Mai 2011 erhöhten sich die Aufkommenserwartungen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für das laufende Haushaltsjahr. Danach wird für Mecklenburg-Vorpommern ein zur Verteilung kommendes Aufkommen in Höhe von 260 Mio. EUR prognostiziert. Bei Erreichen dieses Ergebnisses werden sich für die Hansestadt Rostock Mehreinnahmen in Höhe von ca. 800.000 EUR ergeben. Aufgrund des guten Auszahlungsergebnisses für das 1. Vierteljahr 2011 gehen wir gegenwärtig davon aus, dass die Mehreinnahmen realistisch sind.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Überplanmäßige Ausgabe im Verwaltungshaushalt 2011 in der Haushaltsstelle 01.8420.71500002 – Zuschüsse an öffentliche wirtschaftliche Unternehmen (Volkstheater Rostock GmbH) in Höhe von 800.000 EUR.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei folgender Haushaltsstelle:
01.9000.0100 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer in Höhe von 800.000 EUR

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.06.2011 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe während der haushalts­losen Zeit im Verwaltungshaushalt 2011 wird für folgende Haushaltsstelle erteilt:

01.8420.71500002               Zuschüsse an öffentliche wirtschaftliche Unternehmen
                                          (Volkstheater Rostock GmbH) 800.000,00 EUR

Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle:
01.9000.0100               Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer
                                          in Höhe von 800.000 EUR

 

2. Die Volkstheater Rostock GmbH ist angehalten Maßnahmen zu ergreifen, die kurzfristig den restlichen Fehlbetrag in Höhe von 69.000 EUR weitestgehend bis Ende des Geschäfts­jahres 2010/2011 reduzieren.

 

3. Die Volkstheater Rostock GmbH ist angehalten die Beschlüsse der Bürgerschaft Nr. 2011/AN/2156 * und des Aufsichtsrates der Volkstheater Rostock GmbH aus seiner Sitzung vom 12.05.2011 umzusetzen, um die dauerhafte Auskömmlichkeit mit dem zur Verfügung stehenden Budget abzusichern.

 

 

* redaktionell geändert durch Sitzungsdienst


Beschluss Nr. 2011/DV/2326:

 

Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe während der haushaltslosen Zeit
im Verwaltungshaushalt 2011 in der Haushaltsstelle 01.8420.71500002
- Zuschüsse an öffentliche wirtschaftliche Unternehmen
und Anpassung Wirtschaftsplan 2010/2011 Volkstheater Rostock GmbH

 

 

1. Die Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe während der haushalts­losen Zeit im Verwaltungshaushalt 2011 wird für folgende Haushaltsstelle erteilt:

01.8420.71500002               Zuschüsse an öffentliche wirtschaftliche Unternehmen
                                          (Volkstheater Rostock GmbH)
                                          800.000,00 EUR

Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle:
01.9000.0100               Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer
                                          in Höhe von 800.000 EUR

 

2. Die Volkstheater Rostock GmbH ist angehalten Maßnahmen zu ergreifen, die kurzfristig den restlichen Fehlbetrag in Höhe von 69.000 EUR weitestgehend bis Ende des Geschäfts­jahres 2010/2011 reduzieren.

 

3. Die Volkstheater Rostock GmbH ist angehalten die Beschlüsse der Bürgerschaft Nr. 2011/AN/2156 und des Aufsichtsrates der Volkstheater Rostock GmbH aus seiner Sitzung vom 12.05.2011 umzusetzen, um die dauerhafte Auskömmlichkeit mit dem zur Verfügung stehenden Budget abzusichern.

 

4. Der als Anlage beiliegende Wirtschaftsplan 2010/2011 wird beschlossen.

 

(Wirtschaftsplan 2010/2011 liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst
als Anlage 8 bei)

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt